Luftreinhalteplan für Mönchengladbach: Öffentliche Auslegung ab Donnerstag, 24. Mai 2012

Red. Politik & Wirtschaft [ - Uhr]

11-08-01-vorschlag-umweltzone-mg-bzmgFrüher als auch von Bernd Kuckels (FDP), Umweltdezernent der Stadt Mönchengladbach, gedacht, hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Entwurf des Luftreinhalteplans zur Minderung der Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastung für das Stadtgebiet Mönchengladbach aufgestellt.

Den Planentwurf können die Bürger ab dem 24.05.2012 einen Monat einsehen und gegenüber der Bezirksregierung Anregungen und Kritik sowohl postalisch als auch per E-Mail über luftreinhaltung@brd.nrw.de artikulieren.

Die Stadt Mönchengladbach ist nicht der Adressat!

Auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) muss nämlich die Bezirksregierung als zuständige Behörde einen Luftreinhalteplan mit konkreten Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffen aufstellen, wenn die gesetzlich festgelegten Grenzwerte überschritten werden.

Auslöser für die Aufstellung dieses Luftreinhalteplans für Mönchengladbach waren Messungen und Berechnungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV).

Bei den im Jahr 2009 durchgeführten Messungen in der Friedrich-Ebert-Straße wurde für Stickstoffdioxid (NO2) ein Jahresmittelwert von 48 µg/m3 ermittelt.

Diese und die Feinstaubmessung (PM10) wurden von der IG Friedrich-Ebert-Straße (IFS) seit langem mit hohem ehrenamtlichem Aufwand und nicht wenig hoher fachlicher Kompetenz beobachtet, dokumentiert und analysiert. 

Bei vielen Kommunalpolitikern, bei der Verkehrsplanung und dem Umweltdezernat stieß die IG lange Zeit auf taube Ohren und wurde immer wieder mit dem Hinweis auf den nicht verabschiedeten Verkehrsentwicklungsplan vertröstet.

Erst als sich die IG nachdrücklich – und gar nicht zum „Wohlgefallen“ des Mönchengladbacher Umweltdernates – an die Bezirksregierung Düsseldorf wandte und zudem noch von ihr zu entsprechenden Beratungen hinzugezogen wurde, kam Bewegung in die scheinbar „never ending Story“.

Auf der Aachener Straße ergab die Messung für Stickstoffdioxid (NO2) einen Jahresmittelwert von 50 µg/m3.

Auf Grund dieser Ergebnisse musste unterstellt werden, dass ohne Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung die gesetzlichen Grenzwerte auch in den kommenden Jahren nicht eingehalten werden.

Die Messwerte des LANUV für 2011 stützen diesen Befund. Demnach wurde der Tagesgrenzwert für PM10 im vergangenen Jahr an der Friedrich-Ebert-Straße an 42 Tagen überschritten.

Der Jahresmittelwert für NO2 betrug dort 42 µg/m³. Auf der Aachener Straße lag der Jahresmittelwert für NO2 bei 47 µg/m³.

Diese Daten bestätigen die gesetzliche Verpflichtung der Bezirksregierung Düsseldorf, einen Luftreinhalteplan zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid aufzustellen.

Der Plan enthält eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Mönchengladbach. Die wirksamsten Maßnahmen sind die Einrichtung einer Umweltzone mit Verkehrsverboten für Fahrzeuge ohne Plakette und mit roter Plakette sowie Lkw-Durchfahrtverbote (Lkw >3,5 t) auf der Friedrich-Ebert-Straße und Aachener Straße.

Die Bekanntmachung und der Planentwurf werden in der Zeit vom 24. Mai 2012 bis 25. Juni 2012 auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf (http://www.brd.nrw.de/)veröffentlicht.

Zur gleichen Zeit wird der Planentwurf bei der Bezirksregierung Düsseldorf und der Stadt Mönchengladbach öffentlich ausgelegt.

Ort und Zeiträume werden noch bekannt gegeben.

[PM/bzmg]

6 Kommentare zu “Luftreinhalteplan für Mönchengladbach: Öffentliche Auslegung ab Donnerstag, 24. Mai 2012”
  1. @ Ypsilon

    … „geschwitzt“ haben dürften die üblichen Beteiligten, nämlich örtliche Politiker und Verwaltungsleute vor allem deshalb, weil sie nicht „das Heft des Handelns“ in der Hand haben.

    Nicht wenige Politiker haben nämlich wohl geglaubt, sie könnten den Verkehrsentwicklungsplan – um den geht es ihnen ja in Wirklichkeit „nur“ – ohne die „lästigen“ Umweltthemen, wie Luftreinhaltung und Lärmentwicklungen „durchpeitschen“.

    Dass die Bezirksregierung dann auch noch ausgerechnet die „Bürgerexperten“ der Initiative Friedrich-Ebert-Straße aktiv in die Entwicklung des Luftreinhalteplans eingebunden hatte, war ihnen ein Dorn im Auge (siehe Seite 21).

    So konnten sie nämlich nicht mehr so tun, als ob in Mönchengladbach alles „easy“ sei.

  2. @Berlin 10

    Richtig. Hier handelt es sich um nichts anderes als die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung. Eben die Minimalanforderung.

    Was meinen Sie, was Verwaltung, Träger öffentlicher Belange und Politik (eben die üblichen Beteiligten) in Workshops und Projektsitzungen „geschwitzt“ haben, damit dieses „Werk“ zustande kam …. 🙂

  3. Oweh, Oweh

    ja länger man liesst umso erstaunlicher wird es.

    Von Kurort Bad Aachen werden Daten unterstellend verwendet.

    Unterstellt wird vieles, so auch weil zu weit weg der Tagebau hätte keine Auswirkung. Wie auch der Luftverkehr nicht – neben dem International Airport Neuwerk wäre da ja auch Düsseldorf.

    Zu weit weg?

    Da bekanntlich alle Jahre wieder sogar Saharastaub hier runterkommt, teils mehrfach im Jahr, muss also die Sahara näher an MG sein als es Flughäfen sind….oder eben der Tagebau.

    Da ich aber hier geboren bin und auch das Umland etwas näher kenne bin ich mir recht sicher: Die Sahara ist entgegen einiger Vermutungen doch weiter weg.

    Wieso kann also Saharastaub hier – auch in PM10 Grösse – auf MG niedergehen, nicht aber PM10 Partikel vom Tagebau oder den Flughäfen?????

    Nur so am Rande, nebenbei

  4. Die Bezirksregierung hat also einen Plan erarbeitet.

    Der Bürger darf nun den erarbeiteten Plan einsehen und Anregungen und Kritik vortragen. Soweit so Gut.

    Ich stelle mir eine Bürgerbeteiligung etwas anders vor. So sollten die Bürger bereits bei der Erstellung des Planes beteiligt werden und nicht erst nach Erstellung des Planes.

    Liegen z.B. nur für die im Plan bezeichneten Straßen Angaben hinsichtlich der Belastung vor? Wie sieht es mit den anderen Straßen aus?

    Sollte die vorgesehene Auslegung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, hiervon gehen ich aus, sollte man sich trotzdem überlegen, eine andere Form der Bürgerbeteiligung herbeizuführen.

  5. Er ist da. 170 Seiten die es zu lesen gilt.

    Nein, bei nur einmaligem lesen kann man das alles ja gar nicht wirklich erfassen. Ab und an schüttelt man den Kopf.

    Doch, neben einigen sehr fragwürdigen bis bedenklichen Feststellungen fallen 2 Punkte direkt in´s Auge.

    1.) Die riesige Hintergrundbelastung
    und
    2.) Der grösste Einzelverursacher!!!

    Bezüglich NOx und PM10 vom Verkehr ist die grösste Einzeldrecksschleuder unsere NEW´ ( zuvor NVV ).
    Bei “ nur “ 0,6% an Fahrkilometern beteiligt verursacht die tolle Busflotte
    8,2%NOx und
    3,2% PM10
    ( Nachzulesen Seite 68 )

    Da verwundern auch die Zahlen der Hindenburgstrasse nicht – eine grössere Dichte an Bussen haben wir sonst nicht im Stadtgebiet.

    Da bekanntlich fast alle Busse in MG von der am Plan sogar beteiligten, der wird ausdrücklich gedankt für die Mitarbeit!!, NEW´sind eine ganz tolle Glanzleistung. Daran wird auch nicht deren singulärer “ 5-Minuten-Akkubus “ viel ändern.

    Da aber ausgerechnet die NEW´- Busse von jeder Regulierung ausgenommen sind darf man wohl hier von einer Art neumodischem Persilschein Umweltzone reden.

    Der grösste Einzelverursacher kommt ungeschoren davon…..aber kleene Leut´s müssen mindestens ein Pickerl für die Windschutzscheibe bezahlen.
    Tja, oder sich gleich nach einem neuen PKW umschauen was sodann noch teurer kommt.
    Hat man als kleener Bürger nicht unbedingt das Kleinkleid übrig, so bleibt gar nur beim grössten Einzelverursacher ein Fahrticket zu kaufen und dem die Taschen noch voller machen.
    Welch Ironie des Schicksals ( bzw. der Umweltzone )

    Dieser Entwurf macht deutlich: Er ist nicht durchdacht bis kontraproduktiv.

    Nur so am Rande, nebenbei

  6. Der Entwurf des Luftreinhalteplans Mönchengladbach kann bei den nachfolgenden Stellen zu den genannten Zeiten eingesehen werden:

    Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach
    Rathaus Rheydt
    Informationsbüro Umwelt
    Limitenstraße 48
    41236 Mönchengladbach
    zu folgenden Zeiten:

    montags – freitags von 08:30 bis 12:30
    donnerstags von 14:00 bis 17:00

    und bei der Bezirksregierung Düsseldorf
    Dienstgebäude Cecilienallee 2, Zi 240
    40474 Düsseldorf
    zu folgenden Zeiten:

    montags bis donnerstags: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
    freitags: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr

    Die Einsicht in den Plan ist auch außerhalb der oben genannten Zeiten nach Vereinbarung möglich.

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