Exclusive Gemeinschaftsschulen
Red. Schule, Studium & Arbeitswelt [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Nun ist der Weg für gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht-behinderter Kinder auch nach Kindergarten- und Grundschulzeit zumindest formal in NRW auf den Weg gebracht worden.
Angesichts des ersten rot-grünen Jubels um den Ausruf zur Gemeinschaftsschule fragt man sich jedoch, warum nicht bereits an dieser Stelle auch der Zusammenschluss von Förderschulen mit Regelschulen möglich ist. Muss rot-grün auch an dieser Stelle erst den Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht schaffen?
Beispiel Hauptschule Kirschhecke. Diese Hauptschule kooperiert seit Jahren erfolgreich mit der benachbarten Förderschule.
Jährlich-notwendiger Formalismus und Bürokratie belasten allerdings völlig unnötig den Büroalltag beider Schulleitungen. Was liegt also näher, als eine Gemeinschaftsschule zu beantragen?
„Keine Chance“ und „braucht Gladbach nicht“, waren die ersten Reaktionen. Weder beim Schuldezernenten noch bei den Politikern stößt dieser Vorstoß von Jack Onkelbach, Leiter der Hauptschule Kirschhecke, auf Begeisterung.
Darf man vor dem Hintergrund ausgezeichneter pädagogischer Arbeit der Hauptschule Kirschhecke mit ihrem reichen Schatz an Erfahrung und Wissen um einen tatsächlich stattfindenden gemeinsamen Unterricht nicht mehr Engagement, nicht mehr Bereitwilligkeit und mehr Unterstützung von Politik und Verwaltung erwarten?
Darf man! Zumindest beim Schuldezernenten Dr. Fischer (CDU) und beim Schulausschussvorsitzenden Elsen (SPD) sowie bei den schulpolitischen Sprechern der Fraktionen sollte man dies erwarten.
Doch da bekleckert sich niemand mit Ruhm.
Und die rot-grüne Landesregierung?
Breite Zustimmung aller Parteien – bis auf die FDP – zum Gesetz, das nun den Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht besiegeln soll. Das wird auch langsam Zeit:
Der große Teil der behinderten Kinder wird früher oder später auf die Förderschulen geschickt (rund 6 % aller Schüler). Ob das immer gerechtfertigt ist, wird immer öfter und immer lauter bezweifelt.
Deutschland hat zwar die Konvention der Vereinten Nationen, die zur Inklusion, also zur uneingeschränkten Teilhabe behinderter Menschen in der Gesellschaft, verpflichtet, zwar vor Jahr und Tag unterschrieben, hängt aber bei der Umsetzung weit hinterher.
Doch warum verordnet sich das nun grün-geführte Schulministerium bei den Gemeinschaftsschulen selbst Zurückhaltung?
Mit der NRW-Gemeinschaftsschule will die Landesregierung die Verhältnisse der Kommunen vor Ort berücksichtigen und den Kommunen die Entscheidungsfreiheit zur Einrichtung dieser Schulform überlassen. Auf den ersten Blick scheint die Gemeinschaftsschule daher eher attraktiv für ländliche Gebiete, denn für eine größere Stadt wie Mönchengladbach zu sein.
Die Gemeinschaftsschule ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine freie Wahlmöglichkeit der Kommunen zur Anpassung an Schülerentwicklungen und letztlich auch zur Neustrukturierung der Schullandschaft.
Gleich ob nun Landkreis oder Großstadt: seit Inkrafttreten der UN-Konvention im März 2009 ist die Politik aufgefordert, behinderte Kinder in Regelschulen zu integrieren.
Das von der rot-grünen Landesregierung propagierte Modell der Gemeinschaftsschule lässt nicht erkennen, ob auch Förderschüler zusammen mit Haupt-, Realschüler und Gymnasiasten in den integrierten Unterricht der Klassen 5 und 6 aufgenommen werden können.
BZMG fragte also beim Presseamt des Landtags nach: Ist dies möglich?
Wenn ja, warum wird nicht explizit auf diese Möglichkeit hingewiesen?
Wenn nein, welche Hindernisse gibt es?
Kooperationen von Förderschulen mit Regelschulen sind derzeit zwar möglich, jedoch mit bürokratischen Hürden verbunden – siehe Hauptschule Kirschhecke.
Warum nicht bereits bei der Gemeinschaftsschule Zeichen setzen? Auf die Antwort wartete BZMG trotz wiederholten Nachfragens vergebens. Keine Antwort ist auch eine Antwort.
Hierzu auch: Förderschulen – die vergessene Schulform
4.
Torben Schultz schrieb am 8.12.2010 um 12:30 Uhr:
Ich würde gerne mal was zu solchen UN-Konvention sagen, die hier ja als „Auslöser“ oder „Ansatzpunkt“ gesehen werden. Was jetzt kommt ist meines Erachtens traurig und hat erst einmal gar nichts mit Mönchengladbach zu tun:
Am 17.12.1973 hat Deutschland den „Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ unterzeichnet – also genau so eine UN-Konvention. Darin steht u.A. das Recht auf freie, kostenlose Bildung, insbesondere ein Verbot der Einführung von Studiengebühren (Artikel 13.2.c).
Als sich Studierende während der Proteste gegen die Einführung von Studiengebühren darauf beriefen und vor Gericht gingen, sind sie gescheitert. Im Fazit ist das eben nicht Rechtsverbindlich.
Weiter steht im genannten Pakt auch was von Mindestlohn. Und da steht sogar was von Recht auf Arbeit. Einklagbar?
Bei den (meisten) UN-Konvention handelt es sich um schöne Texte, die die PolitikerInnen gerne auf internationaler Ebene präsentieren. Damit muss dann aber auch Schluss sein 🙁
Trotzdem sollten wir hier vor Ort natürlich alles Versuchen gute Dinge umzusetzen. Und der gemeinsame Unterricht behinderter und nicht-behinderter Kinder gehört da ob mit oder ohne UN-Papier dazu! Und ich gehe davon aus, dass die nächste Ratssitzung da Fraktionsübergreifend die Verwaltung beauftragen wird zu handeln.
Das UN-Papier ist hier nur ein Aufhänger, ich glaube wichtiger ist das „Werkzeug“. Und das haben wir meines Erachtens erst seit kurzem in Form der Gemeinschaftsschule.
Natürlich waren vorher auch integrative Schulen möglich, das will ich nicht abstreiten.
Warum diese bei der bisherigen politischen Lage in Mönchengladbach nicht gewollt waren? Da überlasse ich den geneigten LeserInnen gerne selber die Antwort 😉
Wichtig ist dass es jetzt voran geht. Und da ist leider nicht nur Mönchengladbach spät dran. Dies Thema MUSS auch von den Lehrenden mit gestaltet werden.
So hatte die GEW z.B. auch erst Ende November einen Kongress dazu (24.11. bis 27.11.2010 in Hamburg). Um das gewünschte im großen Stil umzusetzen müssen wir dringend auch die Ausbildung der LehrerInnen neu ausrichten.
Deswegen noch einmal: Es mag spät sein, aber nicht zu spät. Deswegen begrüße ich, dass da jetzt was in Gange kommt.
Ich habe aber auch Angst, dass eben die Kirschhecke davon nicht profitiert. Sie hat die besten Voraussetzungen jetzt schnell umgewandelt zu werden – und das sogar mit wenig (finanziellem) Aufwand. Wenn diese Chance verpasst wird, dann ist dafür die jetzige Ratsmehrheit verantwortlich.
Für einen Antrag beim Land ist die Zustimmung des Rates eine Voraussetzung. Die BürgerInnen, die der Kirschhecke helfen wollen, sollten sich das klar machen. Dann wissen sie auch wo derzeit ihre AnsprechpartnerInnen sitzen 😉
3.
Jose schrieb am 7.12.2010 um 16:05 Uhr:
@Torben Schultz
Wenn ich das also richtig verstehe, wäre die Verwaltung = Dr. Fischer gefragt gewesen?
Dr. Fischer und die Schulpolitik passen aber anscheinend nicht wirklich zusammen. Zumindest nicht in dem Sinne, wie moderne und fortschrittliche Schulpolitik umgesetzt werden sollte.
Bei ihm hat man eher das Empfinden von Verweigerung und „eigenes Süppchen kochen“ so oft und gut es geht. Und das möglichst an der Politik und Öffentlichkeit vorbei.
Also Frage: Erstaunlich, dass nichts passierte? Oder: Dass mal wieder nichts passierte?
Antwort ist dann vermutlich: Nein, für/in MG vollkommen normal, dass Dr. Fischer nichts unternommen hat (oder unternehmen wollte?).
Wenn dem so ist, warum spricht niemand mal Klartext?
2.
Torben Schultz schrieb am 6.12.2010 um 09:47 Uhr:
Da @Kritiker meinte: „Bemerkenswert ist allerdings, keine einzige im Rat vertretene Partei fordert bisher die Umsetzung der UN-Konvention.“ möchte ich da mal kurz ALLE Fraktionen in Schutz nehmen.
Erstmal wäre die Verwaltung für die Umsetzung verantwortlich. Da nichts passiert ist, MUSS die Kommunalpolitik handeln. Und noch ehe dieser Artikel veröffentlicht war, war da auch was im Gange – Partei übergreifend. Das mag spät sein, aber nicht zu spät. Also bitte noch mal die nächste Ratssitzung abwarten.
NUR ob durch die nächste Ratssitzung auch die Kirschhecke profitiert, das lasse ich jetzt mal offen 🙁
1.
Kritiker schrieb am 5.12.2010 um 12:43 Uhr:
Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention durch die Bundesregierung wurde ein Grundlage für einen gemeinsamen Untericht geschaffen.
Bemerkenswert ist allerdings, keine einzige im Rat vertretene Partei fordert bisher die Umsetzung der UN-Konvention.
Gesucht sind deshalb mutige Bürger und Rechtsanwälte, die auf dem Klageweg eine Umsetzung erzwingen.