Wie seriös ist die GEMA? – Muss unser Gemüseladen GEMA-Gebühren zahlen?
Red. Giesenkirchen [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Das Wichtigste vorab, unser Gemüseladen in Giesenkirchen auf der Konstantinstraße hat für die Monate Oktober und November insgesamt etwa 35 Euro Gebühr an die GEMA bezahlt.
Glaubt man den Mitarbeitern der GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – ist alles rechtens gewesen.
Die Geschäftsinhaberin des Gemüseladens in Giesenkirchen erzählt: „Begonnen hat es mit meinem Wunsch, tagsüber im Laden, wenn lange Zeit keine Kunden kommen, etwas Nachrichten und Musik zu hören. Ich habe mir mein Koffer-Radio mitgebracht, es hinten im Laden eingesteckt und leise laufen lassen. Das hat mir den Tag etwas angenehmer gestaltet.
Eines Tages habe ich die Information von der GEMA bekommen, es handele sich dabei um eine Musikaufführung, da ja auch Kunden die Musik hören können. Also habe ich nun die etwa 35 Euro für 2 Monate bezahlt, das Radio wieder abgesteckt und in den Schrank gestellt. Verständnis habe ich für diese Aktion nicht.“
BZMG wollte diese Vorgehensweise auch nicht ohne weiteres glauben und deshalb bei der GEMA nachgefragt.
Die entscheidende Information aus der Antwort-Mail lautet wie folgt:
“Mit der Bezahlung der Rundfunkgebühr sind jedoch die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den gesendeten Musikwerken und die hierfür den Urhebern nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Vergütungsansprüche nicht mit abgegolten. Neben der GEZ-Gebühr ist also dann eine zusätzliche Vergütung an die GEMA zu entrichten, wenn das Rundfunk- oder Fernsehgerät zur öffentlichen Wiedergabe genutzt wird. Dies ist z.B. bei Hintergrundmusik in Geschäftsräumen, Aufenthaltsräumen, gastronomischen Betrieben usw. der Fall. Laut geltendem Recht handelt es sich also um eine Musikvorführung. …“
Alles klar?
Es ist also rechtens, das bedeutet, nur eine Gesetzesänderung kann hier etwas geraderücken, so auch im Vorgang bei den Kitas bundesweit. Der Gesetzgeber ist gefordert.
Herr Dr. Günter Krings vertritt uns Mönchengladbacher in Berlin in herausragender Funktion.
BZMG wird ihn natürlich um ein Statement bitten.
1.
rackerrainer schrieb am 31.12.2010 um 12:55 Uhr:
Es ist eine Frechheit, dass auf Grund der Tatsache, dass die Künstler, wegen des herunterladens von Musikstücken aus dem Internet, weniger Geld verdienen, nun für das Singen von Wander-, Volks- oder Kinderliedern und Menschen für das Hören von Radiosendern die Einnahmeausfälle bezahlen sollen.
Es ist daher der Gesetzgeber drigend aufgerufen, hier für Abhilfe bzw. für eine Richtigstellung zu sorgen und diesen Unfug zu beenden.