Bettensteuer landesweit zugelassen – Städte können frei entscheiden – CDU-Diskussion am 17. September
Red. Politik & Wirtschaft [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Nordrhein-westfälische Kommunen dürfen zukünftig selbst darüber entscheiden, ob sie eine Übernachtungssteuer in ihrem Stadtgebiet erheben wollen.
Für die Einführung dieser neuen Steuer haben das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Finanzministerium am 09.09.2010 grünes Licht gegeben, indem sie die entsprechende Satzung der Stadt Köln genehmigten.
Damit ist die Übernachtungssteuer landesweit zugelassen. Die Ministerien wollen mit dem Schritt das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen auch im Bereich der kommunalen Steuern stärken.
Die sogenannte „Bettensteuer“ ist neu. Der Rat der Stadt Köln hatte im März dieses Jahres eine entsprechende Satzung beschlossen. Die in der Kölner Satzung als Kulturförderabgabe bezeichnete Steuer soll auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Gebiet der Stadt Köln erhoben werden.
Nach dem Kommunalabgabengesetz war eine Genehmigung dieser Satzung erforderlich, weil die Abgabe erstmalig von einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen erhoben werden soll.
Auch in Mönchengladbach soll in Kürze diese Bettensteuer erhoben werden.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU-MG lädt zu einer Diskussion über diese neue Steuer ein am Freitag, 17.09.2010 um 12:00 Uhr im St Vith, Alter Markt 6.
Anmeldung unter Fax MG 245420 oder:info@cdu-mg.de
Thema: „Träumerei vom Geldverdienen im Schlaf – warum die Bettensteuer ein schlechtes Geschäft ist“
Referent: Klaus Hübenthal (DEHOGA NRW)