Methangas-Anlage Wanlo: Bürgerinitive und Dorfinteressengemeinschaft Wanlo bereiten sich auf eine Klage vor – Spendenkonto eingerichtet
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Am 23. Februar entscheidet der Rat der Stadt Mönchengladbach über den Bau einer Methangas-Anlage in Wanlo. Für den Fall, dass die Entscheidung zugunsten der Anlage fällt, wollen die Bürgerinitiative Wanlo und die Dorfinteressengemeinschaft Wanlo zusammen mit den Bürgern aus Beckrath und Hochneukirch vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gegen den Beschluss klagen.
Zur Finanzierung einer solchen Klage hat die Dorfinteressengemeinschaft Wanlo ein Spendenkonto eingerichtet.
Kontoverbindung
Kontoinhaber: Dorfinteressengemeinschaft Wanlo e.V.
Kontozusatz: Spendenkonto „Helft Wanlo“
Kontonummer: 3 591 526
Bankleitzahl: 310 500 00 Stadtsparkasse Mönchengladbach
Die Dorfinteressengemeinschaft ist ein gemeinnütziger Verein, so dass die Spenden steuerlich geltend gemacht werden können.
1.
Analyst schrieb am 18.02.2011 um 15:27 Uhr:
Es ist schon unbeschreiblich, was hier in unserer Stadt abgeht.
Da kämpfen die Wanloer vor Jahren erfolgreich gegen eine Müllverbrennungsanlage.
Wäre die damals gebaut worden, wir Gladbacher würden alle in Müllgebühren ersticken.
Positiv ausgedrückt: Alle Müllgebührenzahler hier in Mönchengladbach sparen aufgrund des immensen Einsatzes der Wanloer Bevölkerung jährlich jede Menge Knete.
Zum Dank bekamen die Wanloer alles das, was in der Stadt Mönchengladbach niemand haben wollte:
Kompostieranlage, 10 Großwindräder, Hochspannungsleitung, Segelflugplatz (die Aufzählung ist nicht vollzählig)
Dabei muss Wanlo schon jetzt die furchtbaren Auswirkungen des immer näher rückenden Braunkohletagebaus ertragen (Dauer-Lärm und Feinstaubbelastungen in extremen Konzentrationen)
Jetzt geht die NVV hin und will gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung für läppische 5 % Rendite und vielleicht 1-2 Arbeitsplätze den Wanloern eine Methangasanlage aufs Auge drücken – und die Politik sagt wahrscheinlich dazu auch noch JA.
Sie nimmt dabei billigend ein Datteln-2 oder Wanlo-21 in Kauf.
Da kann man nur hoffen, das die Gerichte diesen Unsinn noch aufhalten !