Transparenz nach Art der SPD im Mönchengladbacher Sozialausschuss
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Es mutet an wie zu Zeiten, als unsere Stadt von einer CDU-Mehrheit beherrscht wurde. Transparenz war ein Fremdwort, vieles wurde hinter verschlossenen Türen besprochen und/oder in nichtöffentlichen Teilen von Ausschüssen und Rat behandelt.
Das sollte sich nach der Kommunalwahl 2009 ändern – glaubte man.
Doch nun sind es ausgerechnet die SPD-Mitglieder im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren, die den propagierte neuen, transparenten Weg der Ampel-Koalition verlassen.
BZMG hatte die Vorsitzende des Ausschusses, Monika Berten (SPD), am 19. September per E-Mail gebeten, folgende Frage zu beantworten:
„Nicht wenige BZMG-LeserInnen interessiert es, warum die Beratungen zur Pflege-Situation etc., die im Sozialausschuss für den öffentlichen Teil angesetzt waren, kurzerhand und ohne erklärende Begründung in den nichtöffentlichen Teil verschoben worden sind.“
Die Reaktion von Frau Berten war auch nach einer Erinnerung nach angemessenem Zeitraum eindeutig: Keine Antwort, keine Reaktion … nichts.
Das ist also der neue Transparenz-Stil einer (SPD-)Vorsitzenden eines Sozial-Ausschusses.
Ganz anders reagierte da schon der Sprecher der „Ampel“ im Sozialausschuss, Uwe Bohlen (SPD).
Als einer von zwei Geschäftsführern dieser gemeinnützigen Gesellschaften
und
scheint er ein vitales Interesse an der intransparenten Behandlung des Themas Pflege in Mönchengladbach zu haben.
Diesen Eindruck vermittelt er jedenfalls mit seinen Antworten auf nachfolgende Fragen die BZMG ihm per E-Mail stellte.
Frage BZMG: In der Sitzung des Sozialausschusses am 14.9.2010 haben Sie als Sprecher der Ampel-Fraktionen u.a. erklärt, dass der Bericht der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 erst im nichtöffentlichen Teil beraten werden sollte.
Warum nicht im öffentlichen Teil – wie in der Tagesordnung angekündigt?
Antwort Uwe Bohlen (SPD): „Ich komme gerne Ihrer Bitte nach, einige Fragen über den Verlauf der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren am 14.09.2010 zu beantworten. Lassen Sie mich vorab jedoch darauf hinweisen, dass ich in diesem Ausschuss die SPD-Fraktion als Sprecher vertrete und gemeinsame Anträge im Namen der Gestaltungsmehrheit aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auch als solche kenntlich gemacht habe.
Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 wurden im öffentlichen Teil behandelt.
Unter Punkt 6 hatte die Verwaltung einen umfassendem „Bericht über die Aufgaben der Heimaufsicht und über die Festsetzung von Pflegesätzen in Pflegeheimen“ schriftlich vorgelegt. Für die nicht-öffentliche Sitzung war der Tagesordnungspunkt 10 „Bericht der Heimaufsicht zu den Ereignissen und Maßnahmen bezogen auf die
Betreuungseinrichtung des Caritasverbandes Giesenkirchen Pflegewohnhaus“ vorgesehen, wozu den Mitgliedern des Ausschusses von der Verwaltung ebenfalls ausführliche Informationen in Schriftform zugegangen waren.
Da dort schützenswerte Angaben enthalten waren, konnte dieses Thema nicht öffentlich behandelt werden. Der von der Gestaltungsmehrheit eingereichte Antrag enthielt Fragen, die sich auf beide genannten Themenkomplexe bezogen.
Weil allein aufgrund der schriftlichen Berichte zwar erkennbar aber nicht abschließend zu entscheiden war, ob die in dem Antrag aufgeworfenen Fragen tatsächlich bereits vollständig beantwortet waren, habe ich in Abstimmung mit den Ausschusssprechern von Bündnis 90/Die Grünen und FDP zugestimmt, die weitere Beratung unseres Antrags im Zusammenhang mit der Berichterstattung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung fortzusetzen.“
Frage BZMG: Warum haben Sie als Sprecher der Ampel im öffentlichen Teil der Sitzung keine Fragen an die Verwaltung gestellt, obwohl Dezernent Schmitz Sie dazu ermuntert hat?
Antwort Bohlen: „Aus meiner Sicht war der vorliegende, schriftliche Bericht der Verwaltung über die Aufgabenerledigung der Heimaufsicht im Grundsätzlichen erschöpfend.“
Frage BZMG: Hatten Sie bereits zu diesem Zeitpunkt keine Frage mehr oder haben Sie diese erst im nichtöffentlichen Teil gestellt wie Dezernent Schmitz Ihnen dies vorgeschlagen hat?
Antwort Bohlen: „Die offenen Fragen standen wenigstens mittelbar in Beziehung zu den Vorgängen in der Pflegeeinrichtung des Caritas-Verbands in Giesenkirchen. Insofern verbot sich, solche in öffentlicher Sitzung anzusprechen.“
Frage BZMG: Haben Sie im nichtöffentlichen Teil einen weiteren Antrag gestellt zum Thema?
Antwort Bohlen: „Aufgrund der weitgehenden gesetzlichen Regelungen auf Landes- und Bundesebene bestehen auf kommunaler Ebene nur begrenzte Handlungsspielräume. Auch die Heimaufsicht ist in ihrer Tätigkeit daran gehalten. Nach der Eröterung des Themenkomplexes im Sozialausschuss wollen die Fraktionen der Gestaltungsmehrheit nun Überlegungen anstellen, ob und wie diesbezügliche kommunalpolitische Initiativen ergriffen werden können.“
Frage BZMG: Warum haben Sie behauptet, dass vor allem durch die Medienberichterstattung Verunsicherung entstanden ist?
Antwort Bohlen:“ Freilich wurden die Vorgänge in dem Pflegeheim in Giesenkirchen sowie die Einleitung staatsanwaltlicher Ermittlungen erst durch Berichte in den Medien bekannt. Da sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft demnach auf eine Reihe von Einrichtungen erstrecken, gleichzeitig jedoch weder Vorwürfe noch konkrete Betroffene benannt werden können, entsteht die Befürchtung, dass jede Pflegeeinrichtung hier betroffen sein könnte.
Das führt nach meiner Wahrnehmung zu einem Vertrauensverlust gegenüber allen Einrichtungen – auch solchen, in denen mit großem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung gewährleistet ist.“
Frage BZMG: Sie erklärten, es mache Sinn das Thema in den nichtöffentlichen Teil zu schieben, warum machte es Ihrer Meinung nach Sinn?
Antwort Bohlen: „Eine Diskussion zur Situation in den Pflegeeinrichtungen Mönchengladbachs hat aktuell den Ausgangspunkt in den Mängeln der Pflegeeinrichtung in Giesenkirchen. Insofern musste darauf – und damit auch auf schützenswerte Sachverhalte, die öffentlich nicht genannt werden dürfen – Bezug genommen werden. Eine eingehende, substanzielle Beratung konnte also nur sinnvoll in nicht-öffentlicher Sitzung erfolgen.
Gerne werde ich weitere Fragen hierzu beantworten und auch über Hintergründe mit Ihnen sprechen. Ich würde mich auch freuen, wenn Sie dieses Angebot künftig vor einer Berichterstattung wahrnehmen. Setzen Sie sich bitte mit meinem Büro in Verbindung, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.“
Wir nahmen dieses Angebot an und stellten nachfolgende, vertiefende Fragen.
Vertiefende Fragen BZMG: Punkt 6 war im öffentlichen Teil angekündigt, also ist auch der schriftliche Bericht öffentlich zugänglich zu machen. Oder dürfen die Aufgaben der Heimaufsicht nicht der Öffentlichkeit bekannt sein? Das gleiche gilt doch auch für die Pflegesatzfestsetzung oder?
Da beide Teilthemen nicht im öffentlichen Teil benannt wurden und auch nichts über sie mitgeteilt wurde, sind sie u. E. auch nicht „behandelt“ worden.
Es sei daran erinnert, dass Dezernent Schmitz seinen anwesenden Mitarbeiter ankündigte mit den Worten: „ Herr….. wird dazu noch etwas sagen“
Dieser ihm dann aber Gegenteiliges mitteilte. Er wollte oder durfte wohl nicht, warum auch immer.
- Um welche Art „schützenswerter Angaben“ handelte es sich?
- Wer soll/muss da „geschützt“ werden?
- Wo blieb für Sie dabei die Öffentlichkeit? Machen Sie den Bericht noch öffentlich zugänglich?
- Was gilt es zu verbergen?
- Ist es für Sie oder ihre Fraktion nicht wichtig einmal eigene Meinungen zum Pflegethema zu benennen und in der Öffentlichkeit zu präsentieren, wie zum Beispiel, ob Sie/sie den Personalschlüssel als ausreichend betrachten?
- Oder welche Aktivitäten Sie/sie ergreifen werden?
Wenn die „Gestaltungsmehrheit“ Überlegungen anstellen will, „ob und wie kommunalpolitische Initiativen“ ergriffen werden können, die ja ganz offensichtlich auch das Caritasheim in Giesenkirchen zum Anlass haben, würden diese ja (konsequenterweise) auch nur im nichtöffentlichen Teil behandelt und blieben damit „im Dunkeln“.
- Wo bleibt an dieser Stelle die von der „Gestaltungsmehrheit“ propagierte „Transparenz“ für den Bürger?
Nach BZMG-Recherchen ist in der Tat eine Vielzahl von Mönchengladbacher Pflegeeinrichtungen betroffen; insofern ist „Vertrauensverlust“ schon jetzt gegeben.
Dem wird nicht dadurch entgegengewirkt, dass die politischen Vertreter die Öffentlichkeit von politischen Debatten ausschließt, indem dieser Problembereich intransparent in eine nichtöffentlichen Sitzung verschoben wird.
- Wer entscheidet, welche „schützenswerten Sachverhalte öffentlich nicht genannt“ werden dürfen?
- Welche gesetzlichen/rechtlichen Grundlagen bilden hierbei die Basis?
Ihre Ausführungen erwecken den Eindruck, dass der Versuch unternommen werden soll, generell alles, was problematisch sein oder werden könnte, aus der Öffentlichkeit heraus zu halten.
Woraus sich als Nächstes die Frage ergibt:
- Sind Sie als Vorstand der AWO, die selbst Pflegeinrichtungen betreibt, unmittelbar und/oder mittelbar betroffen, damit „befangen“ und sollten daher in den relevanten städtischen Gremien an Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen?
Leider ist die Beantwortung dieser Fragen weiterhin offen. Aus welchen Motiven heraus?