Wand oder Wall am Grubenrand: Grob- und Feinstaub – Immissionsschutz und wo etwas darüber nachzulesen ist
Huber, aktion Durchblick MG [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Staub, der aus Grob- und Feinstaub besteht, ist ein natürlicher Bestandteil der Luft. Wie immer wird es problematisch wenn Menge oder Konzentration das normale Maß übersteigen. Für die Gesundheit ist die Gefahr umso größer, je kleiner die Partikel sind.
Feinstäube, diese winzigen, nicht sichtbaren Teilchen oder Partikel, werden auch als „atembarer“ Feinstaub bezeichnet. PM 10, PM 2,5 und kleiner. PM (Particulate Matter) ist deren „Maßeinheit“ und PM 10 entspricht 10 μm. Das ist etwa so viel wie ein Zehntel eines Haares.
Je kleiner die Partikel, umso tiefer dringen sie in die Atemwege ein und gelangen bis in die Lunge. Ab einer Größe von 0,1 μm können sie zudem in den Blutkreislauf übergehen.
Während Feinstaub als Luftschadstoff kritisch diskutiert wird, steht Grobstaub nicht im Fokus der Öffentlichkeit. In Mengen ist er maximal lästig.
Einige Autoren und Wissenschaftler sind der Meinung, dass die gesundheitlichen Gefahren grober Partikel unterschätzt werden und machen neben Messfehlern die eingeschränkte Repräsentativität der Probennahmen dafür verantwortlich.
Das Umweltbundesamt zu Feinstaub:
„Feinstäube in unserer Atemluft sind diejenigen Luftverunreinigungen, die die größte Auswirkung auf unsere Gesundheit haben. Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation zeigen, dass mit Feinstaub belastete Luft die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland um etwa zehn Monate verkürzt. Besonders hoch ist die Feinstaubbelastung in Großstädten.“
Nicht nur in Großstädten ist die Feinstaubbelastung groß, sondern vor allem auch in Braunkohletagebaugebieten.
Bis 2003, als auf Drängen des BUND, endlich seitens des Umweltministeriums erstmals Feinstaub-Messungen an Tagebauen durchgeführt wurden, gab es das Thema „Feinstaub“ im Braunkohletagebau nicht.
Deshalb ist im Braunkohleplan Garzweiler II von 1995 auch immer nur von Staub-Immissionen die Rede. Eine Unterteilung nach Grob- und Feinstaub fehlt.
Der BUND sorgte nicht nur dafür, dass das Thema „Feinstaub“ im Braunkohletagebau endlich Beachtung fand, sondern auch die Radioaktivität.
Über Feinstäube, Kraftwerke und Sümpfungswasser gelangen radioaktive Isotope in die Umwelt. Dies wird aktuell genauso angezweifelt wie bis 2003 die Existenz von Feinstaub im Tagebau.
http://www.bund-nrw.de/index.php?id=3962
Weitere Informationen zum Thema „Feinstaub“ (im Braunkohleplan also lediglich „Staub“) und damit im Zusammenhang stehenden „Immissionsschutz“ nachstehend mit den Links und Textpassagen, die sehr wohl den Schluss zulassen, dass durch eine Begrünung etwas wirksam gegen Staub unternommen werden kann:
Studie des Institutes für Agrar- und Stadtökologische Projekte (IASP) an der Humboldt-Universität in Berlin (Projektträger: Agrarforschung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung –BLE-) aus August 2007. Nicht taufrisch aber sicher noch nicht überholt.
Kurzinfo hierzu:
[…] „Effektiver Pflanzeneinsatz gegen FeinstaubVom Projektträger Agrarforschung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wurde der Auftrag für eine Literaturstudie über den Einsatz von Pflanzen gegen Staub und Luftverunreinigung vergeben.
Das Institut für Agrar- und Stadtökologische Projekte (IASP) an der Humboldt-Universität in Berlin hat die Ergebnisse der bisher vorliegenden Untersuchung gesichtet, ausgewertet und zusammengefasst.
Der Bericht stellt die Grundlagen der Staubproblematik vor und fasst die Erkenntnisse über die Wechselwirkung zwischen Vegetation und Partikelkonzentration in der Luft zusammen. Die Kriterien für eine optimale multifunktionale Begrünung werden abgeleitet und konkrete Empfehlungen für den effektiven Einsatz von Pflanzen und deren Anordnung gegeben:
Pflanzen filtern Feinstaub!
Pflanzen können Feinstaub aus der Luft filtern oder die verschmutzten Luftmassen*) umleiten. Was Hecken oder Pflanzengruppen bewirken und wie effektiv das Grün dabei ist, ist in hohem Maße von der Art und Form der Bepflanzung abhängig. So filtert beispielsweise eine mit Efeu begrünte Mauer, hinter der eine Hecke gepflanzt wurde, am besten Straßenstaub gegen die Umwelt ab. Wird die Hecke vor die Mauer gepflanzt, ist der Effekt viel geringer.“[…]
*) Wir wagen diese Interpretation: Grobstaub kann in „verschmutzten Luftmassen“ ebenfalls enthalten sein, die durch Pflanzen (wir könnten uns das bei Sträuchern und Bäumen sehr gut vorstellen) umgeleitet werden.
Je mehr Grün umso besser. Auch wenn es inzwischen spezielle Lärmschutzwände gibt, die gleichzeitig der Staubproblematik entgegen wirken, könnte ein dicht bewachsener Wall, möglichst noch mit Farnen (sehr gute Staubaufnahme) ein besserer Schutz sein.
Auch dem Auge des Betrachters würde etwas geboten, denn die Fachleute von RWE Power (das ist ernst gemeint und keine Ironie), legen großen Wert darauf, dass die Immissionsschutzwälle Waldcharakter haben. Dank deren Erfahrung entspricht das Ergebnis diesem Anspruch.
Sollte Ihnen das nicht reichen, finden Sie im Braunkohleplan für Garzweiler II, dem Braunkohlebericht der Stadt Mönchengladbach aus Februar 2007, der Stadtklimauntersuchung Mönchengladbach (Stand: Januar 2007) und den anderen Links zu Erkelenz und Kerpen und RWE Power weitere Informationen und Hinweise. Teile der Textpassagen finden Sie ebenfalls nachstehend.
Braunkohleplan Garzweiler II, Seite 159:
„[…] Die gebotenen Immissionsschutzmaßnahmen sind vorrangig an der Quelle durchzuführen.
Die angrenzenden Ortslagen, Weiler und Einzelgehöfte sind rechtzeitig vor dem Abbau durch funktionsfähige begrünte Schutzwälle in der Sicherheitszone oder durch andere Maßnahmen vor Staub- und Lärmemissionen des Tagebaus nach dem Stand der Technik wirksam zu schützen.“ […]
Braunkohleplan Garzweiler II, Seite 160:
[…] „Darüber hinaus können Immissionsschutzmaßnahmen des passiven Immissionsschutzes erforderlich werden (z.B. rechtzeitig bepflanzte Schutzwälle vor den Ortschaften Jackerath, Katzem, Kückhoven, Kaulhausen, Wanlo und Hochneukirch)-“ […] […] „Die geplanten Aufforstungen in der Sicherheitszone sollen aus Gründen der Wirksamkeit ca. 20 Jahre vor dem Abbaubeginn durchgeführt, die bepflanzten Schutzwälle sollen 10 Jahre vor dem Abbaubeginn errichtet werden.Falls in den Wohnbereichen der Tagebaurandlagen die jeweils geltenden Immissionswerte zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Staub und Lärm mit den oben aufgeführten Maßnahmen unter voller Ausschöpfung des fortschreitenden Standes der Technik nicht eingehalten werden können, ist das Einhalten dieser Immissionswerte im Rahmen des Abwägungsgebotes durch abstandsregelnde Maßnahmen sicherzustellen. Insoweit unterliegt die durch den Braunkohlenplan festgelegte Abbaugrenze noch der Konkretisierung im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung durch die Bergbehörde.“ […]
Braunkohleplan Garzweiler II, Seite 162:
[…] „Zur Eindämmung der Staubimmissionen kommen die Flächenberegnung, der Einsatz von Wasserschleiern, Abdeckung längerfristig freiliegender Kohleflächen und Begrünung freigelegter Flächen in Betracht.Weitere Maßnahmen sind z.B. die Kapselung oder Bedüsung von staubenden Anlageteilen, die Anlage von Immissionsschutzdämmen, Schutzbepflanzung oder Bau von Kies- und/oder Asphaltwegen.
Die aufgrund der möglichen Staubbelastung erforderlichen Schutzvorkehrungen sind rechtzeitig zu errichten, um Gesundheitsgefahren abzuwehren bzw. auszuschließen und erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen zu verhüten.“ […]
Braunkohleplan Garzweiler II, Seite 267:
9.4.1 Emissionen
[…] „Als weitere Maßnahmen zur Staubbekämpfung werden beispielsweise die Abdeckung länger freiliegender Kohleflächen, die Einhausung von staubenden Anlagenteilen, das Anlegen von Immissionsschutzdämmen Schutzpflanzen oder Kieswegen und die Asphaltierung stark befahrener Tagebauwege durchgeführt, soweit dies erforderlich ist.“ […]
Braunkohlenbericht der Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung, Abtl. Braunkohle, Landschaft, Luft – Klima, Februar 2007 (S. 14):
„Zur Begrenzung der Staubimmissionen im Sinne des § 22 BImSchG ergreift der Tagebaubetreiber eine Vielzahl von Anstrengungen. Zusätzlich werden auf den Geräten und Anlagen Staubschutzhauben installiert und Schutzdämme am Rand der Tagebaue angelegt (BERGAMT DÜREN 2004).
Die Schutzdämme wirken gleichermaßen auch gegen die schwerpunktmäßig in Tagebaurandlage wahrzunehmenden Lärmimmissionen. Hier wird in erster Linie durch rechtzeitig vor dem Abbau funktionsfähig begrünte Wälle in der Sicherheitszone vor Lärmemissionen des Tagebaus geschützt.
So wurden bereits im Jahr 2005 Aufforstungsmaßnahmen im Bereich des zukünftigen Immissionsschutzwalls vorgenommen, obwohl der aktive Tagebaubetrieb erst ab etwa dem Jahr 2020 im unmittelbaren Umfeld Wanlos steht.
Diese Immissionsschutzmaßnahmen gelten auch den Lichtimmissionen, die in Mönchengladbach vor allem dann verstärkt wahrnehmbar sein werden, wenn sich Großgeräte auf den oberen tagebaurandnahen Abbauebenen (Sohlen) befinden.“ […]
Dass Begrünung positive Effekte hat, ist auch hier nachzulesen:
Stadtklimauntersuchung Mönchengladbach (Stand: Januar 2007), Seite 12:
[…] „Auffällig ist, dass der Standort am „Bunten Garten” mit hoher Luftgüte nur ca. 400 m Luftlinie entfernt liegt von dem Standort an der Hohenzollernstraße mit sehr geringer Luftgüte ist. Die Grünfläche scheint hier einen sehr positiven Einfluss auf die Luftqualität zu haben.” […]
RWE Power: […]“Staub, auch Feinstaub, kann nur da vermieden werden, wo er entsteht. Im Bereich der Tagebaue des rheinischen Braunkohlenreviers kommen schon seit langem Staubbekämpfungsmaßnahmen erfolgreich zum Einsatz.
Um die Staubemissionen wirkungsvoll zu reduzieren, werden die freiliegenden Abraum- und Kohleflächen in trockenen Jahreszeiten großflächig mit Wasser besprüht oder Begrünungsmaßnahmen durchgeführt.
An den Rändern der Tagebaue wurden bepflanzte Schutzwälle mit einer Gesamtlänge von annähernd 30 km errichtet, die überdies oftmals zusätzlich mit Regnergalerien versehen sind.
Damit leistet RWE Power bereits seit Jahren einen wirkungsvollen Beitrag, um die Entstehung von Staub, auch Feinstaub, zu verhindern.“ […]
http://www.rwe.com/web/cms/contentblob/77364/data/9932/publikationen-feinstaub.pdf
Stadt Kerpen
[…] „Der 9 m bis 12 m hohe Immissionsschutzwall soll neben der Abschirmung von Verkehrslärmemissionen auch als Filter gegenüber Staub- und Feinstaubemissionen aus den Verkehrsanlagen wirken sowie eine geringe Staubbelastung der Ortslage aus dem Tagebau sicherstellen. Zudem stellt er einen Sichtschutz dar.“ […]http://www.stadt-kerpen.de/media/custom/1708_573_1.PDF
Stadt Erkelenz
[…] „Die Anregung der Stadt Erkelenz wurde im Braunkohlenplan Garzweiler II (Bezirksregierung Köln, 1995, S. 159) modifiziert im Ziel 4.1 Staub und Lärm aufgenommen: „Die angrenzenden Ortslagen, Weiler und Einzelgehöfte sind rechtzeitig vor dem Abbau durch funktionsfähige begrünte Schutzwälle in der Sicherheitszone oder durch andere Maßnahmen vor Staub- und Lärmemissionen des Tagebaus nach dem Stand der Technik wirksam zu schützen.“ […]