Wege aus dem Schuldenhaushalt – Für eine Wende in der Haushaltspolitik
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160 Millionen EUR Neuverschuldung im laufenden Haushalt. 1,2 Milliarden EUR Schulden insgesamt. Das städtische Vermögen, die allgemeinen Rücklagen werden 2015 aufgebraucht sein. Die Stadt ist dann pleite.
Oder anders ausgedrückt: Sie gehört dann den Banken. So sieht die Finanzsituation der Stadt Mönchengladbach am Ende des Jahres 2009 aus.
Die Ursachen dafür sind vielfältig. In der Vergangenheit wurden Investitionen getätigt und Sparmaßnahmen verabschiedet, ohne die Folgekosten zu beachten.
Bund und Land verabschieden immer neue Leistungsgesetze, die die Kommunen zusätzlich belasten. Den Gemeinden fehlt eine verlässliche Finanzierungsgrundlage.
Aus eigener Kraft ist Mönchengladbach weder kurz- noch langfristig in der Lage, einen genehmigungsfähigen bzw. ausgeglichenen Haushalt vorzulegen bzw. die Altfehlbeträge zu tilgen. Dies haben die Sparbemühungen der letzten 10 Jahre gezeigt.
Lösungsansätze sieht DIE LINKE durch die Umsetzung der nachfolgenden Forderungen.
Gemeindefinanzreform
Seit Jahren ist eine Gemeindefinanzreform überfällig. Bund und Länder denken unabhängig von den politischen Konstellationen nicht daran, eine Gemeindefinanzreform auf den Weg zu bringen.
In den Wahlprogrammen der Parteien zu den Bundes- und Landtagswahlen wird dies zwar versprochen, nach der Wahl jedoch gebrochen. Aktuell die neue Bundesregierung.
Sie will lediglich prüfen, ob eine Gemeindefinanzreform notwendig ist. Appelle nutzen nichts.
Die fehlende finanzielle Ausstattung gefährdet die Selbstverwaltung der Kommunen. Wir setzen auf die Selbstverwaltungsgarantien der Gemeinden. Verankert in Artikel 28 Grundgesetz und Artikel 78 und 79 Landesverfassung.
Wenn die finanziellen Ausstattungen von Kommunen, verbunden mit restriktiven Auflagen der Bezirksregierung es nicht mehr ermöglichen, dass die Kommune ihre rechtlich festgelegten Aufgaben erfüllen können, dann empfehlen wir die Prüfung einer Verfassungsklage, um das Recht auf Selbstverwaltung durchzusetzen.
Durchsetzung des Konnexitätsprinzips
Bund und Land bürden den Gemeinden immer neue Kosten auf. Dabei müsste klar sein: Wer neue Leistungsgesetze beschließt, muss auch die Kosten tragen.
Oft genug ist das Gegenteil der Fall. Neue Kosten entstehen für Mönchengladbach durch die Senkung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft für Hartz IV-EmpfängerInnen, durch die Kommunale Verlagerung der Versorgungsämter, durch die Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes und durch die finanziellen Bestimmungen des Kinderförderungsgesetzes.
In einigen Fällen laufen Verfassungsbeschwerden beim Verfassungsgerichtshof NRW.
Hier zeigt sich, dass Politiker von Parteien in den Gemeinden gegen die von ihren eigenen Parteimitgliedern zu verantwortende Gesetze des Landes klagen.
Entschuldung der Kommunen
Im Falle der Bankenkrise bedurfte es nur eine Zeitspanne von Wochen, um öffentliche Mittel in Milliardenhöhe den Banken zur Verfügung zu stellen, die mit ihrer eigenen Geschäftspolitik sich selbst in den Bankrott gebracht hatten.
Die Entschuldung der Gemeinden würde nicht annähernd die Summe verschlingen, die den Banken zur Verfügung gestellt wurde.
Nachhaltige Ausgabenpolitik
Selbst eine Entschuldung der Kommunen wäre keine Garantie, dass nicht neue Schulden entstehen, wenn nicht das Prinzip der Nachhaltigkeit in allen Bereichen umgesetzt würde.
Hans Jonas hat das Prinzip der Nachhaltigkeit auf den Punkt gebracht: „Handle so, dass die Wirkung deiner Handlungen verträglich sind mit der Permanenz echten menschlichen Lebens auf Erden.“
Dieses Prinzip muss in allen politischen Entscheidungen umgesetzt werden. Durchgängig müssen alle Investitionen auf die energetische Wirksamkeit hin überprüft werden. Prophylaktische Maßnahmen müssen gefördert werden um Pflichtausgaben zu vermeiden.
Hier sind vor allen Dingen Maßnahmen im Kinder- und Jugendbereich und in der Altenarbeit notwendig. Die Autovorrangpolitik muss zugunsten eines Energieeinsparenden Verkehrssystems ersetzt werden.
Einnahmeseite verbessern
Die unter dem Stichwort Neoliberalisierung betriebene Privatisierung von öffentlichen Aufgaben hat dazu geführt, dass die BürgerInnen unserer Stadt bzw. die Kommune selbst immer mehr Kosten tragen mussten bzw. sich die Schulden erhöht haben.
Bei der Rückführung z.B. von NVV, GEM, EWMG, MGMG in städtischer Betriebe bzw. Verwaltung könnten Kosten eingespart werden. Die Gesellschaften wären dann auch wieder unter direkter Kontrolle des Rates.