Kommunalwahl 2009: Streit über Sperrklausel
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Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof (VGH) hat am 25. November 2008 eine Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) gegen der Änderung des Kommunalwahlrechts zuungunsten kleiner Parteien verhandelt. In dem Prozess geht es um die Frage, ob die im Oktober 2007 eingeführte Sperrklausel rechtens ist.Â
Der Landtag hatte das Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in den Gemeindevertretungen umgestellt. Nach dem neuen Verfahren sollen Parteien und Wählergemeinschaften erst dann einen Sitz erhalten, wenn sie rechnerisch mindestens die Sitzzahl 1,0 erreicht haben. Erreicht eine Partei aufgrund ihrer Wählerstimmen bis zu 0,99 Sitze, wird anders als früher nicht aufgerundet.
Erringt eine Partei mindestens einen Sitz, werden dagegen weitere Anteile ab 0,5 auf die nächsthöhere Sitzzahl aufgerundet. Im Extremfall kann diese Regelung dazu führen, dass bei kleinen Gemeinderäten auch Parteien mit mehr als acht Prozent der Stimmen nicht den Sprung in den Rat schaffen.
Im Rat der Gemeinde Niederzier bei Düren mit seinen 26 Sitzen sind so etwa für einen Sitz 3,85 Prozent der Wählerstimmen nötig. Grüne (Kommunalwahl 2004: 3,6 Prozent) und FDP ( 2,7 Prozent) wären beide nach dem neuen Wahlrecht nicht im Rat vertreten. Die Ratsvertreter der beiden Parteien bilden derzeit eine Fraktionsgemeinschaft.
Die ÖDP, die in einigen nordrhein-westfälischen Räten mit Vertretern präsent ist, sieht daher in der Wahlrechtsänderung eine unzulässige Benachteiligung kleinerer Parteien. Es werde ohne zwingenden Grund eine erhebliche Zugangshürde für den Einzug in die kommunalen Vertretungen geschaffen.
Das neue Kommunalwahl-Gesetz sei schon deshalb verfassungsrechtlich bedenklich, weil Tausende von Wählerstimmen und damit der Wille vieler Bürger unberücksichtigt bleiben könnten. Außerdem habe die Landesregierung eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von Kommunalparlamenten nicht nachweisen können, so dass ein hinreichender Grund für die Wiedereinführung einer Sperrklausel nicht gegeben sei.
Bereits 1999 hatte der Verfassungsgerichtshof die seinerzeit bei Kommunalwahlen geltende Fünf-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt. Der Landtag hatte diese Hürde daraufhin abgeschafft.
Die VGH-Richter werden ihr Urteil am 16. Dezember 2008 verkünden.
Quelle: http://nrw.mehr-demokratie.de/