Stadtverwaltung hat ungenehmigten Ausbau von Räumen des Vereins „Einladung zum Paradies e.V.“ gestoppt
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[pmg] Nach gestern (3. August) verbreiteten Meldungen der Verfassungsschutzbehörden des Landes Niedersachsen und des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach der unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehende Verein „Einladung zum Paradies e.V.“, der in Braunschweig eine so genannte Islamschule betreibt, seinen Umzug nach Mönchengladbach vorbereitet, hat die Stadt Mönchengladbach heute Umbau- und Erweiterungsarbeiten, die der Verein an einem von ihm genutzten Objekt an der Eickener Straße durchführen lässt, untersagt.
Wie die Bauordnungsbehörde der Stadt bei einem Ortstermin ermittelt hat, werden hier genehmigungspflichtige Änderungen durchgeführt, die bisher beim Fachbereich Bauordnung nicht beantragt worden sind.
Nach Eingang entsprechender Anträge wird zu prüfen sein, ob eine Genehmigung erteilt werden kann.
Nach Rücksprache mit der Polizei bestehen für einen Informationsstand, den der Verein am kommenden Samstag in der Rheydter Innenstadt aufbauen möchte, keine Sicherheitsbedenken.
Deshalb war dem Verein vom Ordnungsamt eine Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Eine Kundgebung, die der Verein bereits am 31. Juli an der Hindenburgstraße in Mönchengladbach durchgeführt hat, ist von der Polizei Mönchengladbach genehmigt worden.
Die Stadt Mönchengladbach vertraut auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, die durch das Bekanntwerden der geplanten Vereinsaktivitäten in Mönchengladbach besorgt sind, auf die gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Sicherheitsbehörden.