Wer alte und kranke Menschen mit so wenig Personal (Geld) allein lässt, der verachtet sie
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[pmpps]Nicht nur der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat in einer Erklärung vom 01.11.2010 auf die desolate Situation in vielen Bereichen der Pflege aufmerksam gemacht und die Bundeskanzlerin zum Handeln gemahnt.
Auch Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk macht seit Jahren auf den Pflegenotstand aufmerksam.
Es wird sich auch beim Pflegetreff am 16.11.2010 in Neuss-Erfttal, Bedburger Straße 57 („Kontakt Erfttal“), 18.00 bis 20.00 Uhr, in Anwesenheit von zwei Bundestagsabgeordneten mit den anstehenden Pflege-Reformnotwendigkeiten befassen und hat dazu pflegebedürftige Menschen und Angehörige, PflegemitarbeiterInnen, Leitungskräfte in Pflegeeinrichtungen sowie alle interessierten BürgerInnen eingeladen.
Der Eintritt ist kostenlos.
Pro-Pflege-Selbsthilfenetzwerk.de vertritt die Meinung, dass reformerische Maßnahmen einmal die professionell Pflegenden, aber auch die (ehrenamtlich) tätigen Angehörigen betreffen müssen.
Die allseits gewünschte und erforderliche Zuwendung für pflegebedürftige Menschen kann nur dadurch gewährleistet werden, dass deutlich mehr Pflegefachpersonal und sonstige Betreuungskräfte zur Verfügung stehen.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk schätzt, dass ein Personalmehrbedarf von rd. 20% vorliegt. Damit aber dieser Bedarf auf einer seriösen Basis ermittelt werden kann, werden bundesweit geltende Personalbemessungssysteme für dringend erforderlich erachtet.
Die zur Zeit zur Anwendung kommenden regional geltenden Personalschlüssel und sonstigen Schätzparameter werden als unzureichend eingestuft mit der Folge, dass eine Anstellung von Personal mehr oder weniger nur den Finanzierungsmöglichkeiten folgt (= Beschäftigung von Pflegepersonal und sonstigen Betreuungskräften nach Kassenlage).
Dieser Zustand muss endlich überwunden werden. Dann wäre auch genügend Zeit für angemessene gute Pflege und sonstige Zuwendung gegeben.
Ohne ausreichend bemessene Personalausstattungen wird es keine Verbesserungen – und damit eine Abwendung von der sog. Minutenpflege – geben können.
In diesem Zusammenhang muss auch Berücksichtigung finden, dass eine Verkürzung der Wehrdienstzeit auf sechs Monate zu einer entsprechend verkürzten Zivildienstzeit führen wird und damit den Pflegesystemen zahlreiche Zivildienstleistende als nützliche Helfer verloren gehen.
Die insoweit entstehenden personellen Lücken müssen bei der notwendigen Personaldotierung angemessen Berücksichtigung finden.
Der Personalmehrbedarf wird bei einer Verkürzung des Wehrdienstes deutlich über der o.a. Schätzmarke liegen.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ruft diese Ausführungen in Erinnerung und fordert gesetzgeberische Initiativen, die den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen uneingeschränkt gerecht werden.