Behördeninformationen dürfen nichts kosten – Mehr Demokratie kritisiert hohe Gebühren für Akteneinsicht
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die hohen Gebühren für die Einsichtnahme von Akten beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Wie das Blog Ruhrbarone.de berichtet, fordert die Behörde von einem Volontär der WAZ- Mediengruppe 2.000 Euro für eine Akteneinsicht zur Recherche von Subventionen an die Fleischindustrie.
„Mit derart hohen Gebühren wird das Recht auf Informationsfreiheit zur Farce“, sagte Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.
Der Verein fordert, dass Information von einer Holschuld der Bürger zu einer Bringschuld der Behörden wird.
„Wir wollen, dass alle wichtigen Informationen der öffentlichen Hand automatisch im Internet kostenlos verfügbar gemacht werden. Das in Zeiten der digitalen Revolution überholte Informationsfreiheitsgesetz muss zu einem Transparenzgesetz weiter entwickelt werden“, fordert Trennheuser.
Vorbild soll dabei nach dem Willen von Mehr Demokratie das Hamburger Transparenzgesetz sein.
Das Gesetz, das am 6. Oktober in Kraft tritt, verpflichtet den Stadtstaat dazu, amtliche Informationen für alle Bürger kostenlos im Internet zugänglich zu machen.
Dazu gehören etwa Gutachten, Senatsbeschlüsse und Verträge ab 100.000 Euro, die die Daseinsvorsorge betreffen.
Das Gesetz ist das Ergebnis einer Volksinitiative, die Mehr Demokratie zusammen mit Transparency International und dem Chaos Computer Club im vergangenen Jahr eingereicht hatte.
Für den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Professor Johannes Caspar, setzt die Hansestadt mit dem Gesetz bundesweit Maßstäbe.
„In der Demokratie als der Regierungsform, die auf der Herrschaft des Volkes gründet, muss das Wissen zum Volk kommen“, schreibt Caspar in der heutigen Ausgabe der Zeitung „Die Welt“.
Der Zugang zu Informationen, die im Besitz der öffentlichen Verwaltung seien, vermittele erst die Möglichkeit einer qualifizierten demokratischen Teilhabe und stärke damit die öffentliche Kontrolle behördlichen Handelns.
SPD und Grüne haben das Thema in NRW bereits aufgegriffen und im Koalitionsvertrag die Formulierung eines Transparenzgesetzes für das Land vereinbart.