Kleine Radfahrer sollten beim Überqueren von Straßen stets das Rad schieben!
Red. Neuwerk [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Trauer und Anteilnahme bestehen auch zwei Monate nach dem tragischen Unfall auf der Engelblecker Straße, Ecke Borsigstraße ungebrochen weiter.
Zu sehr sitzt der Schock von Anwohnern angesichts des Todes eines kleinen Jungen, dessen Angehörigen selbst noch Zeit zur Aufarbeitung und Trauerbewältigung brauchen: Immer noch werden frische Blumen und brennende Kerzen am Unfallort aufgestellt.
Ermittlungen zufolge war das fünfjährige Kind auf dem Bürgersteig der Engelblecker Straße Richtung Stadtmitte unterwegs. Ein Lkw-Fahrer übersah das Kind beim Rechtsabbiegen in die Borsigstraße auf seinem Weg in das Gewerbegebiet Engelbleck Nord.
Wie aus Polizeikreisen verlautete scheint die Analyse zum Unfallgeschehen nun abgeschlossen zu sein. Demnach wird der Unfall als tragischer Einzelfall gesehen, eine Änderung der Verkehrsregelung an dieser Stelle ist nicht zu erwarten.
Dieser tödliche Unfall macht allerdings auch deutlich, warum die Polizei bei Informationsnachmittagen für Eltern in Kindergärten und Grundschulen stets darauf hinweist, dass Kinder, die mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig unterwegs sind, von den begleitenden Erwachsenen angehalten werden sollen, bei Überquerung von Straßen abzusteigen und das Fahrrad über die Straße zu schieben: sie werden wegen parkender Pkw’s, wegen schlechter Einblicke, weil sie auf kleinen Rädern fahren, schlecht oder gar nicht gesehen.
Das ist lästig, für Kinder und Erwachsene. Und auch nervenaufreibend, denn Kinder maulen, wollen die Notwendigkeit zum Absteigen nicht einsehen.
Der Unfallhergang und der Tod eines Kindes ist auf Informationsveranstaltungen der Polizei warnendes Beispiel für Eltern und macht den Sinn dieser Empfehlung deutlich.