Schulentwicklungsplanung 2010 • Teil II: Die Grundschulen [mit O-Ton Ulrich Elsen]
Red. Schule, Studium & Arbeitswelt [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Dunkle Wolken ziehen über Mönchengladbachs „Schullandschaft“ hinweg. Aufgrund stetig rückläufiger Schülerzahlen ist einiges in Bewegung, erste Grundschulen laufen aus, weitere sollen folgen oder werden in ihrer Regelzügigkeit begrenzt. Die Verwaltung verweist dabei auf folgende Gesetzeslage:
Gemäß § 82 Abs. 3 Schulgesetz NRW sollen Grundschulen mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang als Teilstandort geführt werden, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält.
In Windberg soll die Regelzügigkeit der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Am Ringerberg auf 1 festgeschrieben und als Teilstandort der GGS Windberg als Stammschule eingebracht werden.
In Eicken soll die Regelzügigkeit der Katholischen Grundschule (KGS) Waldhausener Höhe ebenfalls auf 1 Klasse festgeschrieben und als Teilstandort in einen Grundschulverbund, möglichst mit GGS Carl-Sonnenschein als Stammschule, eingebracht werden.
Auch im Falle der in Neuwerk gelegenen KGS Damm wurde Anfang 2007 im Rahmen des damaligen Schulenwicklungsberichts über solch ein Vorhaben diskutiert (Damm sollte als Teilstandort der KGS Bettrath-Hoven geführt werden).
Die damals verantwortlichen Politiker konnten sich jedoch zu solch einer Regelung nicht durchringen, weil mit dem Wegfall der Grundschulbezirke sozusagen der freie Wettbewerb im Grundschulbereich eingeführt wurde, der Elternwille bekam an dieser Stelle mehr Gewicht.
Im Schulentwicklungsplan 5 (SEP 5) wird darauf hingewiesen, dass durch diese Gesetzesänderung für die Verwaltung eine wesentliche Planungsgrundlage entfallen sei,um das örtliche Grundschulangebot ökonomisch und effizient zu gestalten.
Die Verwaltung geht zwar auch im SEP5 davon aus, dass Eltern überwiegend die wohnortnächste Grundschule wählen würden, schränkt allerdings ein, dass das Ausmaß dieses Wahlrechts in puncto Schülerströme letztlich abzuwarten ist und konkrete Informationen in den nächsten Jahren erst einmal gewonnen werden müssen.
Das hätte schon längst geschehen sein können, indem Dr. Fischer wirklich die Daten zu jeder einzelnen Grundschule fortgeschrieben hätte.
Die betreffenden Kinder leben schon (!), gehen mit hoher Wahrscheinlichkeit in vorschulische Einrichtungen und die Eltern könnten zu ihrem Schulwahlverhalten (= Elternwillen) befragt werden.
Es ist zwar eine „Planungsgrundlage“ entfallen, jedoch hätte mit geringem Aufwand eine neue geschaffen werden können, indem die Daten zu jeder einzelnen Grundschule fortgeschrieben werden können.
Warum nutzt Dr. Fischer weiterhin Planungsgrundlagen, nämlich die Grundschulbezirke, die nicht mehr von Relevanz sind?
Vor diesem Hintergrund auch: Wie verlässlich sind Firscher’s Prognosen zur weiteren Entwicklung einer Grundschule?
Diese Frage ist durchaus berechtigt, betrachtet man die weitere Entwicklung im Stadtteil Neuwerk: Dr. Fischer musste in seinem aktuellen Konzept die Fakten neu bewerten, denn zumindest an der KGS Damm stellt sich derzeit wegen gestiegener Anmeldezahlen nicht mehr die Frage nach „schulorganisatorischen“ Maßnahmen.
Bei der KGS Bettrath-Hoven wird stabile 2-Zügigkeit prognostiziert, in 2011/12 und 2013/14 wären sogar 3 Eingangsklassen möglich.
Die Prognose der GGS Neuwerk wurde korrigiert, statt 3 bis 4 Züge wird die künftige Bildung von 2 bis 3 Zügen erwartet. KGS Üdding kann noch knapp 2-zügig weiter bestehen.
Könnte die Festlegung einer Regelzügigkeit auch ein Bremsklotz für die weitere Entwicklung einer Grundschule sein? Werden Eltern damit verunsichert?
Oder wachsen zwei Kollegien zusammen, tauschen Konzepte und Erfahrungen aus?
Ulrich Elsen (SPD), Vorsitzender des Schulausschusses hält im BZMG-Interview in Anbetracht der Entwicklung der Schülerzahlen solch eine Festlegung für sinnvoll. Dies bedeute aber nicht, dass der sich in den Anmeldezahlen wiederspiegelnde Elternwille nicht respektiert würde. Eine festgelegte Einzügigkeit könne auch wieder aufgehoben werden kann.
Für Giesenkirchen schlägt Dr. Fischer die Zusammenführung zweier Grundschulen vor; ähnliches zeichnet sich in Rheindahlen ab. In Giesenkirchen nimmt 2014/15 die Zahl der einzuschulenden Kinder so stark ab, dass vsl. die GGS Friesenstrasse und die KGS Giesenkirchen zusammen nur noch 3 Eingangsklassen bilden können.
Zur Stärkung bzw. Erhalt beider Schulen in Giesenkirchen-Mitte sollte über die räumliche Verlagerung beider Grundschulen in die Gemeinschaftshauptschule (GHS) Asternweg (hier lautet der aktuelle Vorschlag „auslaufende Schließung“) beraten werden. Die jetzigen Grundschulstandorte würden dann aufgegeben werden.
Im SEP 5 (Seite 357) wird noch erläutert, dass „dezidierte Erkenntnisse über das künftige Schulwahlverhalten der Erziehungsberechtigten im Stadtbezirk Giesenkirchen erforderlich“ sind. In den kommenden Jahren gilt es noch geeignete Daten zu erheben, um die erheblichen Kriterien für die anstehende Entscheidung aufzuzeigen.
Für die KGS Meerkamp (Giesenkirchen-Nord) könnte es ab 2012/13 knapp werden, nur noch 17 einzuschulende Kinder werden prognostiziert. Hier gibt es seitens der Verwaltung keine konkreten Vorschläge zur Stärkung dieser Grundschule.
Wie ist denn nun schulspezifische Schülerzahlentwicklung an diesen drei Giesenkirchener Grundschulen?
Könnte eine Grundschule auch einzügig im Verbund mit einer anderen fortbestehen?
Das Konzept, will es denn eine Fortschreibung des SEP5 sein, gibt hierüber keine Auskunft.
Die Grundschulnutzung eines leerstehenden Hauptschulgebäudes bei Aufgabe der Hauptschule Asternweg hat einen finanz-politischen Charme, der Unterhalt eines Grundschulgebäudes würde entfallen. Doch wie steht es mit dem Grundsatz „kurze Beine – kurze Wege“?
Wie würden sich bei einer „Grundschule Asternweg“ die Schülerströme verändern? Welche Auswirkungen könnten sich für die KGS Meerkamp ergeben?
„In 10 Minuten sollte ein Grundschüler zu Fuß bei seiner Schule sein“, meint jedenfalls Ulrich Elsen im BZMG-Interview und betont auch den sozialen Aspekt des Schulweges: es wird geschwatzt, sich verabredet, umher geschaut und manche „Schätze“ landen in den Hosentaschen.
Auch diese Prämisse könnte Bestandteil der neuen „Planungsgrundlage“ sein und mit relativ geringem Aufwand so aufbereitet werden, dass Politiker ergänzend zu Zahlen die Auswirkungen Ihrer Entscheidungen (z.B. Aufgabe von Grundschulstandorten) erkennen.
Ob diese Aussage z.B. im ländlichen Rheindahlen auch künftig überhaupt noch zu halten oder auch in Anbetracht der finanziellen Lage der Stadt Wunschdenken ist, bleibt abzuwarten: In 2013/14 und 2014/15 nimmt die Zahl der einzuschulenden Kinder in diesem Stadtteil so stark ab, dass es für GGS Rheindahlen und KGS Will-Sommer gemeinsam nur noch zu 3 Eingangsklassen reicht (also gleiche Situation wie in Giesenkirchen).
Auch hier fehlt im Konzept die Fortschreibung der schulspezifischen Daten dieser beiden Grundschulstandorte. Hier soll – im Gegensatz zu Giesenkirchen – das zukünftige Schulwahlverhalten der Erziehungsberechtigten berücksichtigt werden, um zu prüfen, ob schulorganisatorische Maßnahmen zur Stärkung bzw. zum Erhalt beider Schulen ergriffen werden müssen.Für den Teilstandort Broich der Will-Sommer-Schule könnte es ab 2014/15 eng werden, wenn die vorgeschriebene Mindestzahl von 18 Schülern zum Erhalt nicht erreicht wird.
Zu welcher der verbleibenden Rheindahlener Grundschulen würden sich dann vermutlich die Erziehungsberechtigten orientieren? Dies könnte ein Richtungshinweis für die beiden anderen Grundschulen sein.
Für Odenkirchen-Mitte korrigiert Dr. Fischer die Ausführungen im SEP5, rechnet erst ab 2014/15 mit einer deutlichen Abnahme des Schüleraufkommens. Derzeit sei daher keine Festlegung der Regelzügigkeit in der GGS Astrid-Lindgren und GGS Schule im Burgbongert notwendig.
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Hören Sie dazu auch den Ausschnitt aus dem Interview mit dem Schulausschussvorsitzenden Ulrich Elsen, hier zum Thememkomplex „Grundschulen“:
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