Bürgerbegehren: Rat gegen Ministerium – Bürgerentscheid über Realschule gegen Votum des Schulministeriums
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Rat und Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel haben sich mit einem Votum für einen Bürgerentscheid über die Zukunft einer Realschule gegen das Schulministerium in Stellung gebracht.
Obwohl das Ministerium die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens für den Erhalt der Fridtjof-Nansen-Realschule verneint, hat der Rat das Begehren gestern Abend einstimmig passieren lassen.
Das Ministerium sieht das Bürgerbegehren als unvereinbar mit dem in einer Befragung geäußerten Willen von Eltern an, die ihre Kinder an eine von zwei geplanten Sekundarschulen schicken wollen.
Die Initiative „Mehr Demokratie“ hat die „souveräne Entscheidung“ des Rates gelobt.
„Eine verbindliche Entscheidung der Wähler in einem Bürgerentscheid sollte höherrangiger sein als das Ergebnis einer unverbindlichen Elternbefragung“, kommentierte Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser die Ereignisse.
Er erinnert auch daran, dass das Bürgerbegehren überhaupt nicht die Verhinderung der Sekundarschulen zum Thema hat.
„Das Begehren wendet sich nur gegen eine vielleicht voreilige Schließung der Realschule. Gibt es für diese nicht mehr genug Schüler, hilft auch kein Bürgerentscheid mehr“, so Trennheuser.
Positiv sei auf jeden Fall, dass eine eventuelle juristische Auseinandersetzung nicht aus der Kasse des Bürgerbegehrens bezahlt werden müsse.
Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung ist ein Beschluss des Rates zur Gründung von zwei Sekundarschulen.
Hierdurch ist die Fridtjof-Nansen-Realschule in ihrer Existenz bedroht. Eine Bürgerinitiative hatte seit Ende Juli mehr als 13.000 Unterschriften für den Erhalt der Schule gesammelt.
Bei einer von der Stadt durchgeführten Befragung hatten rund 27 Prozent der Antwortenden angegeben, ihr Kind „ganz bestimmt“ oder „eher ja“ an einer Sekundarschule anmelden zu wollen. 20 Prozent wollen ihre Kinder auf eine Realschule schicken.
Nach Auffassung der Bezirksregierung Münster ist das Schul-Bürgerbegehren unzulässig.
Laut Schulgesetz sei die Stadt als Schulträger verpflichtet, Schulen einzurichten, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür bestehe und die Mindestgröße gewährleistet sei.
Die Elternbefragung habe ein Bedürfnis für eine Sekundarschule nachgewiesen.
Ein Bürgerbegehren dürfe die Umsetzung des Elternwillens nicht unterlaufen.
Das Schulministerium teilt diese Rechtsauffassung in einer Stellungnahme.
Ob der Bürgerentscheid wie geplant am 28. Oktober stattfinden kann, ist aber auch nach der gestrigen Ratsentscheidung noch nicht sicher. Die Kommunalaufsicht kann den Bürgermeister anweisen, den Ratsbeschluss zu beanstanden.
Der Rat müsste dann erneut über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beraten.
Bliebe der Rat bei seiner aktuellen Haltung, müsste der Streit vor Gericht ausgetragen werden.
Von sich aus will Bürgermeister Beisenherz den Ratsbeschluss nicht beanstanden.
„Ich sehe mich dem Bürgerwillen verpflichtet, auch wenn ich inhaltlich nicht einverstanden bin“, zitiert die WAZ das Stadtoberhaupt.