Betreuung von Arbeitslosen: Kommunen sollen selbst entscheiden
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Um die Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt und der Unabhängigkeit von staatlichen Leistungen erreichen zu können, sind bei den politischen Ãœberlegungen zur Neuordnung der Betreuung von Arbeitssuchenden flexible Lösungen gefragt.
Diesen Standpunkt vertritt der Arbeitskreis „Große Städte“, in dem regelmäßig die CDU-Fraktionsvorsitzenden und -Fraktionsgeschäftsführer aus den deutschen Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern aktuelle politische Fragen diskutieren.
Bei der jüngsten Tagung in Berlin, war die Rolle der Kommunen bei der zukünftigen Betreuung von Arbeitssuchenden Schwerpunktthema. Auf Initiative von Rolf Besten beschloss der Arbeitskreis dazu eine Stellungnahme, die jetzt in den politischen Meinungsbildungsprozess eingespeist wird.
In dieser Stellungnahme heißt es unter anderem, dass das Modell der kommunalen Trägerschaft für die Betreuung von Arbeitssuchenden als Option für alle Kommunen unbefristet offen sein muss. Für die Kommunen, die die Trägerschaft nicht selbst übernehmen wollen, müssen Nachfolgestrukturen für die bisherigen Arbeitsgemeinschaften für Beschäftigung (ARGE) gefunden werden, die im Sinne der betroffenen Arbeitssuchenden die Betreuung auch in Zukunft sicherstellen.
Den Vorschlag von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, die Zahl der Kommunen zu begrenzen, die in eigener Trägerschaft die Betreuung der Arbeitssuchenden organisieren, lehnt der Arbeitskreis „Große Städte“ strikt ab. „Die Kommunen können vor Ort selbst am besten entscheiden, ob sie die Verantwortung selbst übernehmen können und wollen, oder ob etwa eine Anstalt öffentlichen Rechts mit einheitlichem Personalkörper geeigneter ist“, sagt Rolf Besten.
Peter Götz, kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, teilt die Forderungen des Arbeitskreises: „Wir stehen für eine selbst bestimmte Politik vor Ort. Es macht keinen Sinn, die Städte über einen Kamm zu scheren und zu Befehlsempfängern der Bundesagentur für Arbeit zu machen.
Rolf Besten weist in diesem Zusammenhang auf eine weitere Kernforderung in der Stellungnahme des Arbeitskreises „Große Städte“ hin. „Finanzielle Risiken der Aufgabenerfüllung dürfen nicht auf die Kommunen übertragen werden. Insbesondere muss die gesetzlich zugesicherte Entlastung der Kommunen um bundesweit jährlich 2,5 Milliarden Euro sichergestellt werden“, heißt es dort.
Bekräftigt hat der Mönchengladbacher CDU-Fraktionsvorsitzende in Berlin noch einmal seine Forderung nach einem Anreizsystem bei den Kosten der Unterkunft, die für die Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II von den Kommunen zu tragen sind. Die Stadt Mönchengladbach wendet dafür mehr als 80 Millionen Euro im Jahr auf. „Es sollte ermöglicht werden, dass Leistungsempfänger, deren Verbrauchsverhalten sich innerhalb statistischer Mittel bewegt (z.B. Wasserverbrauch 110-130 Liter/Tag), für ihr angemessenes bzw. sparsames Verhalten einen Bonus erhalten“, sagt Besten.
Da aufgrund der gesetzlichen Regelungen eine kommunale Initiative bei den Kosten der Unterkunft nicht möglich ist, fordert Rolf Besten in Ãœbereinstimmung mit Norbert Post als sozialpolitischem Sprecher der CDU-Ratsfraktion Mönchengladbach, in einem Pilotprojekt testen zu dürfen, ob ein Anreizsystem die Stadt finanziell entlasten könnte. „Ich bin davon fest überzeugt“, so Besten, der dazu auf die Mönchengladbacher Schulen verweist, wo mit einem Anreizsystem erhebliche Einsparungen beim Energieverbrauch realisiert wurden.