Neuwerk: Umbenennung der Lockhütter Straße
Red. Neuwerk [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Dem aufmerksamen Bürger mag die Aufregung um die Umbenennung der Lockhütter Straße nicht entgangen sein, Grund genug für die BZMG mal umfassend zu berichten. Also, was war wann geschehen?
Bereits im Mai, August und November 2007 berieten die Bezirksvertreter über die von der Verwaltung angeregte Namensänderung von Teilbereichen der Lockhütter Straße.
Im Laufe der Jahre kam eine Vielzahl von Häusern in einem Teilbereich der Lockhütter Straße nördlich der A52 hinzu; dadurch wurde die Systematik der Nummerierung der Häuser erheblich gestört.
Auch Feuerwehrchef Lampe erklärte in einem dieser Sitzungen ausführlich die Situation aus Sicht von Rettungsdiensten, Polizei und Feuerwehr, die zu Orientierungsproblemen und letztlich zu unnötigen Zeitverzögerungen im Notfall führen könnten und riet ebenfalls zur Neuordnung. Die Verwaltung sah einzig durch Einführung zusätzlicher Straßennamen Möglichkeit zur Abhilfe, auch damit mögliche Neubauten künftig überhaupt noch eingeordnet werden können; derzeit ist zum Teil gar keine Systematik mehr bei Hausnummern erkennbar.
So erhoben sich denn erst mal keine Widersprüche seitens der Bezirksvertreter, ein heimatnaher Bezug war mit den vorgeschlagenen Namen „Bendhof“ und „Lockhof“ gegeben, so dass die Bezirksvertreter auch keine eigenen Namensvorschläge einbrachten. In solchen Fällen wird in einer einjährigen Übergangszeit die neue und alte Nummerierung beibehalten, Kosten für Änderungen von Dokumenten und behördlichen Registern entstehen dem Bürger keine; die Fahrkosten und der Aufwand der Bürger, z.B. bei Änderungen von Briefköpfen und Visitenkarten, wird allerdings nicht erstattet.
In der Folge wehrten sich jedoch die betroffenen Anwohner gegen die Umbenennung, auch eine Bürgerversammlung brachte kein Umdenken.
Eine entsprechende Unterschriftenaktion veranlasste dann die CDU einen Antrag auf Aufhebung des Beschlusses zur Namensänderung und eine erneute Prüfung und Präsentation einer anderen Lösung zu stellen, der keiner Widersprach.
Die Verwaltung verwies daraufhin, dass die ordnungsbehördliche Notwendigkeit allerdings weiterhin bestünde. Ein Dilemma für die Vertreter der Bürger vor Ort: allein die Fachverwaltung trifft die Entscheidung, ob aus Gründen der Gefahrenabwehr eine Umbenennung erfolgen muss, nur über die Namensgebung einer Straße dürfen die Bezirksvertreter in solchen Fällen entscheiden.
Ergo: eine Aufhebung des Beschlusses war nach Rechtslage gar nicht möglich. Die CDU beharrte trotzdem auf ihren Antrag; wer möchte schon gerne vermeintlich gegen den Bürger agieren und Prügel beziehen?
Bis zu diesem Zeitpunkt stand der Name „Zum Lockhof“ übrigens nicht im Fokus von Politik und Bürgern.
Dies änderte sich jedoch schlagartig, nachdem auch dem Bürger dämmerte, dass aus rechtlichen Gründen die Umbenennung der betroffenen Teilbereiche unumgänglich war.
Anrufe empörter Bürgerinnen riefen nun die SPD auf den Plan, die in der Sitzung der Bezirksvertretung am 14.01.09 die Umbenennung der Straße Lockhütterstraße 129 bis 171a in „Zum Laakhof“ beantragte, um nun wenigstens im Sinne der Bürger vom Namensrecht Gebrauch zu machen.
Nun wieherte der Amtsschimmel: gegen einen Verwaltungsakt ist nur der Klageweg möglich; dieser Weg wurde zwischenzeitlich von Anwohnern beschritten und nun muss erst einmal der Ausgang des Verfahrens abgewartet werden.
Die Umbenennung der Lockhütter Straße in Teilbereichen ist nun also kurioserweise nicht mehr der Streitpunkt, jetzt geht es um den Namen:
Ist der Name „Zum Lockhof“ sexistisch, diskriminierend und frauenfeindlich?
Das wird nun das Gericht klären. Den Bezirksvertretern vor Ort blieb nur die Abgabe einer unterstützenden Erklärung zur Namensänderung.
Wie sagte schon Gandhi: „Ein Nein aus tiefster Überzeugung ist besser und größer als ein Ja, das nur gesagt wird, um zu gefallen oder um Schwierigkeiten zu vermeiden.“