Neue Regeln für Bürgerbegehren – Mehr Demokratie begrüßt Reform [mit Video]

Hauptredaktion [ - Uhr]

11-12-08-demokratiepaketBürgerbegehren müssen in Zukunft weniger Hürden überwinden. Der Landtag hat am 08.12.2011 eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Durchführung direkt-demokratischer Initiativen in Nordrhein-Westfalen vereinfacht.

Die Initiative „Mehr Demokratie“ hat die Reform begrüßt.

„Damit wird es bei der Diskussion über Bürgerbegehren bald mehr um deren Inhalte und weniger um Formfehler gehen“, kommentierte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka der Spielregeln.

Die von SPD, Grünen und Linken getragene Änderung der Gemeindeordnung ermöglicht erstmals Bürgerentscheide über den Bau von Einkaufszentren oder zur Ausweisung neuer Gewerbegebiete.

Die Folgekosten von Bürgerbegehren müssen nicht mehr dessen Initiatoren, sondern die Kommunalverwaltungen berechnen.

Bisher wurden viele Begehren für unzulässig erklärt, weil es Uneinigkeit über die Kosten für den Erhalt von Bädern oder Schulen gab. Die Kostenschätzung ist in Zukunft auch kein Unzulässigkeitsgrund mehr, sondern dient nur noch der Information der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens.

Weil in der Vergangenheit bei jedem zweiten Bürgerentscheid die gesetzlich vorgeschriebene Abstimmungshürde nicht übersprungen werden könnte, hat der Landtag das Quorum in größeren Städten gesenkt.

Bisher bedurfte ein Bürgerbegehren im Bürgerentscheid der Unterstützung von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten. In Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern liegt das Quorum nun bei 15 Prozent, in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bei zehn Prozent.

Neu ist außerdem die Stichfrage für den Fall, dass es mehrere Abstimmungsvorlagen zu einem Thema gibt.

Dies kann etwa dann vorkommen, wenn ein Rat parallel zu einem Bürgerbegehren sein Recht nutzt, den Wählern selber eine Frage zur Abstimmung vorzulegen.

„Wir rechnen aufgrund der Reform mit einem deutlich geringeren Anteil unzulässiger Bürgerbegehren und mit mehr gültigen Bürgerentscheiden“, sagte Mehr Demokratie- Geschäftsführer Slonka.

Laut Zahlen des Vereins wurden seit 1994 von 505 eingereichten Bürgerbegehren 227 aus formalen Gründen von den Räten gestoppt. Das entspricht einem Anteil von rund 45 Prozent.

Im als diesbezüglich vorbildlich geltenden Bayern liegt der Anteil unzulässiger Begehren hingegen nur bei 18 Prozent.

166 mal hatten die NRW-Wähler per Bürgerentscheid das letzte Wort. Dabei konnten sich 59 Bürgerbegehren durchsetzen, bei 81 Abstimmungen wurde hingegen das Quorum nicht erreicht.

Aufgrund dieser Zahlen hatte NRW im jüngsten Volksentscheids-Ranking von Mehr Demokratie nur die Note 3,2 bekommen.


[PM]

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