EWMG: „Grundstücksgeschäft Krichelstraße“ sorgt weiter für Ärger – Bauausschuß düpiert
Red. Giesenkirchen [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Mitglieder des Bauausschusses am 9. Februar im Rathaus Rheydt staunten nicht minder als ihre Kollegen der Bezirksvertretung Nord wenige Tage vorher.
Auch sie hörten den Bericht des Planungsamtes der Stadt (BZMG berichtete) und auch sie ärgerten sich über die Vorgehensweise der Verwaltung, vor allem aber über den unabgestimmten Alleingang der Stadt-Tochter EWMG.
Auch im Bauausschuss wollte der Vertreter der EWMG, Rolf Theißen, den Eindruck erwecken, alles sei vollkommen in Ordnung, in Kooperation mit den städtischen Dezernaten 6 und 4 seien im 2. Quartal 2009 die Auslobungsinhalte, die Gegenstand waren, formuliert und ausgearbeitet worden.
So sollte die Vermarktung des Grundstückes Krichelstraße 4 in Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes in Absprache mit dem Vorhabenträger funktionieren.
Das damalige Konzept sei ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gewesen, der im Weiteren dann vom Vorhabenträger finanziert und realisiert werden sollte.
Alle 3 Bieterangebote bezögen sich, so Theißen, lediglich auf der von der Stadt vorgegebenen Variante 1.
Etwas Chronologisches hilft zum besseren Verständnis:
- Frühjahr 2009 – Verwaltung + EWMG erarbeiten gemeinsam die „Inhalte“ des Bebauungsplans, – Ergebnis: Variante 1 (keine Info an Politik)
- Sommer 2009 – EWMG betreibt Bieterverfahren mit dieser Variante 1 (keine Info an Politik)
- Herbst 2009 – Verwaltung stellt Vorentwurf des Bebauungsplans in der BV-Stadtmitte vor (nur Variante 1, keine Info über Bieterverfahren); BV Stadtmitte fordert weitere Varianten
- Februar 2010 – Verwaltung stellt in BV-Nord den neuen Vorentwurf zum Bebauungsplan vor mit den Varianten 1,2 und 3 und lässt EWMG das Ergebnis des Bieterverfahrens mit 3 Lösungen auf Basis der Variante 1 vorstellen
- Februar 2010 – Punkt 4. wird im Bauausschuss wiederholt
Theissen warb im Bauausschuss noch einmal dafür, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu beschließen.
Bauausschuss-Vorsitzender Horst-Peter Vennen (SPD) betonte dazu, der Fachausschuss sei sehr überrascht von dem bisher gehörten, ebenso der EWMG-Aufsichtsrat. Er nannte das Ganze ein klassisches Lehrbeispiel dafür, wie man nicht arbeiten kann.
Stadt-Justitiar Dr. Rhein meldete sich zu Wort und erklärte den Mitgliedern des Ausschusses, im Bauleitverfahren in dem man sich zur Zeit befindet, gebe es keine Vorbindung.
Er nannte das „Ding“ beim Namen, nämlich, eine Stadt-„Tochter“ schlägt der „Mutter“ vor, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu beschließen. Rhein wies aus juristischen Gründen darauf hin, damit keine Vorprägung erfolge, solle ergebnisoffen über die Thematik diskutiert werden. Dr. Rhein erwähnte, nichts sei festgelegt, lediglich der Abriss der Gebäude sei zum jetzigen Zeitpunkt geboten.
„Die Stadt ist nach wie vor für die Stadtentwicklung zuständig, nicht die EWMG. Diese versuche gerade etwas ganz anderes,“ so Bernd Püllen (FWG). Püllen fragt sich, ob die Bieter möglicherweise glauben, irgendwelche Rechte durch die bisherige Vorgehensweise erworben zu haben.
Hans Wilhelm Reiners (CDU) erwähnte noch einmal, daß die CDU den Bietervorschlag Nr. 3 vom Büro Schrammen favorisiert und bat den Bauausschuss um beschleunigte Bearbeitung.Korrektur:
Hans Wilhelm Reiners (CDU) betonte, man habe sich als Fachausschussmitglieder mit der Thematik befasst, die Variante 3 (Platzlösung) komme aus wirtschaftlichen Gründen wohl nicht in Betracht: Abrisskosten, Pflegekosten eines Platzes usw.
Im weiteren Verlauf betonte Reiners, es solle zwar nichts „übers Knie gebrochen“, aber auch nicht endlos diskutiert werden. Reiners warb für eine Entscheidung in einem überschaubaren Zeitraum.
Nocheimal warb Theißen für die EWMG, er meinte, niemand wolle dem Gremium das Heft des Handelns aus der Hand nehmen, einiges sei diesbezüglich falsch verstanden worden. Man könne es doch auch so sehen, durch die bisherigen Angebote sei man in der Lage mit diesem Bewertungshintergrund in dem Thema weiter zu kommen.
Ausschussvorsitzender Vennen wies zum Schluß darauf hin, die Planung erfolge nun durch die Stadt in Abstimmung mit ihren Töchtern. Die „Schlagzahl“ gebe allerdings der Bauausschuss vor.
Worüber die EWMG sich inhaltlich einen Beschluss erhoffte, sehen Sie in einer BZMG-Bildergalerie.
3.
Redaktion BZMG Giesenkirchen schrieb am 13.02.2010 um 15:57 Uhr:
Sorry, Herr Reiners, die Fülle an Informationen aus dem Bauauschuss, verarbeitet mit der Fülle an Informationen aus der Bezirksvertretung Nord zum gleichen Thema, haben bedauerlicherweise zu diesem Fehler geführt.
Nach Durchsicht weiterer Notizen haben wir erkannt, dass Ihre Darstellung stimmt. Die sichtbar korrigierte Passage finden Sie im Artikel.
2.
herbert schrieb am 13.02.2010 um 13:28 Uhr:
ganz schön dreist, was sich die ewmg nach der methode „machen wir doch einfach mal, die doofen politiker werden schon auf die schönen bildchen reinfallen“ da leistet.
da hat wohl der eine oder andere den knall noch nicht gehört.
die ewmg ist „tochter“ und nicht „mutter“ der stadt und muss sich auch nur als solche verhalten.
es scheint an der zeit zu sein, ernsthaft eine „erfolgsbilanz“ der ewmg-akteure aufzustellen.
möglichweise wird man zu dem ewmg-defizit auch noch ganz persönliche defizite bestätigt bekommen.
a prospos „knall“: den müsste spätestens nach diesem „vorfall“ es bald im aufsichtsrat geben.
1.
Hans Wilhelm Reiners schrieb am 13.02.2010 um 13:11 Uhr:
Wenn die „Redaktion BZMG Giesenkirchen“ (Warum versteckt sich die BZMG eigentlich immer hinter solchen Autorenzeilen und nennt nicht die Autoren mit Namen?) mich in dem Artikel zum Thema „Bebauungsplan Krichelstraße“ erwähnt, dann bitte meine Äußerungen auch korrekt wiedergeben.
Im Planungs- und Bauausschuss habe ich nicht gesagt, dass die CDU den Bietervorschlag des Büros Schrammen favorisiert, sondern ich habe – mit Begründung – von einer Präferenz der CDU für die Variante 1 im Vorentwurf des Bebauungsplans gesprochen, die eine Bebauung auf dem Grundstück des früheren Jugendheims vorsieht.
Auch wenn es nicht ins Bild manchen Betrachters passt: Das ist ein feiner, aber wichtiger Unterschied.
Und eine Bitte an den Bauausschuss, einen bestimmten Bietervorschlag beschleunigt zu bearbeiten, gab es auch nicht. Wozu auch?
Bearbeitet wird das Verfahren von der Verwaltung, und der Planungs- und Bauausschuss trifft dazu nach demokratischen Spielregeln die erforderlichen Entscheidungen. Nicht mehr und auch nicht weniger.