Sportausschuss: CDU-Fraktion will Zehn-Meter-Sprungturm im Pahlke-Bad kippen
Red. Giesenkirchen [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Auf der ersten Sitzung des neuen Sport- und Bäderausschusses am 02.12.2009 im Rathaus Abtei befassten sich die Politiker auch wieder einmal mit dem unter Denkmalschutz stehenden Pahlkebad und erhielten einen sogenannten Sachstandsbericht der NVV.
Diese stellte unter anderem dar, wie weit sie mit den Planungen bislang gekommen ist und wie es wohl weiter gehen könnte.
Der Vertreter der NVV Marx berichtete davon, dass die NVV in Absprache mit der Verwaltung plane, eine Edelstahlwanne in das vorhandene Becken einzulassen anstelle von ansonsten notwendigen und sehr aufwendigen Fliesenarbeiten; letztlich also aus Kostengründen.
Diese Edelstahlwanne sei außerdem wesentlich wartungsfreundlicher.Durch den Einbau dieser Edelstahlwanne passiert laut NVV jedoch folgendes: Die Wasseroberfläche wird gleichzeitig um 40 cm angehoben, also an den neuen Beckenrand.
Dies wiederum hat zur Folge, das die Abstände zu allen Sprungbrettern und dem Turm ebenfalls nicht mehr stimmen sondern diese um 40 cm angehoben werden müssen. Das ist auch möglich bei den Höhen 1m, 3m, 5m, 7m, nicht aber beim 10 Meter Turm.
Durch zu geringe Deckenhöhe (so die NVV) sie beim Turm keine Erhöhung machbar, somit würde er nur auf einer Höhe von 9,60 m erhalten bleiben können.
Diese Ausführungen machte sich die CDU-Fraktion zunutze um ein altes Ziel, Abschaffung des 10-Meter-Turms, doch noch umzusetzen.
Robert Baues (CDU) lenkte als Fraktionssprecher die anschließende Fragerunde in diese Richtung und stellte nach kontroverser Diskussion mit der mehrheitsbildenden Ampel aus SPD, FDP, Grüne aus dem Stegreif folgenden Antrag:
„Die CDU stellt den Antrag,
1. der Sprungturm wird in seiner baulichen Ausführung entsprechend den Vorgaben der Denkmalbehörde saniert. Die zukünftige Nutzung des Sprungturmes wird jedoch auf das drei- Meter, fünf- Meter und auf die sieben Meter Plattform begrenzt. Dabei ist zu beachten dass der tatsächliche Abstand zwischen den Oberflächen von Sprungbrett und Plattform zur Wasseroberfläche den angegebenen Maßen entspricht.
2. Das Schwimmbecken wird aufgrund der eingeschränkten Sprungturmnutzung in einer Variante ausgeführt, die eine zusätzliche unkritische Wasserfläche von ca. 100 m² für eine bessere Nutzungsintensität zur Verfügung stellt.“
Es war offensichtlich, die CDU wollte das Ampel-Bündnis überfahren, ließ Details völlig ausser acht und bemühte sich, mit allen Mitteln die Fertigstellung des Pahlkebades nach den festgelegten Vorgaben durch den Denkmalschutz, den Rat der Stadt und den Angaben der Verwaltung zu verhindern.
Die NVV behauptete, ohne eine Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde vorzulegen, alles sei innerhalb des Denkmalschutzes möglich. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Ampel-Koalition abgelehnt.
Man darf gespannt sein, ob die CDU in Kürze erneut einen entsprechenden Antrag z. B. in den Rat der Stadt einbringen wird.
Mindestens genauso aufmerksam verfolgen sollten die Beteiligten und die Bürger die Vorgehensweise der NVV in nächster Zeit. Wird zügig weitergearbeitet, oder werden neue Argumente (taktische Züge) zur Verhinderung der Fertigstellung des Pahlkebades präsentiert.
- Ist der Einbau einer Edelstahlwanne überhaupt zwingend und richtig?
- Wo ist der nichtvorgelegte Kostenvergleich mit fundierter Begründung?
- Wer prüft die nicht nachvollziehbaren – weil vagen – Angaben des Fachplaners NVV?
Zweifel sind angebracht, wir erinnern an die prognostizierte „Baufälligkeit“ des Daches vor nicht allzu langer Zeit.
8.
D. Pardon schrieb am 4.12.2009 um 09:36 Uhr:
Die Politiker dürften noch Zeit haben, sich sachkundig zu machen und Gespräche zu führen. Aus der Diskussion und Zeitungsberichten stelle ich bis dato nur fest:
der Stadtsportbund – und „Turm-Leistungssportler“ – haben sich schon längst vom 10-m-Turm verabschiedet. Leistungsschwimmer nutzen das Vitusbadt.
Spass macht auch ein Sprung aus 7,50 m Höhe.
Die Ansiedlung eines Kindergartens im/beim Pahlkebad könnte das Bad auf eine bestimmte Zielgruppe ausrichten: Kinder, Senioren – und hoffentlich auch Behinderte.
Angesichts der städtischen Finanzlage dürften die Bürger kostengünstige Entscheidungen erwarten – ob nun die CDU die anderen Parteien mit Wissen zu spät informiert hat oder nicht (wofür ist ansonsten eine Sportausschusssitzung da? Nun sind ja alle informiert).
Für parteiliche Nickeligkeit fehlt mir das Verständnis. Wichtig ist für den Bürger unter’m Strich, was rauskommt, was in die bestehende Bäderlandschaft paßt, was einen Bedarf deckt – und was auch nach 2015 hoffentlich Bestand hat.
7.
m.l.erwin schrieb am 3.12.2009 um 23:31 Uhr:
Sehr geehrter Herr Reiners,
den Spass habe ich mir gemacht und habe unter dem von Ihnen angegebenen Link nachgesehen. Dort heisst es:
„§ 208 Allgemeine Anforderungen an Sprunganlagen
(1) Sprunganlagen, die nach März 1991 gebaut werden, müssen die in der folgenden Tabelle „FINA-Sprunganlagen-Sicherheitsmaße“ und in der Abbildung aufgeführten Mindestmasse aufweisen (siehe Figur 5).
Dabei gilt als Referenz das Lot (Vertikal vom Zentrum einer Frontecke eines Sprungbrettes oder einer Plattform).
Für Anlagen von besonderer Bedeutung sollen die bevorzugten Werte angewandt werden.“
Bei diesen Regelungen geht es um Neuanlagen! Ergo gibt es auch Regelungen für Altanlagen.
Weder Sie, Herr Reiners, noch Ihre CDU-Kollegen werden in der Lage sein zu entscheiden, wie die Sprunganlage des Pahlkebades danach zu bewerten ist.
Versuchen Sie also bitte nicht den geneigten Leser zu verdummen mit unkorrekten Mutmaßungen.
Lassen Sie einfach die Fachleute arbeiten, die werden es schon richten, ohne Politik.
6.
Torben Schultz schrieb am 3.12.2009 um 17:24 Uhr:
Nachtrag:
Ich habe jetzt eine Antwort vom DSV, natürlich können die keine verbindlichen Aussagen treffen und ich kann in der kürze der Zeit jetzt auch noch nicht jede Zeile konkret bewerten.
Aber es sieht so aus, als ob der die Wettkampfzulassung auf Bundesebene nicht in Frage steht, solange die Wasserhöhe (und somit der Turm) nicht verändert wird. Also die jetzt schon fehlenden 20 cm sind wohl kein Problem.
Ob es sich nach der Erhöhung des Wasserspiegels (und entsprechend des Turmes) um eine Neubauähnliche Maßnahme handelt konnte der DSV nicht bewerten, denn dann müssen tatsächlich die neuen Vorschriften beachtet werden.
Eine Angelegenheit, die die Verwaltung dringend und verbindlich klären muss.
Ändert aber nichts an meiner Überzeugung, dass selbst ein 9,60m Turm der Stadt gut tut, und wenn tatsächlich noch ein 10m Wettkampf Turm bleibt um so besser.
Gruß
Torben Schultz
5.
Torben Schultz schrieb am 3.12.2009 um 15:14 Uhr:
Hallo m.l.erwin,
gerne hätte ich die Chance gehabt mich vor dem Antrag ausgiebig zu informieren, aber leider hat die CDU das nicht zugelassen. Unter dem Bäderbericht 2008 holt sie einen solchen Antrag aus der Tasche.
Wie heute in der RP zu lesen hatte jedoch Hr. Gerkens vom SSB die Zeit sich mit den Vereinen abzustimmen.
Sehr schade dass die CDU nicht im fairen politischen Umgang wenigstens die Fraktionen der anderen Parteien per Mail informiert hat.
Nun, so blieb mir nichts übrig, als die auf der Sitzung genannten Fakten zu bewerten. Danach habe ich beim DSV festgestellt, dass die Wettkampfbestimmungen für Wasserspringen zum 31.10.2009 geändert wurden. Dort steht ein minimal Maß von 4,00 m über der 10,00 m Plattform, gültig schon für Neubauten seit 1991.
Eine Altfallregelung konnte ich nicht finden. Eine anfrage an den DSV ist noch nicht beantwortet.
Sie sehen, ich handel nicht obrigkeitshörig, sondern erkundige mich im Rahmen meiner Möglichkeiten. Doch bis dahin muss ich erstmal die Aussagen der NVV glauben, die aber einher gehen mit Aussagen auf der Sitzung von Hr. Meisterling-Ricklings (Grüne).
Wenn sie jedoch recht haben, dass keine neue Wettkampf-Zulassung nötig ist wenn nicht am Wasserspiegel gerührt wird, dann sollte die Erhöhung des Wasserspiegels auf das Boden Niveau dringend überdacht werden.
Diese ist unabhängig vom CDU Antrag in Planung und erstmal auch eine begrüßenswerte Lösung. Sollte Mönchengladbach dadurch aber einen Wettkampf zugelassenen 10-m-Turm verlieren sollte dringend neu überlegt werden.
Gruß
Torben Schultz
(Mitglied im Freizeit-, Sport-, Bäderausschuss für die Fraktion DIE LINKE. MG)
4.
Hans Wilhelm Reiners schrieb am 3.12.2009 um 14:43 Uhr:
Nur nebenbei: Die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimmverbandes sind im Internet leicht zu finden, und zwar unter
http://www.dsv.de/ourfiles/datein/Wasserspringen/Archiv/2009/WB-Wasserspringen%20neu%2031.10.2009.pdf
Da heißt es eindeutig, dass zwischen Plattform und Unterkante Decke 4,00 Meter Abstand vorgeschrieben sind. Empfohlen werden sogar 5,00 Meter. Heißt also, dass jetzt schon mindestens 80 Zentimeter fehlen.
Würde man die Plattform um 40 Zentimeter erhöhen, weil die Wasseroberfläche entsprechend höher liegen wird, fehlten sogar 1,20 Meter.
Mir scheint das schlüssig.
Und was den Spaß betrifft, den einige Badbesucher beim Springen vom Turm haben wollen und sollen. Ist der Spaßfaktor wirklich so viel niedriger, wenn man aus 7,50 Meter Höhe springt?
Und noch eine kurze Antwort auf den Versuch der BZ, mit ihrer Überschrift zu suggerieren, dass die CDU den Turm „schleifen“ wolle: einfach Quatsch.
3.
m.l.erwin schrieb am 2.12.2009 um 23:20 Uhr:
zu: Unabhängig vom Denkmalschutz und dem CDU-Antrag, wäre eine Nutzung der 10-m-Plattform für Wettbewerbe nicht mehr möglich. Die Vorschriften haben sich im Laufe der Zeit so geändert, dass schon jetzt die Deckenhöhe um 20cm zu niedrig ist.
Lieber Herr Schultz, woher nehmen sie ihr Wissen? Wo kann man die geänderten Vorschriften nachlesen? Oder folgen Sie dabei nur „vorgekauten Behauptungen“ der NVV?
Für den Turm existiert doch eine Genehmigung, warum sollte eine neue notwendig sein?
Es wird doch kein Neubau erstellt bei dem dann natürlich neue Genehmigungen ziehen.
Nein, nein, Obrigkeitshörigkeit ist hier fehl am Platze.
2.
Torben Schultz schrieb am 2.12.2009 um 21:37 Uhr:
Unabhängig vom Denkmalschutz und dem CDU-Antrag, wäre eine Nutzung der 10-m-Plattform für Wettbewerbe nicht mehr möglich.
Die Vorschriften haben sich im Laufe der Zeit so geändert, dass schon jetzt die Deckenhöhe um 20cm zu niedrig ist.
Die geplante Sanierung mit Anhebung der Wasserfläche auf Bodenhöhe würde die bestehende Problematik nur um weitere 40cm verschärfen.
Nach Ansicht der CDU ist somit der Nutzwert der obersten Plattform zu gering und es würde dem Bad zugute kommen, die Fläche der unkritischen Wassertiefe zu vergrößern.
In der Argumentation übersieht die CDU völlig, dass der Bedarf für den Schul- und Vereinssport an solcher Fläche in Mönchengladbach gedeckt ist.
Und auch die vorhandene Fläche im Pahlkebad selber ist ausreichend, auch in Anbetracht des entstehenden Kindergartens im gleichen Gebäude.
Für DIE LINKE ist es viel wichtiger, den Sprungturm bis zur obersten Plattform nutzbar zu halten.
Auch ein 9,60m hoher Turm hat einen Erlebnis Charakter für die BesucherInnen, den es sonst in der Stadt nicht gibt. Noch wichtiger wiegt der Hinweis in der Sitzung, dass nach dem CDU-Vorschlag auch die Wassertiefe als Ganzes sinken würde.
Damit wäre ein DLRG Schwimmabzeichen Gold in ganz Mönchengladbach nicht mehr abzulegen.
Nach der Schließung Anfang 2008 hat DIE LINKE in vielen Gesprächen mit den BürgerInnen gehört: Wir wollen unser Pahlkebad erhalten haben.
Diesem Wunsch ist der bisherige Ratsbeschluss nachgekommen und auch die gestrige Entscheidung ist in diesem Sinne getroffen worden.
Weiter kritisiert die Fraktion DIE LINKE MG, dass die CDU den Antrag nicht vorab den anderen Fraktionen hatte zukommen lassen. Der ausführlich vorbereitete Antrag ist nicht spontan entstanden, es hätte dem politischen Umgang in dieser Stadt gut getan, damit offen umzugehen
1.
D. Pardon schrieb am 2.12.2009 um 20:42 Uhr:
Ein 10-m-Turm hat nur Sinn, wenn er auch 10-m-Turm bleibt. Ansonsten ist er für anerkannte Wettkämpfe – und letztlich auch für das Training von Turmspringern – meines Erachtens sinnlos. Da ich allerdings kein Fachmann bin, folgende Fragen:
Wer nutzt den 10-m-Turm? Dient er einem Verein zu Trainingszwecken? Wenn ja, was meint der Verein? Werden dort entsprechende sportliche Wettkämpfe, die einen 10-m-Turm benötigen, ausgetragen oder sollen diese dort künftig ausgetragen werden?
Dient der Sprung aus 10-m-Höhe nur der Freude, dann genügen auch 9,60 m bzw. mit 7 m dürfte der normale Schwimmbadbesucher auch zufrieden sein.