Gewässer vor Pflanzenschutzmittelbelastungen schützen

Hauptredaktion [ - Uhr]

Pflanzenschutzmittel (Herbizide) werden vielfach immer noch rund ums Haus auf befestigten Flächen wie Bürgersteigen, Garageneinfahrten und Hauszugängen eingesetzt, um störenden Bewuchs zu entfernen. Der Handel bietet hierzu eine große Palette von Pflanzenschutzmitteln an (u. a. sogenannte Totalherbizide) und gibt Anendungshinweise. Der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung informiert:

Der Einsatz von Totalherbiziden – ist auf oder unmittelbar an Flächen, die z.B. mit Beton, Pflaster, Platten oder ähnlichem versiegelt sind und über die Kanalisation, Drainagen oder Straßenabläufe, sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle entwässert werden, generell verboten. Der Handel darf deshalb keine Totalherbizide zum Einsatz auf z.B. Bürgersteigen oder Garagenauffahrten abgeben.

Pflanzenschutzmittel dürfen nach Angaben des Pflanzenschutzamtes der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen nur auf so genannten Kulturflächen eingesetzt werden, also wenn sie landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Beete in Gärten oder in Parkanlagen sind zum Beispiel gärtnerisch genutzte Flächen. Hier dürfen aber ausschließlich Mittel eingesetzt werden, die den Aufdruck: „Zugelassen für die Anwendung im Haus- und Kleingarten“ tragen.

Auf allen anderen Flächen, die befestigt sind, dürfen keine Pflanzenschutzmittel, in der Regel die so genannten „Unkrautvernichtungsmittel“ eingesetzt werden. Mit befestigten Flächen sind z.B. sämtliche Wege, Bürgersteige, Garageneinfahrten oder Terrassen gemeint. Auch der Einsatz von „Hausmittelchen“ wie Zitronensäure, Essig oder Salzen ist hier verboten.

Grund der einschränkenden Regelung ist vor allem, dass nach einer Anwendung auf befestigten Flächen ( z.B. mit Beton oder Pflaster) die anhaftenden Substanzen mit dem nächsten Regen abgeschwemmt werden können. Hierbei gelangen dann diese Stoffe über die Kanalisation – selbst nach Behandlung der Abwässer in der Kläranlage – in die Gewässer. Damit werden dann nicht nur die Gewässer belastet, sondern bei einer Nutzung dieser Gewässer zur Trinkwassergewinnung können diese Wirkstoffe nur durch aufwändige Aufbereitungsverfahren herausgefiltert werden.

Wer versiegelte Flächen in seinem Bereich „unkrautfrei“ halten möchte, kann auf mechanische Methoden wie Fugenritzen, Hacken oder Kratzen zurück. So bietet der Handel mechanische aber auch thermische Geräte zur Bewuchsentfernung an. Auch lassen sich auf befestigten Flächen Moose bereits mit heißem Wasser und einem festen Besen oder auch mit einem Hochdruckreiniger beseitigen.

Ein weiterer wichtiger Hinweis: Reste chemischer Pflanzenschutzmittel gehören nicht in den Hausmüll. Sie sind als Sondermüll über das Schadstoffmobil zu entsorgen. Die Termine und Standorte finden sich im Abfallkalender 2008. Für allgemeine Fragen zum Thema Pflanzenschutz steht der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung zur Verfügung. Bei besonderen Fragestellungen kann auch das Pflanzenschutzamt in Bonn unter der Rufnummer 02 28 – 70 32 114 weiterhelfen.

Im Internet gibt es Infos unter www.pflanzenschutzdienst.de.

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