„Konzessionsverträge“ mit NVV und NEW – Teil I: „Geheimsache“!
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
In Finanzausschuss (28.06.2011) und Hauptausschuss (06.07.2011) fand man in der Tagesordnung der nicht-öffentlichen Teile: „Abschluss eines Gaskonzessionsvertrages … mit der NEW GmbH“ und „Abschluss eines Wasserkonzessionsvertrages … mit der NVV AG“
Unterstellt man, dass bei den erforderlichen (ggf. europaweiten) Ausschreibungen alles mit rechten Dingen zugegangen ist, müsste diese Ausschreibung schon vor 2 Jahren, also 2008 oder 2009 vorgenommen worden sein.
Zeit genug, um die bisherigen Verträge zu überprüfen und in politischen Gremien zu diskutieren.
Zeit genug auch, um der Öffentlichkeit mitzuteilen, wer sich an der Ausschreibung beteiligt hat und welche Inhalte die abzuschließenden Verträge haben und welche Konsequenzen sich daraus für die Stadt und damit für die Bürger ergeben würden.
Dass nun mit NVV AG und NEW GmbH (NVV-Tochter) Verträge abgeschlossen werden sollen, kann auf zweierlei hinweisen.
Entweder gab es keine anderen Interessenten, weil sich RWE, EON, EnWB und Vattenfall abgesprochen haben, nicht „in fremden Gefilden“ anzubieten, was unzulässige Absprachen bedeuten würde, oder die Ausschreibung war so formuliert und platziert, dass andere Anbieter kein Interesse hatten.
Zeit genug aber auch, um die Begrifflichkeiten den seit 2005 geltenden Gesetzen anzupassen.
Mit einer „Konzession“ wird nämlich jemandem ein Nutzungsrecht an einer öffentlichen Sache zugestanden. Als eine Art Entschädigung für Nutzungseinschränkungen usw. werden Konzessionsgebühren erhoben.
Bis 1998 dienten Konzessionsverträge der Sicherung geschlossener Versorgungsgebiete.
Deshalb wurde die Einräumung des Wegenutzungsrechtes regelmäßig mit Ausschließlichkeitsrechten verbunden, wodurch sich die Gemeinden verpflichtet hatten, keinem anderen Versorgungsunternehmen ihre öffentlichen Wege für eine unmittelbare öffentliche Versorgung von Endverbrauchern im konzessionsvertraglichen Gebiet zur Verfügung zu stellen.
Damit wurde Wettbewerb ausgeschlossen.
Das gilt seit 1998 nicht mehr, weil diese Regelungen im Energiewirtschaftsrecht ersatzlos gestrichen wurden.
Es verblieb nur noch das Wegenutzungsrechtrecht, das die Gemeinden verpflichtet, allen Versorgern „diskriminierungsfrei“ das Verlegen von Leitungen z.B. in Straßen und Gehwegen zu erlauben.
Konzessionsverträge sind demnach in Wirklichkeit nur noch „Wegenutzungsverträge“, was sich durch die seit 2005 gesetzlich vorgeschriebene Trennung von Versorgung und Netzbetrieb ergibt.
Der Bürger merkt das beispielsweise daran, dass er den Strom- oder Gasversorger wechseln kann.
Die Weiterverwendung der (nunmher unzutreffenden) Begrifflichkeit „Konzessionsvertrag“ suggeriert eine „Unabdingbarkeit“, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Das ist nicht der Fall!
Denn es gibt „Durchleitungsrechte“ für so genannte Drittanbieter zumindest für Strom und Gas.
Soviel zur Transparenz an dieser Stelle.
Zur Nutzung von öffentlichen Wegen gehört zwangsläufig auch, dass Leitungen verlegt, Anschlüsse zum Endverbraucher hergestellt und bei Bedarf auch Reparaturen und Erneuerungen vorgenommen werden.
Gleichzeitig erwächst daraus aber auch die Pflicht, dass er nach solchen Arbeiten den Zustand an einem (nicht zu seinem Eigentum zählenden) „Weg“ in mindestens der gleichen Qualität wieder herzustellen hat.
Städtische Liegenschaften (Straßen, Wege, Gehwege, Plätze usw.) sind öffentliches Eigentum und damit letztendlich Eigentum der Bürger.
Somit haben die Bürger auch das Recht, zu erfahren, was damit geschieht und demnach auch, wer welche „Wegenutzungsrechte“ zu welchen Bedingungen eingeräumt bekommt.
Für Mönchengladbach hat das noch eine besondere Bedeutung, veranlasst doch die städtische Tochter NVV (50% RWE, 50% Stadt) jährlich fast 70% der ca. 4.000 Aufgrabungen in Straßen, Wegen und Plätzen; auf manche würde der häufig fälschlicherweise verwendete Begriff „Aufbruch“ besser zutreffen.
Über die Qualität, der von NVV/NEW geschlossenen Aufgrabungen geben spätestens die vielen Frostschäden Auskunft, die die Bürger alljährlich im wahrsten Sinne des Wortes „zu spüren“ bekommen.
So stellt sich die Frage nach den Gründen. Die liegen möglicherweise zum einen daran, dass die Arbeiten durch von NVV/NEW beauftragten Tiefbauunternehmen nicht hinreichend kontrolliert werden. Diese Kontrolle ist nicht Aufgabe der Stadt, sondern des Auftraggebers.
Eine Stadt nimmt nämlich diese Arbeiten nicht ab, sondern „übernimmt“ die Ergebnisse vom „Konzessionsträger“, oder richtigerweise ausgedrückt: vom „Wegerechtnutzer“; in diesem Fall von NVV/NEW.
Dazu gibt es in den meisten Kommunen „Aufgrabungsrichtlinien“, durch die auch die Bürger genau wissen, wie mit „ihrer“ Infrastuktur, nämlich den kommunalen Straßen, Gehwegen und Plätzen umzugehen ist.
Während andere Kommunen „Wegenutzungsverträge“ und (als deren Bestandteil) die „Aufgrabungsrichtlinien“ öffentlich machen, wird in Mönchengladbach daraus ein Geheimnis gemacht.
Das mag daran liegen, dass dies „immer schon so war“. Ursache kann jedoch auch sein, dass der Einfluss von NVV/NEW in die Mönchengladbacher Verwaltung und Politik hinein so groß ist, dass an dieser Stelle die so häufig von SPD, FDP und Grünen hervorgehobene „Transparenz“ ihre Grenzen hat.
Dass auch in dieser Angelegenheit die Positionen der Aufsichtsratsmitglieder – in vorderster Linie des Aufsichtsratsvorsitzenden Lothar Beine (SPD) – eine nicht untergeordnete Rolle spielen, dürfte auf der Hand liegen.
Auch wenn manche seiner Genossen vermitteln wollen, dass seine Haltung in Bezug auf „seine“ NVV nicht zu kritisieren sei, zeichnen die Ergebnisse seines Handelns für den Bürger ein anderes Bild. Entsprechende Vorgänge aus jüngster Vergangenheit zeigen dies überdeutlich.
Dies könnte er beispielsweise dadurch „zurecht rücken“, indem er seinen Einfluss geltend machen würde, und die Behandlung der Wegenutzungsverträge mit NVV/NEW auch – aber nicht nur – hinsichtlich der Vereinbarungen zur Aufgrabungsproblematik der Bürgerschaft „transparent“ zur Kenntnis gibt.
Aussagekräftig und sinnvoll wäre eine Gegenüberstellung der bisherigen Verträge, , die teilweise schon 20 Jahre alt sind, und den zur Diskussion stehenden Neuverträgen Nur eine solche Gegenüberstellung würde die von der Ampel versprochene und vom Bürger gewünschte Transparenz herstellen.
Immer dann, wenn es um Transparenz im Kontext mit Städtischen Beteiligungsgesellschaften geht, ziehen sich die in die Aufsichtsgremien „entsandten“ Kommunalpolitiker auf ihre „Verpflichtung dem Unternehmen gegenüber“ und „zu wahrende Geschäftsgeheimnisse“ zurück.
(SPD-)Aufsichtsratsmitgliedern (und damit besonders den Aufsichtsratsvorsitzenden) der Aktiengesellschaften im „Konzern Stadt Mönchengladbach“ sei ein Meinungsaustausch mit dem Fraktionsvorsitzenden der SPD im Neusser Rat und Referent der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik NRW (SGK NRW), Reiner Breuer, empfohlen.
Breuer hatte nämlich am Donnerstag (07.07.2011) in der SPD-Veranstaltung „Stärkung der kommunalen Demokratie“ geäußert, dass die Bürger auch über Vorgänge in und im Zusammenhang mit städtischen Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, transparent zu informieren seien.
Bei den städtischen Töchtern säßen schließlich „Vertreter der Gemeinden“ in den Aufsichtsgremien. Dabei schloss Breuer die Aktiengesellschaften ausdrücklich ein. Denn viele wichtige Entscheidungen würden nicht (mehr) in der Kommune selbst, sondern in den Aufsichtsgremien getroffen.
Bei diesem Thema verließ Hans-Willi Körfges kurzzeitig seine Rolle als Gesprächsleiter und bestätigte Breuers Einschätzung, dass Personen, die als städtische Vertreter in Aufsichtsgremien sitzen, dazu verpflichtet seien, transparent zu handeln und sich dem Interesse der Allgemeinheit verpflichtet zu fühlen haben und nicht der Gewinnmaximierung eines Unternehmens.
Überträgt man diese Statements von SPD-Politikern auf die momentane „Intransparenz“ bezüglich der Wegenutzungsverträge (ehem. Konzessionsverträge) mit NVV/NEW, kann das nur bedeuten, dass dieses Thema in den öffentlichen Teil von Ausschüssen und Rat gehört.
Dann würden sicherlich auch Fragen transparent, die sich mit dem Thema „Folgeschäden“ für unsere Straßen und demzufolge und logischwerweise auch dem städtischen Haushalt befassen …