Ausbildungsbeginn & Versicherungen: Heute schon an morgen denken
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Viele junge Erwachsene schließen in diesen Tagen ihren Ausbildungsvertrag für den kommenden Herbst ab. Dann fängt für sie ein neuer Lebensabschnitt mit allerlei Fragen rund ums Berufsleben, Finanzierung und Versicherungen an.
„Doch Panik ist deswegen nicht angesagt“, beruhigt Horst Pawlik, Sprecher des Bezirks Mittlerer Niederrhein im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Denn die wichtigsten elterlichen Versicherungsverträge gelten zunächst für junge Erwachsene weiter.“
Das ist zum Beispiel beim wichtigsten Schutz, der privaten Haftpflichtversicherung, so. Erst mit dem Ende der ersten Ausbildung (Studium, Lehre) oder mit einer Heirat ist der Vertrag der Eltern nicht mehr für die Kinder zuständig.
„Im Zweifel fragt man einfach den betreuenden Versicherungskaufmann, der das Kleingedruckte in den Verträgen kennt und beraten kann“, ermuntert Pawlik und die Kollegen des BVK.
Beim Aufbau der Altersvorsorge lautet die Devise: „Locker bleiben und sich Optionen offen halten.“ Die spätere Rente ist zwar für einen 16- bis 25‑Jährigen noch weit hin, es lohnt sich aber trotzdem, etwas aufzubauen, da man sich ohne großen Aufwand bereits jetzt günstige Konditionen sichern kann.
Drei Tipps nur sollten junge Erwachsene beherzigen:
Erster Tipp: Zunächst ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung viel wichtiger als ‚Geld für später’, da die gesetzliche Sozialversicherung in den ersten Jahren nur dann eine sehr kleine Erwerbsminderungsrente zahlt, wenn das Ende des Erwerbslebens durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit (z.B. Allergie) erzwungen wurde.
Bei Kombination der Berufsunfähigkeits- mit einer Lebensversicherung, die vielleicht erst später hinzukommt, sollte im Falle einer Berufsunfähigkeit die Beitragspflicht zur Lebensversicherung erlöschen.
Denn es wäre unpassend, von einer Rente wegen Berufsunfähigkeit wieder etwas für eine Lebensversicherung abzweigen zu müssen.
Tipp Nummer zwei: „Unbedingt die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr mitnehmen, die es vom Staat für die Riester-Vorsorge gibt“, empfiehlt Pawlik. Mit dem neuen „Berufseinsteiger-Bonus“ stockt der Staat zudem jetzt für alle Riester-Sparer unter 25 Jahren das private Rentenkonto kräftig auf.
Maximal 200 Euro erhält im Folgejahr einmalig auf sein Riester-Konto ausgezahlt, wer einen Vertrag dieses Jahr noch abschließt. Beispielrechnungen zeigen zudem, dass sich mit einem Eigenaufwand von nur zehn Euro monatlich eine spätere Rente um die hundert Euro aufbauen lässt.
Voraussetzung ist jedoch, dass jährlich vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen in den Riestervertrag eingezahlt werden, um die volle Förderung zu bekommen.
Wer weniger in seinen Riestervertrag einzahlt, bekommt die Zulagen automatisch gekürzt. Für Studenten gilt dabei: Sie müssen ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen haben, wenn Sie ‚riestern’ wollen.
Die Hürde ist jedoch nicht sehr hoch, denn so genannte Minijobs zählen auch darunter. „Zu den genauen Details fragt man am besten den betreuenden Versicherungskaufmann vor Ort“, sagt Horst Pawlik.
Der dritte und letzte Tipp für die Azubis: Frühzeitig nach Möglichkeiten für eine Betriebsrente erkundigen, die aus Brutto-Gehaltsanteilen gespeist wird.
Auch hier winkt ein doppelter Vorteil: Die Beiträge dazu werden nämlich aus den Brutto-Gehaltsanteilen gespeist und bauen nicht nur schon eine Altersvorsorge auf, sondern können zudem die Abgabenbelastung mindern.