Stadt richtet Sozialfond für Flüchtlinge ein: Hilfe kann beantragt werden
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Eine inzwischen verstorbene Mönchengladbacher Bürgerin hat die Stadt Mönchengladbach als Erbin eingesetzt und testamentarisch verfügt, dass das Erbe für die Unterstützung von Flüchtlingen eingesetzt werden soll.
Nach Beratung mit Vertretern des Flüchtlingsrates Mönchengladbach und des Arbeitskreises Asyl der Gemeinde St. Mariä Himmelfahrt hat sich die Stadt dazu entschlossen, aus der Erbschaft einen Teilbetrag von 264.000 Euro als Sozialfond für humanitäre Aufgaben im Bereich der Flüchtlingshilfe zu verwenden.
Als humanitäre Aufgaben werden Maßnahmen angesehen, die nicht ohnehin von der Stadt aus öffentlichen Mitteln getragen werden.
Hierbei kann es sich beispielsweise um besondere Bedarfe für Kinder einschließlich deren Betreuung, Reisekosten für notwendige Behördenbesuche außerhalb der Stadt oder die Kostenübernahme außergewöhnlicher medizinischer Maßnahmen handeln.
Für die praktische Umsetzung ist ein Gremium aus Vertretern des Flüchtlingsrats und des Arbeitskreises Asyl, ergänzt um drei Personen aus der Bürgerschaft, gebildet worden.
Das Gremium sammelt und bewertet Verwendungsvorschläge für den Personenkreis der Flüchtlinge und leitet sie an die Stadt weiter.
Wer Hilfe aus dem Sozialfond benötigt oder wem eine Notlage bekannt wird, kann sich wenden an
den
Flüchtlingsrat Mönchengladbach,
Margarethenstraße 20,
Tel.: 02161-247 39 13,
an den
Arbeitskreis Asyl,
Abteistraße 37,
Tel.: 02161-46 23 30
oder an das
Sozialdezernat der Stadt Mönchengladbach,
Aachener Straße 2,
Tel.: 02161-25-34 94
[PM]