L19 und was dahintersteckt – Teil II: Gegenwart und nahe Zukunft
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Der überregionale Zusammenhang
Die Autobahnen A44 und A61 sind deshalb so genau zu betrachten, weil sie in einem wichtigen wirtschaftlichen, überregionalen Zusammenhang mit den Untersuchungen zum Verkehrsentwicklungsplan (derzeit im Entwurf, Fassung vom 17.11.2008) stehen.
Die A44 zwischen den Autobahnkreuzen Holz und Jackerath musste den Abbaubaggern des Braunkohletagebaus „Garzweiler 1“ Platz machen.
Doch bevor dieses A44-Teilstück vom Autobahnnetz abgehängt werden konnte, bekam die A61 breitere Schultern: Auf knapp zehn Kilometern wurde der Autobahn A61 in jeder Fahrrichtung ein weiterer Fahrstreifen hinzugefügt; sie ist nun gerüstet, den Verkehr der weichenden A44 aufzunehmen.
Zurzeit laufen die Planungen für die neue, durchschnittlich um etwa einen Kilometer nach Osten verschobene Trasse der A44. Die neue A44 soll ab dem Jahr 2017 die Autobahnkreuze Jackerath und Holz verbinden. Baubeginn soll 2012 sein.
Der wirtschaftliche Aspekt (RWE) und auch der Vorteil für diesen Konzern sind klar erkennbar. Nicht jedoch die Antwort auf die Frage, wer die Folgekosten trägt.
Die A46 zwischen der K19 (Jüchen-Odenkirchen) und dem Autobahnkreuz Holz wird baulich nichts verändert. NRW rechnet bis dahin mit bis zu 100 Millionen Überfahrten von Schwerlastachsen.
Der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Mönchengladbach (VEP) befindet sich als Entwurf bereits im Stadium eines Schlussberichtes.
Die Zielkonzepte hat das Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Dr. Ing. R. Baier aus Aachen erstellt.
War man bei Einreichung in die Verkehrsinfrastrukturplanung des Landes noch davon ausgegangen, dass 14.200 Fahrzeuge/Tag die L19n nutzen würden, rechnet man in diesen Untersuchungen nunmehr mit 24.000 Fahrzeugen/Tag. Das sagte Hr. Scheel, Verkehrsplanungsamt der Stadt Mönchengladbach am 15.01.2009 in der Sitzung der Bezirksvertretung Giesenkirchen.
Diese 24.000 Fahrzeugen/Tag sind mit einer zweispurigen Strasse nicht mehr zu gewährleisten.
Scheel weiter: „Bei der Verkehrsentwicklungsplanung wurde zunächst die Linie, wie sie im Rahmen des IGVP angemeldet ist, angenommen. Sollte im Bereich des Untersuchungsraumes eine andere Linie gewählt werden, wären die Auswirkungen auf die Verkehrsverhältnisse im Stadtgebiet von Mönchengladbach erneut zu prüfen. Da der Lückenschluss der A44 nicht mehr Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) ist, wurde diese Maßnahme nicht in den Prognose-0-Fall aufgenommen, wohl aber als eine Maßnahmenvariante untersucht.“
Das bedeutet, dass man den Trassenverlauf der A44 immer noch nicht aufgegeben hat und dass aus der L19n mittelfristig eine 4-spurige, autobahnähnliche Abkürzung für den Durchgangsverkehr in Nord-Süd-Richtung werden soll.
In der Beschreibung der Maßnahmen des motorisierten Individualverkehrs/MIV-Zielkonzeptes wird der Neubau der L19n zusammenfassend bewertet: „Problematisch sind die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen westlich von Giesenkirchen sowie die Eingriffe in die Landschaft im Zuge der Niers, …“ (IGVP)