Auch Hartz-IV-Empfänger dürfen Urlaub machen
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Damit die Urlaubserholung möglichst lange anhält, gilt es vor Urlaubsantritt für Bezieher von Arbeitslosengeld II einiges zu beachten. Das teilt die ARGE Mönchengladbach mit:
Wer Arbeitslosengeld II bezieht und Urlaub plant, muß vor dem Start in den Urlaub die Zustimmung der ARGE einholen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Auch die schönste Zeit im Jahr kann manchmal böse Ãœberraschungen bereit halten. Nämlich dann, wenn sich ALGII-Bezieher ohne vorherige Absprache mit der ARGE in Urlaub fahren.
Wer Leistungen der ARGE bezieht und beabsichtigt, sich außerhalb seines Wohnortes aufzuhalten (Urlaub, Besuch von Verwandten, etc.) muss vorab die Zustimmung der ARGE einholen. Beispielsweise wussten viele Kunden/innnen bei der Urlaubsbuchung noch nicht, dass sie zum Zeitpunkt des geplanten Urlaubes von Arbeitslosigkeit betroffen sind.
Deshalb rät Klaus Müller, Chef der ARGE-Mönchengladbach: „Nehmen Sie eine Woche vor der geplanten Ortsabwesenheit Kontakt mit Ihrem/r persönlichen Ansprechpartner/in auf. Die Urlaubsgenehmigung wird in der Regel immer dann erteilt, wenn für die Zeit der geplanten Abwesenheit für Sie kein konkretes Arbeits- oder Maßnahmeangebot vorliegt.“
Das Alg II wird bei genehmigten Ortsabwesenheiten für längstens 21 Kalendertage weitergezahlt.