Abwahl-Begehren gegen Moerser Bürgermeister – Initiative startet Unterschriftensammlung am Donnerstag
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Moerser Bürgerinitiative „Rathaus ohne Ballhaus“ startet morgen ein Bürgerbegehren zur Abwahl von Bürgermeister Norbert Ballhaus (SPD).
Die Bürgerinitiative wirft Ballhaus unter anderem die irreführende Begründung der Schließung eines Sportzentrums auf Grundlage von „Gefälligkeitsgutachten“ eines befreundeten Anwalts vor. CDU, Linke und Piratenpartei unterstützen das Begehren.
Die Initiative hat nach Auskunft der Initiative „Mehr Demokratie“ nun vier Monate Zeit, die für das Begehren notwendigen rund 12.600 Unterschriften zu sammeln.
Liegen diese bis Pfingsten vor, können die Wähler per Bürgerentscheid über den Verbleib des Bürgermeisters im Amt entscheiden, es sei denn, Ballhaus tritt von sich aus zurück.
Beim Abwahlentscheid müsste sich dann eine Mehrheit der Wähler für die Abwahl aussprechen. Gleichzeitig müsste diese Mehrheit mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten ausmachen, was etwa 21.000 Ja-Stimmen entspricht.
Im Zusammenhang mit der Schließung des Sportzentrums wegen Brandschutzmängeln belegt ein örtlicher Rechnungsprüfungsbericht, dass eines der Gutachten hierzu zu teuer bezahlt wurde.
In diesem Zusammenhang werfe eine Spende des Gutachters an die SPD Fragen auf, meint die Abwahlinitiative. Die Ballhaus-Gegner wollen es auch angesichts des hohen Schuldenstands der Stadt nicht bei der durch den Rat hierzu bereits gegen Ballhaus erteilten Rüge belassen, sondern einen Abwahl-Bürgerentscheid herbeiführen.
Ballhaus gibt in einem heute auf DerWesten.de erschienen Interview zu, Fehler gemacht zu haben.
Eine Abwahl hält der Bürgermeister für nicht verhältnismäßig, trotzdem will er das Abwahlverfahren aber „ohne Punkt und Komma“ respektieren.
Sollte die Unterschriftensammlung erfolgreich sein, werden die Bürger von Moers wie ihre Duisburger Nachbarn zur Urne gerufen.
Es wäre somit nach der Gesetzesreform durch den Landtag im Mai vergangenen Jahres der zweite Abwahlentscheid in Nordrhein-Westfalen, der auf ein Bürgerbegehren zurückzuführen ist.
[PM]