Pflege-Transparenzberichte: Das Urteil des SG Münster und seine Folgen [mit O-Ton]
Red. Gesundheit & Soziales [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Pflegeinrichtungen erhalten Rückendeckung durch das jüngste Urteil des Sozialgerichts Münster zu den Pflege-Transparenzvereinbarungen in der stationären Pflege (Az: S6P111/10). Ein Heim im Raum Borken klagte gegen die Veröffentlichung des Transparenzberichtes im Internet.
Dass in diesem Fall die Veröffentlichung untersagt wurde, ist ein bundesweites Präzedenzurteil.
Demnach könnten die einzelnen Heime über die Verbände bewirken, dass die Veröffentlichung von Transparenzberichten ausgesetzt wird. Denn die Richter haben entschieden, dass das Prüf- und Bewertungsverfahren nicht geeignet sei, um die Pflegequalität einer Einrichtung objektiv zu bewerten. Ein Urteil mit Signalwirkung, sagen die Pflege-Experten.
Das Sozialgericht Münster begründete seine Entscheidung damit, dass die Beurteilungskriterien nicht geeignet seien, die von den Pflegeheimen erbrachten Leistungen und deren Qualität sachgerecht zu beurteilen.
Eine wissenschaftliche Studie vom Juli 2010 habe ergeben, dass nur zwei von 64 Einzelnoten den vom Gesetzgeber geforderten Maßstab der Ergebnisqualität beträfen. Ganz überwiegend werde – so das Gericht – nur die Qualität der Dokumentation geprüft.
Das Gericht hält außerdem die Bewertungssystematik für misslungen. Insbesondere rügt es, dass bei zahlreichen im Transparenzbericht abgefragten Kriterien nur die Noten „sehr gut“ oder „mangelhaft“ vorgesehen seien.
Die Darstellung der Pflegenoten im Transparenzbericht sei für den Leser nicht nachvollziehbar. Sie stelle eine Irreführung der Verbraucher dar. Eine auch nur vorübergehende Veröffentlichung sei aus diesem Grunde nicht verantwortbar.
Es bedeutet schlicht und ergreifend, gefällt einem Heim das Ergebnis der MDK-Prüfung nicht, so kann es verhindern, dass die Ergebnisse in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden dürfen.
Dadurch wird eine neutrale Qualitätsbetrachtung und Bewertung eines Heimes für Interessierte natürlich weiter erschwert bis unmöglich gemacht.
Bekanntlich haben die Richter ebenfalls entschieden, in 2011 müssen die Kriterien der MDK-Prüfung angepasst werden. Bis zu einer gültigen Neuausrichtung gilt nun auch dieses o.g. Urteil.
Trotz alledem oder gerade auch deswegen sollten unsere Leser und interessierte Mitarbeiter in den Mönchengladbacher Einrichtungen diesen Audio-Mitschnitte der ARD-Sendung Plus-Minus vom 28. September anhören:
[audio:10-09-28-2010-plusminus-beitrag-pflege.mp3]