Orkan „Andrea“: Zerstörungen belegen und eigene Versicherungen rasch informieren
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
„Andrea“ fegte über Deutschland hinweg und hinterließ große Schäden. Die gute Nachricht dabei: Versicherungskaufleute sind vorbereitet auf die schnelle Geldbeschaffung für die Mitbürger.
Am einfachsten ist das bei Autos, die durch abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume, Bautafeln oder Dachziegel beschädigt wurden, berichtet Horst Pawlik, Sprecher des Bezirks Mittlerer Niederrhein im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): „Die Kaskoversicherungen zahlen, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung.“
Wohnungs- und Gebäudeschäden
Ab Windstärke 8 (62,1 km/h und mehr) sind auch die Gebäude- und Hausratversicherungen für den Schadenersatz zuständig.
„Andrea“ erreichte mancherorts Geschwindigkeiten eines Orkans mit bis zu 130 km/h.
Die Folgen: Abgeknickte und entwurzelte Bäume, abgedeckte Dächer, zertrümmerte Fensterscheiben, Überschwemmungen und vieles andere mehr.
Für die finanzielle Entschädigung von diesen Sturmschäden sind die Gebäudeversicherung oder bei Mietern die Hausratversicherung zuständig.
Sollte beispielsweise Regenwasser durch eine vom Sturm geborstene Fensterscheibe eindringen, gibt es auch für den Wasserschaden Geld.
Und wer ein Leck provisorisch abdichtet, um größere Schäden in den kommenden Tagen zu verhindern, bekommt auch Geld für diesen Zeitaufwand und für das verwendete Material. Einsatzkräfte und Handwerker können schließlich nicht überall gleichzeitig sein.
Wenn allerdings Keller mit Regenwasser vollgelaufen sind, benötigen Hausbesitzer und Mieter eine sogenannte Elementarschadenversicherung.
„Diese kann in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden und deckt auch Schäden von Starkregen, Erdrutschen und -senkungen, Lawinen und sogar von Erdbeben ab“, erklärt Horst Pawlik.
In Deutschland verfügen aber nur rund 26 Prozent der Haushalte über diesen umfassenden Versicherungsschutz.
Schäden durch Bäume
Erfahrungsgemäß werden Bäume bei Stürmen sehr in Mitleidenschaft gezogen. Wenn Nachbars Baum – oder einer der Gemeinde – sowie abgerissene große Äste schwere Schäden an Autos oder Häusern anrichteten, hilft immer nur die eigene Versicherung.
Die kann später prüfen, ob dem Baumeigentümer ein Schuldvorwurf zu machen ist, ob er beispielsweise einen erkennbar kranken Baum vorher hätte entfernen lassen müssen und er daher Geld an die Versicherung erstatten müsste.
„Ein sehr seltener Fall“, wie Horst Pawlik betont, „so dass man am besten die Jagd nach einem eventuell Schuldigen den Profis überlässt.“
Ist der eigene Baum umgefallen, sieht man nach, ob die hohen Entsorgungskosten für Holz und Geäst mitversichert sind.
Dächer inspizieren
Hauseigentümer, die nach erstem Anschein glimpflich davongekommen sind, sollten dennoch mal ihr Hausdach mustern. Am einfachsten geht das mit einem Fernglas.
Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Sturmschäden, die vom Dachdecker und auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten.
Übrigens zahlt die Hausratversicherung auch Schäden an getragener Kleidung (z.B. durch Sturz in einer Sturmböe), aber nur, wenn diese auf der Terrasse oder auf dem Balkon geschahen.
Was auch immer „Andrea“ an Üblem beschert hat, das oberste Gebot für Geschädigte ist nach Horst Pawlik: Alle Schäden zügig melden, Dokumentationsfotos von Schäden sind wichtig und erleichtern die Schadenregulierung und dann den betreuenden Versicherungskaufleuten die Geldbeschaffung überlassen, indem sie alles nach den bestehenden Verträgen sortieren.
[PM]
Kontakt:
Bezirksverband Mittlerer Niederrhein im
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK e.V.)
Horst Pawlik
1.Vorsitzender
Korschenbroicher Strasse 83
D-41065 Mönchengladbach
Tel: 02161-912939