Hans-Willi Körfges: Erste Modellrechnung bringt über 50 Millionen Euro mehr für Mönchengladbach in 2011
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Gleich zu Beginn seiner Rede überraschte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hans-Willi Körfges, die zahlreichen Gäste des Neujahrsempfangs der SPD-Stadtmitte: „Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat eine erste Proberechnung für die Zuweisungen an die Kommunen im Jahre 2011 bekannt gegeben. …
… Diese Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 dokumentiert Gesamtzuweisungen des Landes an Mönchengladbach in Höhe von 166.848.310 Millionen Euro.
Damit stünden dem Mönchengladbacher Haushalt 51.643.515 Millionen Euro mehr im Jahr 2011 zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass der Landeshaushalt 2011 verabschiedet wird. Die Mönchengladbacher Landtagskollegen haben die Wahl: Sie können sich für das Wohl unserer Stadt einsetzen oder aber ihre kommunalfeindliche Politik der vergangenen Jahre fortführen.“
„Der Entwurf der rot-grünen Landesregierung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) ist kommunalfreundlich und gerecht. Die zur Verfügung gestellte Finanzmasse steigt im kommenden Jahr auf 7,92 Milliarden Euro. Das sind 4,26 Prozent oder 323 Millionen Euro mehr als im GFG 2010 der alten schwarz-gelben Landesregierung. Das GFG 2011 hat damit das zweithöchste Volumen aller Zeiten“, erklärte Körfges weiter.
In dem Gesetzentwurf sei zudem die längst überfällige Aktualisierung der statistischen Grundlagen des Gemeindefinanzierungsgesetzes vorgenommen worden. „Das ist aber nur der erste Schritt. In 2012 müssen wir eine weitergehende Modernisierung des Finanzausgleichssystems in Angriff nehmen“, forderte der SPD-Fraktionsvize.
Die sogenannte Grunddatenanpassung sei zuletzt im Rahmen des GFG 2003 auf der Grundlage von statistischen Daten des Jahres 1999 erfolgt, erinnerte Körfges.
Die turnusmäßige Grunddatenanpassung, die bereits 2008 durchgeführt werden sollte, habe bisher nicht stattgefunden.
„Ein weiteres Zögern bei der Anpassung der Grunddaten ist nicht zu verantworten. Wie wir auch aus Mönchengladbach wissen, haben sich insbesondere im Bereich der Sozialleistungen wesentliche Veränderungen gegenüber 1999 ergeben. Der Gesetzentwurf basiert deshalb auf den derzeit neuesten verfügbaren statistischen Daten“, stellte Körfges fest.
Eine Anpassung der Grunddaten sei auch nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes erforderlich. Danach sei der Gesetzgeber verpflichtet, die Entwicklungen zu beobachten und mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren, wenn aufgrund neuer Erkenntnisse Korrekturen notwendig würden.
„Dass Korrekturen vor allem beim Soziallastenansatz erforderlich sind, war bereits der alten schwarz/gelben Landesregierung bekannt. Sie hat aber vermieden, rechtzeitig zu handeln. Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis statistischer Berechnungen.
Er ist nicht das Ergebnis politischer Einflussnahmen. Es geht nicht darum, bestimmte kommunale Gruppen zu begünstigen oder zu benachteiligen, sondern um eine gerechte Finanzausstattung, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Hierauf haben die Mönchengladbacher Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch“, betonte Körfges.
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Mine schrieb am 12.01.2011 um 09:55 Uhr:
Lange Rede, kurzer Sinn: Und höher wird der Schuldenberg.
Und stetig steigt die Zinsbelastung für Landeskredite, das Geld fehlt dann für Gebäude, Straßen, Kultur, Jugend- und Seniorenarbeit.
Wahrscheinlich glauben einzig die Landtagsabgeordneten, Partei egal, noch ihre Märchen. Aktueller Titel „gerechte Finanzausstattung“.
Die ganze Schuldenmacherei ist eine Bankrotterklärung der Politik.