Eickener Straße 166: Stadt untersagt die Nutzung einer Wohnung als Gebets- und Versammlungsraum
Red. Wickrath [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[PM Stadt MG] Die Stadt Mönchengladbach hat heute die Nutzung einer Wohnung an der Eickener Straße 166 als Gebets- und Versammlungsraum für unzulässig erklärt und ab sofort untersagt.
Dem Mieter der Wohnung, der dem Vorstand des Vereins angehört, der in der Wohnung Versammlungen abhält, ist eine entsprechende Ordnungsverfügung zugestellt worden.
Für den Fall, daß die Anordnung mißachtet und die ungenehmigte Nutzung fortgesetzt wird, droht für jeden Verstoß ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro.
Nach Auffassung der Bauordnungsbehörde stellt die regelmäßige und wiederkehrende Nutzung der Wohnung im 2. Obergeschoß des Gebäudes als Gebets- und Versammlungsraum eine ungenehmigte Nutzungsänderung bzw. -erweiterung dar und verstößt gegen geltendes öffentliches Recht. Die durchgeführte Anhörung des Mieters hatte zu keiner anderen Einschätzung geführt. Bauordnungsrechtlich genehmigt ist für die zu diesem Zweck auch angemieteten Räume lediglich die Nutzung als Wohnung.