Stadt verschickt Bescheide über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2010

Hauptredaktion [ - Uhr]

bzmg-geld-wegIn der kommenden Woche werden rund 100.000 Bescheide über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2010 versandt. Alle Haus- und Grundstückseigentümer in Mönchengladbach werden vom Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben der Stadtverwaltung Post bekommen.

Neue Müllplaketten gibt es aber diesmal nicht. Die Anfang 2009 versandten Plaketten für die 25-, 35- und 50-Liter-Gefäße mit dem Schriftzug 2009/2010 gelten auch in diesem Jahr.

Soweit Grundbesitzer dem Fachbereich ab Ende November 2009 Änderungen z. B. bezüglich der Anzahl und Größe von Müllgefäßen mitgeteilt haben, konnten diese nicht mehr im Jahresbescheid 2010 berücksichtigt werden. Es folgt aber etwas später automatisch ein Änderungsbescheid, der die aktuellen Daten berücksichtigt.

Zum Jahresbeginn sind stets sehr viele Veränderungen zu verarbeiten. Eine Erledigung bis zur ersten Fälligkeit der Abgaben kann nicht in allen Fällen gewährleistet werden. Nachteile entstehen dem Grundstückseigentümer dadurch aber nicht, denn übergezahlte Beträge werden später verrechnet oder erstattet.

Neu ist in diesem Jahr, dass dem Bescheid zwei Anlagen beigefügt worden sind. Hierin werden die Eigentümer über die ab 01. Januar eingeführte Zweitwohnungssteuer und die in den nächsten Jahren anstehenden Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen informiert.

Vor dem Hintergrund der mit Beginn diesen Jahres eingeführten Zweitwohnungssteuer wird jeder Hauseigentümer mit dem beigefügten Fragebogen um Auskunft gebeten, ob nach seiner Kenntnis auf seinem Grundstück eine Wohnung als Zweit- oder Nebenwohnung genutzt wird.

Im Klartext heißt das: Der Eigentümer soll nur Angaben machen, von denen er tatsächlich Kenntnis hat. Keinesfalls soll er eigene Ermittlungen anstellen oder seinen Mieter befragen. Wenn er selbst eine Zweitwohnung unterhält, muss er diese natürlich auch angeben.

Soweit ihm nichts über eine Zweit- oder Nebenwohnungen seines Mieters bekannt ist und er selbst auch keinen weiteren Wohnsitz in der Stadt unterhält, ist eine Rücksendung des Fragebogens nicht notwendig.

Rund 17.000 Personen sind derzeit im Stadtgebiet mit Nebenwohnsitz gemeldet. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer etwa 2.000 Personen ihre Nebenwohnung in Mönchengladbach zur Hauptwohnung umwandeln werden.

Zu diesem Zweck ist eine entsprechende Ummeldung beim Bürgerservice der Stadtverwaltung erforderlich. Hier kann auch der tatsächliche Meldestatus korrigiert werden, wenn in der Vergangenheit Veränderungen stattgefunden haben, die noch nicht erfasst sind.

Finanzielle Mehrbelastungen oder Einbussen wie z. B. der Verlust des Kindergeldanspruches bei Studierenden, die mit Hauptwohnung derzeit noch bei den Eltern gemeldet sind, entstehen durch diese Ummeldung in den meisten Fällen nicht.

Die Zweitwohnungssteuer beträgt 10 Prozent der Jahresnettokaltmiete (Miete ohne Heiz- und Nebenkosten). So würde bei einer Kaltmiete von monatlich 200 Euro (= 2.400 Euro jährlich) die Steuer 240 Euro pro Jahr betragen.

Aber nicht alle Personen mit Nebenwohnsitz sind verpflichtet die Steuer zu zahlen. So sind beispielsweise von der Steuerpflicht Verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen befreit, die neben dem Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde ihren Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen im Stadtgebiet haben.

Alle Fragen zur Zweitwohnungssteuer beantwortet der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben gerne. Sie erreichen die Mitarbeiter unter den Telefonnummer. 02161/25 31 95 und 25 32 07 sowie unter der E-Mail-Adresse steuern@moenchengladbach.de .

Auf Grund der erwarteten Vielzahl von Nachfragen bittet der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben schon jetzt um Verständnis, dass nicht alle Fragen sofort beantwortet werden können. Ebenfalls ist in den ersten Wochen mit Wartezeiten bei der telefonischen oder persönlichen Kontaktaufnahme zu rechnen.

Die Verwaltung geht von Mehreinnahmen aus der Zweitwohnungssteuer in Höhe von 180.000 Euro jährlich aus. Ein weitaus höherer Betrag ist dagegen aus erhöhten Schlüsselzuweisungen des Landes NRW zu erwarten.

Diese berechnen sich nach der Bevölkerungszahl mit Hauptwohnsitz in der Stadt und würden sich durch Umwandlung von Zweit- in Hauptwohnsitze erhöhen. Die Stadt rechnet hier mit Mehreinnahmen von rund 600.000 Euro pro Jahr.

Die zweite Anlage informiert die Hauseigentümer über die Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen nach dem Landeswassergesetz NRW. Danach sind die Gemeinden in NRW verpflichtet, bis zum 31.12.2015 einen Nachweis von allen Eigentümern über die Dichtheit der Kanalanschlussleitungen einzufordern.

a undichte Abwasserleitungen durch Schadstoffe dauerhaft zu Verunreinigungen des Bodens führen und letztendlich die Qualität des Grundwassers aus dem das Trinkwasser gewonnen wird beeinträchtigen, ist auch die Dichtheit der Kanalanschlussleitungen wichtig.

Die Prüfung darf nur von Sachkundigen durchgeführt und bescheinigt werden.

Da die Unternehmen, die mit der Durchführung der Prüfung und Ausstellung einer qualifizierten Bescheinigung beauftragt werden können, bisher nicht feststehen, weist der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung ausdrücklich darauf hin, von voreiligen Auftragsvergaben an Unternehmen oder auch vor dem Abschluss von sogenannten „Haustürgeschäften“ abzusehen.

Auskünfte insbesondere zu fachlich-technischen Fragen erhalten Sie telefonisch bei der NVV AG unter der Rufnummer 02166/675 8950 sowie im Übrigen beim Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung unter der Rufnummer 02161/25 82 17.

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