Stadt versendet Grundsteuer-Jahresbescheide • Hebesätze in 2019 unverändert • mags-Bescheide erst Ende des 2. Quartals?

Hauptredaktion [ - Uhr]

[10.01.2019] Während die mags AöR die Gebühren noch nicht einmal berechnet hat, diese also den Grundbesitzern erst in einigen Wochen (oder gar Monaten) zugesandt werden, sieht das bei den Grundsteuern anders aus.

Für das Jahr 2019 hat der städtische Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben, der seit Gründung der mags AöR nichts mehr mit den Abfallgebühren usw. zu tun hat, die Grundsteuer-Bescheide vorbereitet.

Diese sollen seit Mittwoch, 09.01.2019, an alle Haus- und Grundstückseigentümer verschickt werden.

Im Zusammenhang mit der Grundsteuerfestsetzung für das Jahr 2019 weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den alten Bundesländern für die Bemessung der Grundsteuer zwar für verfassungswidrig hält.

Das Gericht hat in seiner Entscheidung vom 10.04.2018 jedoch auch ausgeführt, dass die für verfassungswidrig befundenen gesetzlichen Regelungen über die Einheitsbewertung zunächst bis zum 31.12.2019 weiter angewandt werden dürfen.

Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Gesetzgeber eine Neuregelung zu treffen.

Insoweit hätten Einwendungen und Widersprüche gegen die städtischen Grundsteuerbescheide keine Aussicht auf Erfolg und müssten rechtlich als unbegründet zurückgewiesen werden, teilt die Stadtverwaltung mit.

 

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