Transparency: Korruptionsbekämpfung in der 16. Legislaturperiode – Scheitern auf breiter Front

Hauptredaktion [ - Uhr]

logo-tranparencyDie Antikorruptions­organisation Transparency International Deutschland e.V. hat die Ergebnisse ihrer Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl vorgestellt und hat dies zum Anlass genommen, am Ende der 16. Legislaturperiode Bilanz zu ziehen.

Eine Reihe zentraler Forderungen der Organisation wurden in den letzten vier Jahren von der Großen Koalition nicht umgesetzt. Die jetzt in den Wahlprüfsteinen gemachten Aussagen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen zeigen, dass Transparency noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten hat, um längst überfällige Reformen anzustoßen.

Sylvia Schenk, Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Mit einem klaren Bekenntnis im Koalitionsvertrag zur zügigen Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption müssen die neuen Regierungsparteien, unabhängig davon, wer diese sein werden, ein Zeichen setzen, dass sie es mit der Korruptionsbekämpfung ernst meinen.“

Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC)

Während 137 Länder bereits die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert haben, steht die Ratifizierung in Deutschland weiterhin aus. Grund dafür ist, dass die Regelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung in §108e Strafgesetzbuch (StGB) nach wie vor nicht internationalen Anforderungen entspricht.

Sylvia Schenk: „Es ist ein Skandal, dass unsere Abgeordneten es nicht schaffen, klare Regeln zu erlassen, die es erschweren, sie zu bestechen. Damit verspielen sie ihre Glaubwürdigkeit.“

Wie bereits in den Wahlprüfsteinen 2005 argumentieren CDU/CSU, dass ihre Überlegungen zum §108e StGB noch immer nicht abgeschlossen seien.

Die SPD reklamiert dagegen, dass der von ihr vorgelegte Vorschlag von CDU/CSU abgelehnt wurde.

Das Versagen der großen Koalition in diesem Punkt ist inakzeptabel – insbesondere vor dem Hintergrund, dass Deutschland sich als Gastgeber des G8-Gipfels 2008 in Heiligendamm in der Abschlusserklärung zur „Förderung der Bekämpfung der Korruption“ bekannt hat.

Zentralregister

Wenig Unterstützung findet die Forderung zur Einführung eines Zentralregisters für korrupte Unternehmen bei CDU/CSU und FDP.

Bei der im Dezember 2008 verabschiedeten Novellierung des Vergaberechts fand dieser Vorschlag bereits keine Beachtung.

Die FDP, die sich 2005 noch für ein Zentralregister ausgesprochen hatte, lehnt dieses jetzt mit der kruden Begründung ab, dass Bestechlichkeit schwerwiegender als Bestechung sei – die Ausnutzung staatlicher Hoheitsgewalt müsse daher als erstes unterbunden werden.

Dies steht jedoch im Widerspruch zu der Aussage des Strafgesetzbuches (StGB), wonach Bestechung und Bestechlichkeit gleichermaßen bestraft werden.

Datenschutz

Juristische Experten, Unternehmen – insbesondere Compliance-Abteilungen und Ombudsleute – sowie Transparency bemängeln gleichermaßen, dass der erst kürzlich übereilt verabschiedete § 32 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu erheblicher Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Durchführung von Maßnahmen zur Prävention und Aufdeckung von Korruption in Unternehmen bei gleichzeitiger Sicherung des Datenschutzes der Beschäftigten geführt hat. Transparency fordert, dass ein – auch von mehreren Parteien gefordertes – Arbeitnehmerdatenschutzgesetz eine effektive Korruptionsprävention unter Wahrung des hohen Gutes des Datenschutzes weiterhin ermöglichen muss.

Nur so können im Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmern Straftaten im bzw. gegen das Unternehmen abgewehrt werden.

Hinweisgeberschutz

Hinweisgeber („Whistleblower“) helfen aktiv mit, kriminelle Missstände in ihrem Arbeitsumfeld abzustellen. Transparency fordert eine Kultur des Hinschauens und deshalb die Verbesserung des Hinweisgeberschutzes, damit Arbeitnehmer Zivilcourage zeigen und Verantwortung übernehmen, ohne Nachteile fürchten zu müssen.

Unter der Großen Koalition wurde der Hinweisgeberschutz allerdings nur für Beamte verbessert; der Entwurf eines Hinweisgeberschutzes für Angestellte (§ 612a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) ist dagegen im Sande verlaufen.

Widerstände sind vor allem aus den Reihen von CDU und CSU zu erkennen. Sie befürchten, dass gesonderte Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern dazu geeignet sind, das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Arbeitnehmern untereinander massiv zu beschädigen.

Dieses antiquierte Verständnis der Rolle und Bedeutung von Hinweisgebern steht in erheblichem Widerspruch zu der Erkenntnis in den Unternehmen, dass sie ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aktiv in Präventivmaßnahmen einbinden müssen, um effektiv gegen Korruption vorzugehen.

Karenzzeit

Eine Karenzzeit für Minister und Ministerinnen und Parlamentarische Staatssekretäre nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt, sofern ein Zusammenhang zwischen ihrer bisher ausgeübten und der nach dem Ausscheiden aus dem Dienst beabsichtigten Tätigkeit besteht, wurde von der Großen Koalition nicht eingeführt.

Nach der Bundestagwahl wird die Öffentlichkeit jedoch sehr genau verfolgen, welche Positionen ehemalige Mitglieder der Bundesregierung nach ihrem Ausscheiden einnehmen.

Allein durch Vermutungen über mangelnde Unabhängigkeit können sie die Politik in Misskredit bringen.

Daher fordert Transparency eine Karenzzeit von drei Jahren.

Unter Berufung auf die Freiheit der Berufswahl und mit Verweis auf praktische Umsetzungsprobleme lehnen CDU/CSU diesen Vorschlag ausdrücklich ab.

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