Neue Spielhalle: CDU-Mitteilung wirft Fragen auf
Huber, aktion Durchblick MG [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Pressemitteilung der CDU ist schon erstaunlich. Erstaunlich deshalb, weil kritisiert wird, was Jahre – wenn nicht gar jahrzehntelange Praxis in dieser Stadt war: Die Genehmigung einer Spielhalle nach der anderen.
Warum sonst gibt es in unserer Stadt 78 Spielhallen?
Warum gibt es mehr als doppelt so viele wie z.B. in Krefeld?
Warum es dazu kommen konnte, ist relativ schnell und einfach beantwortet. Das „Zauberwort“ dazu heißt: Kerngebiete.
Kerngebiete sind in den meisten Städten mit der Innenstadt (Zentrum) identisch. Zu diesen „meisten“ Städten mit lediglich innerstädtischem Kerngebiet zählt Mönchengladbach nicht.
Die deutsche Baunutzungsverordnung erläutert, dass ein Kerngebiet ein Baugebiet ist, in dem überwiegend Gastronomie, Handelsbetriebe, gewerbliche Unternehmen, Einrichtungen der Wirtschaft und Verwaltung sowie Wohnungen angesiedelt sind.
In diesen Kerngebieten ist auch die Errichtung von Spielhallen erlaubt.
Unter der CDU und später CDU/FDP wurden zahlreiche Flächen in immer mehr Stadtteilen als „Kerngebiete“ ausgewiesen. So z.B. Holt, Giesenkirchen und auch Odenkirchen.
Wer hat in Mönchengladbach vor dem 30.08.2009 Spielhalle um Spielhalle genehmigt, bis es zu dieser enormen Dichte kam?
Sich jetzt zu empören wirkt mehr als eigenartig.
Es gibt zwar das Instrument der „Veränderungssperre“, die das Ablehnen z.B. einer Spielhalle ermöglicht.
Allerdings kann eine solche Veränderungssperre nicht „mal eben“ verhängt werden. An sehr vielen Stellen der Stadt sind Spielhallen planungsrechtlich erlaubt. Das bedeutet, dass Genehmigungen ohne Mitwirkung des Rates erteilt wurden und werden.
Eine Baugenehmigung kann nur verweigert werden, wenn das Planungsrecht Spielhallen ausschließt.
Nun könnte man meinen, die Verwaltung könne beim Vorliegen einer Baugenehmigung diese erst einmal „liegen lassen“ und zwischenzeitlich eine Veränderungssperre verhängen lassen.
Das hat aber zur Folge, dass später auch ein neuer Bebauungsplan ausgearbeitet werden muss.
Im Falle der in Odenkirchen nun entstehenden Spielhalle kann das bedeuten: Das Bauordnungsamt hat die Politik nicht eingebunden.
Grund: in den Jahrzehnten, in denen, die CDU die Mehrheit im Rat stellte, wurden die politischen Gremien in solche Genehmigungsverfahren nie eingebunden.
Jetzt ist vermutlich die Frist abgelaufen, die Einleitung eines Bauleitverfahrens (beginnend mit einer Veränderungssperre) noch betreiben zu können.
Wurde der Antrag bereits bewilligt, kann im Nachhinein keine Veränderungssperre mehr greifen. Nach dem Gesetz kann dem Antragsteller in einem Kerngebiet nicht nachträglich mittels Veränderungssperre das Betreiben einer Spielhalle verwehrt werden.
Das hätte nämlich mit Sicherheit rechtliche Konsequenzen für die Stadt, wie in der Vergangenheit in einem Fall bereits geschehen.
Die Stadt wäre dem Antragsteller im Falle einer verlorenen Klage zu Schadenersatz verpflichtet. Solche Forderungen können sich rasch auf mehrere Hunderttausende Euro belaufen.
Einfacher wäre für die Stadt die Ablehnung eines Antrages auf „Genehmigung einer Vergnügungsstätte“, wenn der Rat bereits ein Vergnügungsstättenkonzept für Mönchengladbach verabschiedet hätte. Ein solches ist aktuell in Arbeit.
Wie zu erfahren war, ist einigen Odenkirchenern bereits seit zwei Monaten bekannt, dass in dem Ladenlokal an der Ruhrfelder Straße eine Spielhalle entstehen soll. Es drängt sich die Folgerung auf, dass auch die Odenkirchener CDU davon Kenntnis hatte.
Nun mit Entrüstung auf etwas zu reagieren, was bisher „gängige Praxis“ ist/war, erstaunt daher und besonders vor dem Hintergrund, dass auch der CDU bekannt sein muss, dass derzeit an einem „Vergnügungsstättenkonzept“ für die Stadt Mönchengladbach gearbeitet wird.
Eben genau mit dem Ziel solche Fälle, wie nun in Odenkirchen, zu verhindern.
Wenn jetzt ausgerechnet die CDU Kritik an der Spielhalle in Odenkirchen übt, muss sie sich fragen lassen, warum sie in der Zeit vor der letzten Kommunalwahl, die der Stadt eine neue Mehrheit im Rathaus „bescherte“, in der Regel immer schwieg.
Auch der Versuch, der Verwaltung die Schuld zuweisen zu wollen, muss kritisch hinterfragt werden.
Vielmehr muss sich die CDU die Frage gefallen lassen, warum in einer Stadt wie Mönchengladbach das Planungsamt nur mit der Hälfte des Personals besetzt ist wie z.B. in Krefeld.
Hatte das „System“?
Was den Ruf Odenkirchens anbelangt ein kleiner Exkurs für die Kritiker aus der CDU: Herr Demandt von der FDP erklärte in einer Bezirksvertretungssitzung in Wickrath im Zusammenhang mit dem Protest gegen die geplante Methangasanlage: „Wenn man sich zum Fenster hinaus lehnt und seinen Ort schlecht redet, muss man sich hinterher nicht wundern.“
Diese Aussage war an dieser Stelle zwar unangemessen, trifft aber auf aktuelle Äußerungen aus der CDU in Odenkirchen zu.
Der Versuch einen ganzen Stadtteil als „Krisengebiet“ darstellen zu wollen, weil er jetzt auch noch durch die Errichtung einer Spielhalle bedroht wird, geht an den Tatsachen vorbei: Odenkirchen ist kein Kriminalitätsschwerpunkt mit gravierenden Sicherheitsproblemen.
Gerade erst hatte die Kriminalpolizei mitgeteilt, dass die Jugendkriminalität im gesamten Stadtgebiet und somit auch in Odenkirchen, nicht zuletzt auf Grund des bemerkenswerten Erfolges des Programms „ Jugendliche Intensivstraftäter (JIT)“ drastisch gesunken ist.
Wenn nun die CDU behauptet, dass Odenkirchen ein Problemstadtteil ist, ergibt sich die Frage, wie es dazu kommen konnte?
Ist der vermeintliche „Problemstadtteil“ erst seit der Kommunalwahl entstanden? Wo war die CDU vor dem 30.08.2009 – um noch einmal das Datum zu nennen?
Nun aber mit öffentlicher Empörung zu reagieren …