E-Bikes: Welche Versicherung für welchen Typ?
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Mit den Pedelecs und E-Bikes, den Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung, etabliert sich in Deutschland ein neues Verkehrsmittel, das einige Versicherungsfragen für ihre Besitzer aufwirft.
Insbesondere die Haftungsfrage bei den häufig verkauften Pedelecs bis 25 km/h, die über eine Anfahrhilfe bis sechs km/h verfügen, könnte sich für die Benutzer bei einem Unfall schnell zur finanziellen Katastrophe entwickeln.
Horst Pawlik, Sprecher des Bezirks Mittlerer Niederrhein im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) beruhigt aber: „In der Praxis versichern fast alle Gesellschaften diese Elektroräder wie normale Fahrräder über die private Haftpflichtversicherung. Auch Altkunden, die beim Abschluss ihrer Versicherung noch kein E-Bike hatten, erhalten in der Regel diesen Schutz.“
Trotzdem sind die Besitzer von Pedelecs mit Anfahrhilfe gut beraten, wenn sie vor der ersten Fahrt mit ihrem Versicherungskaufmann klären, ob ihre Versicherung für mögliche Schäden zuständig ist.
Bei Diebstählen kommt die Hausratversicherung bis zu der vertraglich vereinbarten Deckungsgrenze für Schäden auf.
Welche Versicherung mögliche Schäden reguliert, hängt wesentlich davon ab, was das neue E-Bike kann: Für die so genannten E-Bikes, die auch ohne Muskelkraft bis 25 km/h fahren können und über einen Geschwindigkeitsgriff verfügen, ist schon eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig.
„Und für den Diebstahlschutz ist eine gesonderte Kaskoversicherung abzuschließen“, ergänzt Pawlik. „Außerdem werden ein Versicherungskennzeichen sowie eine Betriebserlaubnis des TÜV benötigt und der Fahrer muss im Besitz eines Führerscheins der Klasse M sein, sofern er nach dem 01.04.1965 geboren ist.“
Dasselbe gilt auch für E-Bikes oder Pedelecs, die sogar bis 45 km/h schnell sein können. Darüber hinaus ist den beiden letztgenannten Elektrorädern die Benutzung der Radwege innerorts verboten, es sei denn, wenn es durch ein Zusatzzeichen „Mofa frei“ gestattet ist.
Eine Helmpflicht besteht bei diesen Typen zusätzlich.
Doch unabhängig von jeglichen Versicherungsbedingungen und Straßenverkehrsordnungen ist jeder E-Biker gut beraten einen Kopfschutz zu tragen.