(Wahl-)Werbung – und kein Rücktrittsrecht

Glossi [ - Uhr]

logo-wdr4Die meisten kennen sie, die Haustürgeschäfte und die Fernsehshops, bei denen man bestellen kann … und das mit einem 14-tägigen Rücktrittsrecht. Und was haben die Parteien gemacht?

Auch sie werben übers Fernsehen mit Wahlwerbespots und sprechen uns an der Haustüre an und versprechen uns in Flyern Steuersenkungen, bessere Lebensbedingungen und notfalls auch das bekannte „Blaue vom Himmel“.

Sie verkaufen uns also ihre Wahlprogramme. Und bezahlen tun wir mit unserem Kreuzchen.

Aber was ist, wenn wir übers Ohr gehauen wurden und die Politiker (= Verkäufer) uns etwas versprochen haben, was sie nicht halten?

Bekommen wir dann nach 14 Tagen unser Kreuzchen wieder? (Rückgaberecht usw.)

Dazu hat sich Stefan Reusch auf wdr4 in der Sendung „Auf ein Wort“ so seine Gedanken gemacht. Wirklich hörens- und lesenswert:

http://www.wdr.de/radio/wdr4/wort/auf_ein_wort/index.html

Alles in nur knapp 3½ Minuten … aber es lohnt sich!

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