Die LINKE zum Aktionsplan Kommunalfinanzen: Ein richtiger Schritt ohne dauerhafte Lösung
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
DIE LINKE Mönchengladbach begrüßt den „Aktionsplan Kommunalfinanzen“ der NRW Landesregierung als einen wichtigen und richtigen Schritt.
Wenn allerdings als Zielsetzung genannt wird, die Handlungsfähigkeit aller Kommunen sicher zu stellen, dann müssen dauerhaft die Defizite dort vermieden werden wo sie entstehen. Hier können klar die Pflichtausgaben für Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XI ausgemacht werden.
„Den BürgerInnen muss allerdings klar sein, dass es sich bei dem ersten Teil des „Aktionsplan Kommunalfinanzen“ nicht um Rot-Grüne Geschenke handelt. Hier werden nur die von Schwarz-Gelb seit 2007 gestohlenen Anteile der Grunderwerbssteuer, rund‘ 130 Millionen Euro jährlich, ausbezahlt“, so Kreissprecher Torben Schultz.
Doch auch die weiteren Maßnahmen sind nach Ansicht des Kreisverbandes DIE LINKE Mönchengladbach nicht dauerhaft ausreichend.
Der Stadt Mönchengladbach entstehen im Sozialbereich nach dem SGB II und dem SGB XI Kosten von weit über 110 Mio. EURO im Jahr. Diese Bereiche gehören nicht zu den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, sondern werden über Bund und Land geregelt.
Die Kommune hat in diesen Bereichen keine Möglichkeit steuernd einzuwirken. Deswegen werden diese Bereiche auch über den Finanzausgleich geregelt. Dieser findet jedoch pauschalisiert statt und die Zuwendungen decken in der Realität nicht die Aufwendungen.
An dieser Stelle muss an das Konnexitätsprinzip erinnert werden: Wer bestellt muss auch bezahlen!
Die Stadt Mönchengladbach kann darlegen, dass hier die Zuwendungen von Bund und Land nicht bedarfsdeckend sind. Somit findet hier ein Verstoß gegen das Grundgesetz statt.
Durch den Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip entsteht direkt ein zweiter Verstoß. Die fehlenden finanziellen Mittel werden von der Stadt zugeschossen und erst dadurch ist die Stadt nicht mehr in der Lage ihre Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft nach Art. 28 II Grundgesetz zu regeln.
Um den Kommunen dauerhaft die Handlungsfähigkeit zurück zu geben, reicht deswegen der jetzige „Aktionsplan Kommunalfinanzen“ nicht aus. Der kommunale Finanzausgleich muss zu einer Bedarfsfinanzierung werden. „An dieser Stelle ist natürlich der Bund in die Pflicht zu nehmen, aber hier erwarten wir von der NRW Landesregierung ihren Einfluss über den Bundesrat zu nutzen“, so Torben Schultz.
1.
Jose schrieb am 26.08.2010 um 11:12 Uhr:
Dass die Landesregierung NRW ihren Einfluss im Bundesrat geltend machen wird, halte ich für sicher.
Wie sieht es da mit unserem „Mann in Berlin“, Herrn Dr. Krings aus?
Was wird seinerseits für seine Heimatkommune/und somit unser NRW unternommen? Welche Vorschläge hat er? Welche Einwände macht er geltend?
Ihn haben die Wähler mit einem Auftrag nach Berlin geschickt. Wie der lautet dürfte klar sein.
Wie gedenkt er etwas „für uns“ zu erreichen? Wie bringt er sich ein?