Schlechte Einblicke
Red. Neuwerk [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Will man von der Bendhütter Straße auf die Abtshofer Strasse, dann stehen in unmittelbarer Nähe der Einmündung parkende Pkw’s sehr ungünstig, verhindern dann dem betreffenden Auto- oder Zweiradfahrer einen freien Einblick.
Und auch die Verkehrssituation am Haus Lütz beschäftigte die Bezirksvertretung Ost in ihrer Sitzung am 28.01.2010.
In einem ersten Antrag bat die CDU die Verwaltung zu prüfen, ob durch eine veränderte Verkehrsführung bzw. – regelung die Sicht für Auto- und Zweiradfahrer beim Abbiegen von der Bendhütter Straße in die Abtshofer Strasse verbessert werden kann (die beiden ersten Bilder zeigen den Blick von der Bendhütter Strasse in die Abtshofer Strasse).
Am Haus Lütz ist die Situation für den auf die Hovener Strasse einfahrenden Verkehrsteilnehmer ähnlich. Auch hier ist die Sicht nach links stark eingeschränkt.
Eine Litfasssäule wirkt sich ungünstig auf das Sichtfeld aus. Und auch der vor dieser Säule schrägwachsende Baum wächst leider nicht gerade günstig. Auch hier soll die Verwaltung nun entsprechend prüfen.
Ergänzend noch der Blick nach rechts für den interessierten Leser.
Ein weiterer Prüfauftrag der CDU befasst sich mit der Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Am Haus Lütz.
Mehr Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für die den Sportplatz nutzenden Kinder und Jugendliche soll erreicht werden. Diese Straße wird auch von Autofahrern als Verbindung zwischen Von-Groote-Strasse und Hovener Strasse genutzt.
Ob das der Antragsbegründung zufolge allerdings „zahlreiche Autofahrer“ sind, die tatsächlich „nicht selten … mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind“, kann nur die Polizei klären.
Mehrere Geschwindigkeitsmessungen zu verschiedenen Zeitpunkten und insbesondere zu Sport- und Trainingszeiten der Kinder und Jugendlichen bringen hier die notwendige Objektivität.
Ergänzend wäre die Vorlage einer Unfallstatistik nicht schlecht.
Jedenfalls, so begründet die CDU Ost ihren Prüfauftrag weiter, käme es dadurch „immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil es im Bereich vor der Sporthalle bzw. des Eingangs zum Sportplatz keinen eigenen Gehweg gibt.
Kinder und Jugendliche, die mit ihren Schulklassen oder Vereinsmannschaften die Sportanlagen nutzen, sind deshalb auch nicht ausreichend geschützt“, so die weitere Begründung.
Deshalb soll auch hier die Verwaltung Vorschläge für eine veränderte Verkehrsführung bzw. -regelung unterbreiten.
Für Autofahrer, die von der Hovener Strasse aus zur Straße Am Haus Lütz möchten, heißt es „Durchfahrt verboten – Anlieger frei“. Die Straße verläuft kurvig, hier sind Bürgersteige vorhanden.
Auf dem Stück der neben dem Sportplatz liegenden Seitenstraße (Hannes-Schufen-Straße) nicht.
Für den geradeaus Richtung von-Groote-Strasse zuführenden Bereich zu Anwohnern, einer Gaststätte und gegenüberliegender Sporthalle herrscht „Durchfahrt verboten“.
Anwohner des in diesem Bereich liegenden Hauses und der Gaststätte müssen von der von-Groote-Strasse aus zu ihrem Heim.
Für Autofahrer, die von der von-Groote-Strasse aus zur Sporthalle, Gaststätte bzw. Wohnung möchten, heißt es deshalb „Durchfahrt verboten – Anlieger frei“. Linksseitig verläuft ein Gehweg.
Eine entsprechende Aufpflasterung signalisiert Schritt-Tempo.
Der Bericht der Verwaltung zur Gefahrensituation darf neugierig erwartet werden.