Außergerichtliche Einigung in Sicht – Politik muss noch zustimmen
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
(pkrvie) Die zwei Klageverfahren vor dem Sozialgericht in Düsseldorf zwischen der Stadt Viersen und dem Kreis stehen vor einer außergerichtlichen Einigung.
Stadt und Kreis waren sich zunächst nicht darüber einig, wer die Personal- und Sachkosten, die durch die Umstellung der Leistungen auf das neue Sozialgesetzbuch II entstanden sind, tragen muss.
Uneinigkeit bestand auch hinsichtlich der Frage, ob der Kreis Viersen verpflichtet war, für das Jahr 2004 eine Härteausgleichssatzung zu erlassen.
Nun wurde ein Vergleich erarbeitet, der vorsieht, dass der Kreis Viersen einen einmaligen Betrag in Höhe von 550.000 Euro an die Stadt Viersen zahlt. Der Kreis wird den Betrag aus der nicht mehr benötigten „Deckungsreserve“, die er für den Fall des Unterliegens angelegt hat, bezahlen.
Den verbleibenden Rest aus der Rücklage in Höhe von 1,95 Millionen Euro wird er zur Senkung der Kreisumlage verwenden. Im Gegenzug wird die Stadt beide Klagen zurücknehmen.
Damit soll der Rechtsstreit endgültig beigelegt werden. Der Vergleich ist allerdings noch unter Vorbehalt. Denn zuvor muss der Hauptausschuss der Stadt Viersen und der Kreistag der Einigung zustimmen. Der Hauptausschuss tagt heute (Mittwoch, 16. Januar) in nicht öffentlicher Sitzung, der Kreistag am Donnerstag, 17. Januar.
Bürgermeister Günter Thönnessen und Landrat Peter Ottmann sind sich einig, dass sowohl die Stadt als auch der Kreis von einem außergerichtlichen Vergleich profitieren.
„Eine gerichtliche Auseinandersetzung wäre für beide Parteien mit Risiken verbunden. Dies haben wir in dem gemeinsam erarbeiteten Vergleichsvorschlag berücksichtigt. Vorteil einer solchen Lösung ist, dass der Streit zügig beigelegt wird und sich so ein langwieriger Prozess über mehrere Instanzen vermeiden lässt. Dies schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und spart Kosten“, so Landrat Peter Ottmann.
Bürgermeister Thönnessen: „Wir sind uns einig, dass der von uns erarbeitete Vergleich die beste Lösung für die Bürgerinnen und Bürger ist. Wichtig ist außerdem, dass das Verhältnis zwischen Stadt und Kreis unbelastet bleibt.“
Der Rechtsstreit zwischen Stadt und Kreis läuft seit Ende 2005.
Ein Prozess vor dem Düsseldorfer Sozialgericht befasst sich mit der Frage, wer die Kosten der Umstellung der Leistungen vom Bundessozialhilfegesetz auf das neue Sozialgesetzbuch II zu übernehmen hat. Die Systemänderung zum neuen Arbeitslosengeld II (Hartz IV) leisteten im Jahr 2005 Mitarbeiter der Stadt Viersen.
Das zweite Verfahren betrifft die so genannte Härteausgleichssatzung des damaligen nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzes zum Bundessozialhilfegesetz. Dabei herrschte Uneinigkeit bei der rechtlichen Beurteilung, ob der Kreis verpflichtet ist, sich auch noch 2004 an einer Mehrbelastung der Sozialhilfekosten der Stadt Viersen zu beteiligen.
Sollte der Hauptausschuss der Stadt und der Kreistag dem Vergleich zustimmen, wird der Verhandlungstermin vor dem Sozialgericht am 21. Januar 2008 aufgehoben.