SekI-Schulen müssen Anmeldeergebnisse nicht melden
Red. Schule, Studium & Arbeitswelt [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Es gibt keine Rechtsgrundlage, dass Schulen ihre Anmeldeergebnisse zum Stichtag der verkürzten Anmeldefrist für die Gesamtschulen melden müssen. Diesen Hinweis des Schuldezernenten Dr. Fischer (CDU) traf die antragstellende SPD-FDP-Grüne-Fraktion zwar sichtlich, diese blieb aber dennoch bei ihrem Antrag und bekundete damit nochmals ihre Entschlossenheit, das Problem der neu zu strukturierenden Schullandschaft anpacken zu wollen.
Im Schul- und Bildungsausschuss am 17.02.2010 verlangte die Ratsmehrheit die Erfassung und Mitteilung der kompletten Anmeldeergebnisse der Sekundarstufe I.
Mit „komplett“ sind neben der Mitteilung des „Endergebnisses“ nach Ablauf des gesamten Anmeldeverfahrens auch die Meldung der Anmeldeergebnisse zum Abschluss des 1. Anmeldetermins – korrekt als verkürzte Anmeldefrist für die Gesamtschulen bezeichnet – gemeint.
Die „Ampel“ kommt damit einer „alten“ Forderung noch aus rot-grüner Oppositionszeit nach. Schließlich, so die Begründung, benötige der Rat für die anstehenden schulpolitischen Entscheidungen ausreichend Datenmaterial.
Mit dieser Begründung steht sie in der Öffentlichkeit nicht alleine da.
Dass die Erhebung weiterer Daten zwecks sachgerechter Neustrukturierung der Schullandschaft notwendig ist, ergab sich unmittelbar aus dem den Politikern im Herbst letzten Jahres vorgelegten Konzept.
Will man das Problem der hohen Gesamtschulabweisungen und den zunehmenden Unmut der Eltern entschärfen, kann dies aus finanziellen Gründen nicht durch einen Schulneubau auf der grünen Wiese geschehen.
Dies kann angesichts der rückgehenden Schülerzahlen und der drohenden Überschuldung der Stadt auch niemand ernsthaft dem steuerzahlenden Bürger zumuten.
Bleibt also nur die Umwandlung von bestehenden Hauptschulen, Realschulen oder Gymnasien. Möchte man hierbei auch den Elternwillen berücksichtigen, die diese Schulformen wählen, dann benötigen Politiker mehr Datenmaterial zu den Schülerströmen und dem Wahlverhalten der Eltern (siehe hierzu BZMG-Reihe „Schulentwicklungsplan„).
Monika Schuster (SPD) begründete kurz den Ampel-Antrag mit Verweis auf die anstehenden Entscheidungen.
Herr Ilbertz, Schulleiter der Realschule Wickrath und beratendes Mitglied des Schulausschusses, hatte angesichts des Antrags heftige „Bauchschmerzen“ und betonte, dass auch die Leitungen der Gymnasien seine Zweifel über den Sinn in Anbetracht der verlängerten Meldefrist teilen würden.
„Viele Eltern lassen den 1. Termin ungenutzt verstreichen, melden erst in der zweiten Phase ihre Kinder an“, meinte er.
Herbert Backes (CDU) unterstützte: „Sollen Schulen bloß gestellt werden? Das ist den anderen Schulformen gegenüber ein unseriöser Antrag.“
„Wir wollen keine Diskriminierung von Schulformen. Daher sollen diese Daten aus der 1. Anmeldefrist auch erst zum Ende des gesamten Anmeldeverfahrens mitgeteilt werden“, betonte Gerd Schaeben (Grüne) und ergänzte, dass die Zahlen für seriöse Planungen wichtig seien.
Schulleiter Ilbertz forderte angesichts seiner vorherigen Äußerungen, dass allerdings dann auch konsequenterweise die Eltern bei der Anmeldung befragt werden sollten, ob sie bereits am 1. Anmeldeverfahren teilgenommen hätten. Hierfür hätte er dann auch gerne die Berechtigung.
Nicole Finger (FDP) wollte es aber „so einfach wie möglich“ haben. „Ich will auch keine Stimmungsmache, im Gegenteil, ich möchte lediglich über bessere Entscheidungsgrundlagen verfügen“, schaltete sich nun Finger ein.
Nach ihrer Ansicht sollen Eltern auch nicht Gefahr laufen einer Schule mitteilen zu müssen, ob diese 2. Wahl sei oder nicht.
Diese Argumentation überzeugte freilich den Schulleiter nicht, so dass schließlich Gerd Schaeben unterstützend einsprang: „Eine Unterstellung, Schulen zerstören zu wollen, gerade in Richtung von Frau Finger, ist schon kurios.“
Dr. Fischer sorgte dann für „Ampel-Blinken“: „Vorsorglich weise ich laut und deutlich darauf hin, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, dass die Schulen auch darauf antworten müssen.“
Unverständnis stand manchen Antragsstellern ins Gesicht geschrieben. Gerd Schaeben fing sich als erster: „Also wenn die Schulen diese Zahlen nicht mitteilen würden, dann wäre das nicht gerade ein Zeichen produktiver Kooperation.“
2.
herbert schrieb am 19.02.2010 um 11:35 Uhr:
dann denken wir doch einfach mal nach:
rechtlich gesehen müssen also die schulleiter keine zahlen nennen.
soweit so gut (oder so schlecht).
aber was heisst „rechtlich“? schulrechtlich, verwaltungsrechtlich, …rechtlich?
wenn mir das mal jemand erklären könnte …
1.
Thomas R. Diehl schrieb am 19.02.2010 um 11:07 Uhr:
„Es gibt keine Rechtsgrundlage, dass Schulen ihre Anmeldeergebnisse zum Stichtag der verkürzten Anmeldefrist für die Gesamtschulen melden müssen“
Es gibt allerdings auch keine, die den Städten verbietet, ihre Schulen dazu zu verpflichten.
Das Problem ist tiefergehend: Offenbar ist die Verwaltung im Bereich Bildung/Erziehung allgemein sehr zögerlich (vorsichtig ausgedrückt), wirklich brauchbare Daten herauszugeben.
So erfuhr man etwa bei den Sprachtests für 4-Jährige zwar, wie viele bestanden hatten oder nicht – weitere Daten, die man bräuchte, um gegen die hohe Durchfallquote etwas unternehmen zu können, gab es aber nicht.
Ähnlich auch hier.
Meine Hochachtung an die Kollegen im Schul- und Bildungsausschuss, von denen erwartet wird, mit derlei Knüppeln zwischen den Beinen noch arbeiten zu können.