Kämmerei: Stadt besitzt Kunstwerke im Wert von 140.000.000 Euro
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Nach dem Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 verpflichtet, ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.
Die Eröffnungsbilanz ist bis zum 31. März 2009 zu erstellen und dem Rat vorzulegen.
In Mönchengladbach wird die Umstellung auf das NKF in drei Wellen durchgeführt. Bereits zum 1. Januar 2007 wurden die Feuerwehr, die Kämmerei und der Fachbereich für Verwaltungsentwicklung und -service umgestellt. In einer zweiten Umstellungswelle, die zu Beginn diesen Jahres erfolgte, wurden rund die Hälfte aller städtischen Fachbereiche und Ämter umgestellt.
Dies bedeutet, dass Vermögensgegenstände und Schulden dieser Bereiche in bilanzieller Form erfasst und in einer so genannten Vermögens- und Schuldenübersicht dargestellt werden müssen. Hierbei handelt es sich um eine ämterbezogene Aufstellung. Eine entsprechende Ãœbersicht der NKF-Pilotbereiche legte die Kämmerei gestern dem Hauptausschuss in dessen Eigenschaft als Finanzausschuss vor.
Zum Stichtag 1. Januar 2009 werden die verbleibenden Fachbereiche und Ämter in das NKF überführt, so dass eine gesamtstädtische Bilanz aufgestellt werden kann. Diese wird dann sämtliche Vermögensgegenstände, Forderungen, Schulden und Rückstellungen, die die Stadt hat, auflisten.
Die Umstellung erfolgt bisher wellenartig, um eine den Anforderungen entsprechende Verankerung des NKF vornehmen zu können. Die Erfassung und Bewertung der verschiedenen Bilanzpositionen sind zum Teil sehr umfangreich und bedürfen einer abgestimmten zeitlichen Planung. In der vorliegenden zweiten Umstellungswelle wurden verschiedene Ämter und Fachbereiche mit ihrer Betriebs- und Geschäftsausstattung erfasst.
Die Museen des FB 43 sind hier als besonders interessant hervorzuheben. Hier wurde die im städtischen Besitz stehende Kunst erfasst und bewertet. Diese Bewertung wurde mit Hilfe der Versicherungswerte durch die fachlich versierten Mitarbeiter der Museen und unter Berücksichtigung der Vorgaben durch das NKF durchgeführt. Hier ergibt sich ein vorsichtig geschätzter Zeitwert der Kunstgegenstände von rund 140 Millionen Euro.
In der dritten Umstellungswelle befinden sich viele Ämter, deren Vermögen sowohl vom quantitativen Umfang, als auch wertmäßig große Auswirkung auf die gesamtstädtische Bilanz haben wird. Hierzu gehören unter anderem Vermögensgegenstände wie die Gebäude, Grundstücke, Straßen oder auch die bilanzielle Darstellung der Forderungen und Verbindlichkeiten der Stadt.
Diese Erfassung und Bewertungen werden bereits seit geraumer Zeit bearbeitet und entwickelt. Die Erfassung und Bewertung der Straßen und der Gebäude wird diesen Sommer abgeschlossen sein. Die Erfassung und Bewertung der Grundstücke, der Forderungen und der Verbindlichkeiten wird noch bis Ende 2008 andauern.