Borussia-Darlehen: CDU zieht Antrag zurück
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[11.02.2011] In der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses zog CDU-Sprecher Fred Hendricks den Antrag auf Klärung von Fragen im Zusammenhang mit dem städtischen Darlehen an die Borussia aus 2001 zurück.
Zuvor hatte Kämmerer Bernd Kuckels (FDP) die spätestens seit der Einbringung des Haushalts 2010/2011 bekannten Fakten zum weiteren Vorgehen der Verwaltung noch einmal vorgetragen:
„Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 04.07.2001 hat die Verwaltung am 25.01.2002 mit der Borussia VfL Mönchengladbach GmbH zwei Darlehensverträge über insgesamt 35.790.431,69 € abgeschlossen, mit denen Borussia den Kauf des Stadiongrundstückes von der EWMG und einen Teil der Baukosten des neuen Stadions finanziert hat.
Der Zinssatz wurde jeweils auf 10 Jahre festgeschrieben.
Die Auszahlung der Darlehen erfolgte in den Jahren 2002 und 2004. Gemäß den vertraglichen Bestimmungen ist 30 Tage vor Ablauf der Festperiode unter Beachtung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Schuldners über die Modalitäten und Bedingungen der Darlehensrückführung zu verhandeln.
Bereits im letzten Jahr hat die Stadt Mönchengladbach erste Gespräche mit der Borussia geführt.
Ziel beider Parteien ist es, frühzeitig, d.h. in diesem Jahr, auch unter Berücksichtigung der dramatischen Haushaltssituation der Stadt Mönchengladbach Klarheit über die beiderseitigen Möglichkeiten und Notwendigkeiten zur planmäßigen Rückführung des Darlehens zu schaffen und dem Rat entsprechende Vereinbarungen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Zur Vorbereitung der für dieses Jahr vorgesehenen Entscheidungen wird die Verwaltung aufgrund des Antrages der CDU-Fraktion kurzfristig allen Fraktionen alle notwendigen Informationen über die Inhalte der damaligen Verträge zur Verfügung stellen.“
Durch einen Verweis auf den Vorbericht zum Haushalt 2010/2011 und die Pressereaktion in BZMG machte Kuckels deutlich, dass „die Kämmerei nicht erst seit dem Antrag der CDU bemüht ist, mit dem gesamten Vorgang so transparent wie (rechtlich) möglich umzugehen“.
Schließlich geht es um sehr viel öffentliches Geld, also Geld der Mönchengladbacher Bürger, für das die Stadtverwaltung rechenschaftspflichtig ist.
Andererseits gehe es rechtlich gesehen aber auch um nicht-öffentliche Vertrags- und Kreditangelegenheiten, bei denen auch zu schützende wirtschaftliche Interna von Borussia berührt sein können, meinte Kuckels.