Hausanschlusssanierung bis spätestens 2015 – Teil III: Auch Ratsmehrheit will Verlängerung der Fristen
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Dazu heißt es in der von Beine unterzeichneten Pressemitteilung der SPD-Ratsfraktion:
„Erst im März letzten Jahres hat der Rat der Stadt eine neue Satzung verabschiedet, nach der Hauseigentümer für Gebäude, die vor dem 01.01.1965 errichtet wurden, verpflichtet sind, Dichtigkeitsprüfungen für die privaten Abwasserleitungen durchzuführen.
Für Grundstücke, die in der Wasserschutzzone II liegen, müssen die Dichtigkeitsprüfungen nach der bisherigen Satzung z.B. schon bis Ende dieses Jahres vorgenommen werden, für Grundstücke außerhalb von Wasserschutzzonen bis 2015.
Nach einem Erlass des Umweltministeriums NRW vom 5.10.2010 können Kommunen diese Fristen verlängern. Für Grundstücke außerhalb von Wasserschutzzonen können die Fristen bis 2023 verlängert werden, für Grundstücke innerhalb von Wasserschutzzonen bis 2015.
Die Ratsmehrheit wird in den kommenden Ratszug, beginnend mit dem Planungsausschuss am 8.2.2011, einen Antrag einbringen, in dem die Verwaltung beauftragt wird, die Satzung vom letzten Jahr im Rahmen des Umweltminister – Erlasses anzupassen. Dabei sollen auch mögliche soziale Verbesserungen berücksichtigt werden.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Bürgerinnen und Bürger kurzfristig und ausführlich über die erfolgten Änderungen zu unterrichten.“
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Wenn die Anträge von DIE LINKE und der „Ampel“ im Rat die erforderliche Mehrheit erhalten, wird damit dem Vollzugserlass des nordrhein-westfälischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 05.10.2010 Rechnung getragen.
2.
Arnd Liber schrieb am 26.01.2011 um 22:51 Uhr:
Viele Zweitbesitzer von Altbauten, die vor 1965 errichtet wurden, wissen garnicht, dass ihre Häuser möglicherweise erst nach 1965 an die öffentliche Kanalisation angeschlossen worden sind.
Viel Gebiete in Rheyft zum Beispiel haben erst nach 1965 Kanalisation bekommen und hatten also vorher keine Abwasserkanäle.
Diese brauchen erst 2015 einen Nachweis der Dichtigkeit.
Liegen diese in einem Wasserschutzgebiet, würde eine Verlängerung durch die Stadt hier nichts nützen.
Der Zeitpunkt würde bleiben, 31.12.2015
1.
ilka.brainder schrieb am 26.01.2011 um 22:32 Uhr:
Wir haben, nachdem wir vor 2 Wochen ein mißverständliches Info-Blatt der NVV erhalten hatten, bei der Stadt telefonisch nachgefragt und dabei erfahren, wir liegen (unser Haus) in der Wasserschutzzone IIIb, unser Haus wurde nach 1965 an den Kanal angeschlossen, demzufolge haben wir bis 31.12.2015 für die Überprüfung und den Nachweis der Dichtigkeit Zeit.
Das kann ich aus obigem Bericht nicht herauslesen.