Sozialticket für Mönchengladbach: Verwaltung schlägt Teilnahme an der Pilotierung vor
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Für die Sitzung des Sozialausschusses am 22.09.2011 hat die Verwaltung nunmehr eine Beratungsvorlage erstellt, mit der sie der Politik die Beteiligung der Stadt Mönchengladbach am VRR-Pilotversuch „Sozialticket“ vorschlägt.
Sollte die Politik diesem Vorschlag folgen und am 29.09.2011 der Rat für die Teilnahme an der Pilotierung entscheiden, könnte sich dies richtungsweisend für manche Nachbarkommunen sein, die beabsichtigen, sich daran zu orientieren.
In der Stadt Viersen beispielsweise beschloss der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 12.09.2011, erst einmal abzuwarten, welche Beschlüsse andere Kommunen, wie Mönchengladbach und Krefeld, fassen. Die Viersener wollen daher erst in der übernächsten Ratssitzung im Oktober entscheiden.
Wie der Beratungsvorlage zu entnehmen ist, könne man derzeit nicht beziffern, ob – und wenn ja – welche Belastungen auf den Mönchengladbacher Haushalt zukommen könnten.
Entgegen des von SPD-Fraktionschef Lothar Beine „lt. Berechungen der NVV“ noch im Juli in die Diskussion geworfenen „Defizites“ für Mönchengladbach in Höhe von ca. 600.000 EURO soll der Fehlbetrag nun noch lediglich 300.000 EURO betragen.
Dass die NVV faktisch keine eigenen „Berechnungen“ angestellt hat, geht ebenfalls aus der Beratungsvorlage hervor. Dort heißt es u.a.: „In diesen für MG rd. 7.300 Anspruchsberechtigten sollen ca. 93,6 % bereits Inhaber einer Monatskarte sein. (Die Prozentsätze stammen aus den Erfahrungen der Stadt Dortmund bei der Einführung des SozialTickets).“ [Zitat Ende]
Interessant wird sein, wie nun die „Ampel“ mit diesen neuen Zahlen umgeht.
Die befindet sich in ihrer selbst „gestalteten“ Zwickmühle: Trägt sie die vom „4. Ampel-Partner“ Bude unterzeichnete Beschlussvorlage mit, wird Beines Aussage: „… Im Koalitionsvertrag der Ampel ist ausdrücklich geregelt, dass ein Sozialticket nur dann eingeführt wird, wenn es für die Stadt kostenneutral ist. Das heißt konkret: In Mönchengladbach wird es am 1.11. leider kein Sozialticket geben“ [Zitat Ende] klar in Frage gestellt.
Lehnt sie den Beschlussvorschlag und damit die Teilnahme Mönchengladbachs am Pilotversuch ab, hat dies nicht nur Signalwirkung für die umliegenden Kommunen, die durch die NVV bedient werden, sondern benachteiligt auch die Mönchengladbacher Berechtigten gegenüber denen in anderen NRW-Kommunen.
Dass neben Beine auch Dr. Jansen-Winkeln (FDP) auf die Formulierung im Kooperationsvertrag pocht, ist nicht weiter verwunderlich. Sich auf diese Formalie zurückziehen zu können, entbindet ihn von einer politischen Positionierung zum Sozialticket als solches, wie diese sein Parteifreund Werner Dingels im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Viersen vornahm.
Der hatte am 12.09.2011 die Ablehnung des Sozialtickets durch die FDP so formuliert:
„Einmal aus quasi grundsätzlichen Erwägungen, weil wir sagen, dieser Staat mit seinen verschiedenen Gliederungen bietet eine große Fülle verschiedenster Sozialleistungen, die in den letzten Jahren in Teilbereichen verbessert worden sind. Ich erinnere an die Einführung der Fördermittel für Nachhilfeunterricht, für Kinder von Hartz IV-Beziehern usw.
Ich denke, dass wir hier auch ohne das Sozialticket niemanden in eine schreckliche Situation bringen werden.“ [Zitat Ende]
Weiter führte Dingels aus, dass das Zweite die Betrachtung des Haushaltes sei. Die Belastungen für die Stadt Viersen seien nur dann möglich, wenn wir an anderer Stelle solche Beträge zur Kompensation einsparen können.
Wie sich die Äußerungen gleichen.
Hatte Dr. Jansen-Winkeln doch in seiner Pressemitteilung vom 25.07.2011 die Grünen aufgefordert, bei einer Entscheidung für das Sozialticket zu sagen „… aus welchem anderen ihrer Projekte sie Geld abziehen wollen.“