Kurios, lästig und gefährlich
Red. Neuwerk [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Das Ende – oder besser gesagt der Übergang – des Bürgersteigs vor dem Haus Engelblecker Straße 249 ist für die einen nur kurios: Am Ende des Bürgersteiges steht der Fußgänger vor einem Zaun.
Das liegt an den Grundstücksverläufen an dieser Stelle.
Natürlich ist die Welt, sprich der Bürgersteig, hier nicht zu Ende. Er verläuft weiter in Richtung der Straße Am Baumhof. Der Fußgänger muss nur über eine Bordsteinkante auf den unteren Bürgersteig treten.
Für einen „normalen“ Fußgänger ist dieser kleine Tritt abwärts auch in der Regel unproblematisch.
Und für die meisten Neuwerker ist diese Stelle nur eine alt-bekannte Kuriosität – vor allem bekannt bei jenen, die regelmäßig zur Nahe gelegenen Metzgerei oder weiter zur Kirche, Bücherei, Altenheim, Friedhof, Wochenmarkt oder nur zur Grundschule um die Ecke unterwegs sind.
Dieses Stück ist eben eine beliebte Fuß- und Radstrecke.
Beim Thema Fahrrad wird es allerdings einigen lästig. Nämlich dann, wenn Kinder in Begleitung Erwachsener den Bürgersteig befahren und eben an dieser Stelle vom Rad steigen müssen, um auf den tiefer liegenden Bürgersteig weiterfahren zu können.
Kinder bis 10 Jahre dürfen auf dem Bürgersteig durchaus Fahrrad fahren. Die Benutzung des Radwegs auf der Engelblecker Straße ist auch für unsichere Fahrradanfänger zumindest streckenweise nicht unbedingt empfehlenswert. Und das nicht nur, weil die Engelblecker Straße zu den Hauptverkehrsstraßen in Neuwerk zählt.
An dieser Stelle ragen auch immer wieder parkende Pkw’s aufgrund ihrer Länge in den Radweg hinein. Für erwachsene Fahrradfahrer ist ein Schlenker um das Heck eines Pkw’s weniger ein Problem, für kleine Fahrradanfänger schon.
Lästigkeiten sind jedoch keine unzumutbaren Angelegenheiten.
Unzumutbar, weil gefährlich, wird es an dieser Stelle jedoch für Rollstuhlfahrer und manch unsicheren Rollatornutzer.
Gefährlich, weil dieser Bordstein für einen unsicheren Rollatornutzer eine Sturzgefahr darstellt.
Richtig gefährlich wird es allerdings für Rollstuhlfahrer, denn in der Tat stellt solch eine Bordsteinkante eine unüberwindliche Hürde dar.
Ein Rollstuhlfahrer ohne Begleitung kann diesen Bürgersteig unmöglich weiter benutzen, denn die Sturzgefahr beim Wechsel auf den unteren Bereich ist sehr hoch. Deshalb gilt für ihn: Durchfahrt verboten!
Folge: Der Rollstuhlfahrer muss den Radweg benutzen. Der, siehe oben, auch noch teils von den Hecks parkender Autos blockiert wird, was den Rollstuhlfahrer dann vollends auf die Straße zwingt.
Der Wechsel auf die andere Straßenseite an der Ampelanlage Kreuzung Engelblecker/Nespelerstraße ist auch nicht ratsam, weil Rollstuhlfahrer, die Richtung der Straße Am Baumhof unterwegs sind, die Straßenseite nicht nochmals gefahrlos wechseln können. Es kommt keine weitere sichere Querungsmöglichkeit für Fußgänger.
Zu allem Überfluss verläuft die Straße im weiteren Verlauf auch noch in einer Kurve.
Für Rollstuhlfahrer, die den vor der Ecke Engelblecker Straße / Am Baumhof gelegenen Einkaufsmarkt aufsuchen möchten, ist diese kleine, kuriose und lästige Bürgersteigkante ein unüberwindbares Hindernis.
Dieses Hindernis führt zur Rollstuhlfahrt auf der Straße oder zu lästigen und weiten Umwegen.
Lästigkeiten sind zumutbar? Vielleicht. So wie kleinen Kindern das Absteigen vom Fahrrad an dieser Stelle zugemutet wird.
Doch Rollstuhlfahrer sind weder kleine Kinder, noch wächst sich dieses Problem mit zunehmendem Alter aus.
Dieser kuriose und lästige Bürgersteigverlauf zeigt, welche Probleme mobilitätsbehinderte Menschen in ihrem Alltag meistern müssen. Und wie umständlich, unnötig erschwert und vielfach unmöglich es ist, selbständig und ohne Begleitung solch einfache, alltägliche Handlungen wie einkaufen gehen, sein kann.
Eine Absenkung der Bordsteinkante würde helfen, doch wer soll und will die beantragen?
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Kerstin Königs schrieb am 2.07.2011 um 20:28 Uhr:
Wäre das nicht ein Thema für die Bezirksvertretung?