Abfallgebühren 2019 • Teil XXV: IGGMG bietet Formular für fristgerechten Widerspruch an und startet Umfrage
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Wie die „Interessengemeinschaft Gebührenzahler Mönchengladbach“ (IGGMG) mitteilt, haben diverse Gebührenpflichtige, nachdem sie die mags-Bescheide zu den Grundbesitzabgaben erhalten haben, Kontakt mit ihr aufgenommen.
Ihnen und anderen Gebührenpflichtigen, die die Bescheide beispielsweise für fehlerhaft halten, empfiehlt die IGGMG, innerhalb von 4 Wochen fristgerecht Widerspruch bei der mags AöR einzulegen.
Begründungen seien nicht unmittelbar „mitzuliefern“, sie könnten nachgereicht werden.
Zum Thema „fristwahrende Widersprüche“ informiert die IGGMG auf ihrer Homepage und stellt dort auch „Formulierungshilfen“ zur Verfügung:
https://iggmg.de/abfallgebuehren-2019/iggmg-bietet-formular-fuer-fristgerechten-widerspruch-an/
Außerdem führt die IGGMG eine Umfrage durch, mit der sie herausfinden möchte, wie viele fristwahrenden Widersprüche an die mags gesandt wurden.
Hintergrund dieser bis zum 15.06.2019 laufenden „Aktion“ ist, dass es in den letzten Jahren seitens der Stadtverwaltung Mönchengladbach und der mags AöR unterschiedlichste Angaben zur Zahl der Widersprüche gegeben habe:
Diese Umfrage ist anonym, nicht repräsentativ, unverbindlich und kostenfrei.