„Tierschutz Mönchengladbach e.V.“: Stellungnahme der Stadt Mönchengladbach
Red. Neuwerk [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[pmg] Stellungnahme der Stadt Mönchengladbach zu den in der Öffentlichkeit gegen den „Tierschutz Mönchengladbach e.V.“ erhobenen Vorwürfen:
1.
Die Stadt Mönchengladbach ist als zuständige Behörde gesetzlich verpflichtet, Fundtiere und auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes sichergestellte Tiere anzunehmen und diese artgerecht unterzubringen und zu versorgen. Diese Aufgabe hat die Stadt Mönchengladbach vertraglich an den Verein Tierschutz Mönchengladbach e.V. übertragen, der das Tierheim Hülserkamp 74 betreibt.
(Ausgenommen davon sind Tierarten, deren artgerechte Unterbringung im Tierheim nicht möglich ist).
In der Öffentlichkeit wird – aktuell mit einer Unterschriftenaktion der IG Tierschutz MG – der Verdacht geäußert, dass der Verein Tierschutz Mönchengladbach e.V. einen ordnungsgemäßen Betrieb des Tierheims nicht gewährleisten könne.
Dieser Eindruck deckt sich mit den Erfahrungen der Stadt Mönchengladbach nicht.
In den nun mehr als zehn Jahren, die der Verein Vertragspartner der Stadt ist, hat es seitens der Stadt hinsichtlich der Aufgabenerfüllung und der sachgerechten Verwendung der bereitgestellten Gelder keine Beanstandungen gegeben.
Der Verein ist seinen vertraglichen Verpflichtungen stets nachgekommen.
Deshalb sieht die Stadt derzeit auch keine Veranlassung, den im August 1999 mit dem Verein geschlossenen Vertrag aufzukündigen.
2.
Außerdem ist die Stadt Mönchengladbach Aufsichtsbehörde nach dem Tierschutzgesetz und überwacht die Einhaltung des Tierschutzes im Stadtgebiet.
Dazu führt der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit im Tierheim regelmäßig unangemeldet Kontrollen durch und geht Beschwerden und Hinweisen nach.
Im Rahmen dieser Kontrolltätigkeit konnten in der Vergangenheit im Tierheim keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt werden.
Auch eine noch vor wenigen Tagen durchgeführte Inspektion des Tierheims hat keinen Anlass zur Kritik an der Tierhaltung gegeben.
Allerdings geht die Stadt aufgrund einer Anzeige dem Vorwurf nach, dass auf dem Tierheimgelände zwei domestizierte Kaninchen ausgesetzt worden sind. Dazu wurden bisher drei Personen angehört und zu einer schriftlichen Aussage aufgefordert.
Die Ermittlungen dienen dem Ziel, den Vorfall aufzuklären und abschließend tierschutzrechtlich zu bewerten.
3.
In die inneren Angelegenheiten des Vereins kann und darf sich die Stadt Mönchengladbach nicht einmischen, da sie weder Aufsichtsbehörde im Sinne des Vereinsrechts, noch dem Vereinsvorstand gegenüber weisungsbefugt ist.