Mönchengladbacher Bürger haben Einwendungen zum Haushaltsplan 2019/2010 eingereicht • Rat muss am 19. Dezember entscheiden
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
Die Fraktionen im Mönchengladbacher Rat haben ihre Haushaltsklausuren hinter sich gebracht und ihre Korrekturvorschläge zum Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 mehr oder weniger ausführlich veröffentlicht.
Diskussionen in den Bezirksvertretungen wurden geführt, die in den Ausschüssen werden folgen.
Nicht auf der Agenda dieser Gremien standen und stehen dabei Einwendungen, die Bürger gegen den Haushalt vorgebracht haben.
Dies gibt es tatsächlich, wie einige Zusendungen belegen, die unsere Redaktion erreichten.
Für ein namhaftes, langjähriges Ratsmitglied ein Novum. Das habe es bisher noch nie gegeben. Selbst er habe nichts davon gewusst, dass Bürger das Recht hätten, zum Haushaltsentwurf Stellung zu beziehen.
Mönchengladbacher, die mit dem Haushaltsentwurf nicht zufrieden waren, hatten von diesem Recht nach §80 der Gemeindeordnung NRW und einzelne von unserem Angebot Gebrauch gemacht, nach Ablauf der Einreichungsfrist über ihre Einwendungen zu berichten.
Die Inhalte der uns zugegangenen Einwendungsschreiben sind so unterschiedlich, wie die Bürger und deren örtliche Herkunft innerhalb von Mönchengladbach.
Sie sind teilweise recht kurz gehalten, teilweise haben sie einen Umfang von mehreren Seiten.
Teilweise richten sich die Einwendungen gegen einzelne von der Verwaltung vorgeschlagene/vorgeplante Haushaltspositionen, teilweise enthalten sie Forderungen nach Aufnahme zusätzlicher Maßnahmen in den Haushalt.
Weil uns einige Einwendungsschreiben mit dem Hinweis erreichten, diese zunächst nicht „1:1“, sondern nur Inhaltliches zu veröffentlichen, haben wir momentan auf die vollständige Veröffentlichung verzichtet und uns auf stichwortartige Auszüge daraus beschränkt.
Sobald die Einwendungen öffentlich sind, also z.B. in den Ratsunterlagen erscheinen, ändert sich die „Publizierungssituation“ natürlich.
Einwendungen mit der Forderung nach zusätzlichem Personal bzw. zusätzlichen Haushaltsmitteln beziehen sich u.a. auf
- Personalaufstockung im Bereich Umweltschutz u.a. bezüglich der Neuanlage von öffentlichem Grün für die Umsetzung des Landschaftsplanes
- Transparente Darstellung der mags AöR hinsichtlich der Ausstattung mit Finanzmitteln und Personal für die Umsetzung des Landschaftsplanes (der Wirtschaftsplan der mags AöR stand während der „Auslegung“ des Haushaltsplanentwurfes nicht zur Verfügung)
- Aufstellung eines Grünordnungsplanes (Verweis auf das ehemalige Betätigungsfeld des Umweltdezernenten Dr. Bonin in der Stadt Düsseldorf)
- Personalaufstockung zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes Mönchengladbach
- Ausweitung des Neubaus von Radwegen über den im Haushaltsplan vorgesehenen Umfang hinaus
- Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden (u.a. KFH, Rathaus Abtei, Rathaus Rheydt)
- Herstellung von barrierefreien Haltestellen
Andere Einwendungen beziehen sich auf das ersatzlose Streichen von Haushaltsansätzen, wie beispielsweise zu
- Maßnahmen, die die „Faktenschaffung“ für eine Ein-Richtungsführung des Busverkehrs über der Hindenburgstraße ermöglichen
- Maßnahmen, die zum Abriss der Brücke Bettrather Straße führen könnten
Einige Einwendungen befassen sich u.a. mit Methoden der Beschaffung von Finanzmitteln.
Beispiele
- Verstöße bei der Finanzmittelbeschaffung durch unzulässige Vereinnahmung von Gebühren zur Haushaltssanierung statt Zuweisung zur Bilanzposition „Sonderposten für den Gebührenausgleich“
- Mangelhafte Jahresabschlüsse durch unterlassene Risikohinweise auch bei der Haushaltseinbringung
- Diverse Verstöße gegen die Gemeindehaushaltsverordnung, das Kommunalabgabengesetz NRW, die Gemeindeordnung u.ä.
Schlussendlich enthalten Einwendungen auch diverse Feststellungen zu wichtigen formellen Aspekten des Haushaltssanierungsplanes, die den einwendenden Bürgern eine transparente Übersicht über die Haushaltsplanung der Stadt Mönchengladbach für beide Jahre (2019 und 2020) vorenthalte.
Beispiele:
- Wirtschaftspläne vieler städtischer Beteiligungen fehlen, wodurch die Transparenz der vorhandenen „Verknüpfungen“ der Finanzen dieser Gesellschaften mit dem städtischen Haushaltsplan verhindert würden
- Vorhandenen Wirtschaftspläne der Gesellschaften beschränken sich auf das Jahr 2019, Planungen zum Jahr 2020 fehlen
- Die in den NKF-Vorgaben vorgeschriebene „Liste der freiwilligen Leistungen“ fehlt
- Die Personalstrukturen der Gesellschaften sind mit den Personalstrukturen der Stadtverwaltung/Kernverwaltung nicht vergleichbar
Viele der einwendenden Bürger haben ihre Schreiben auch an die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf gesandt, offensichtlich in der Erwartung, dass diese ihre Einwendungen spätestens bei der Prüfung des verabschiedeten Doppelhaushalts 2019/2020 berücksichtigt.
In diesem Kontext dürfte auch zu thematisieren sein, wie die Verwaltung mit diesen Einwendungen verfährt, wann sie diese welchen Gremien zur Kenntnis gibt und ob und wie sie die Vorgaben nach §80 Gemeindeordnung erfüllt, die Einwendungen einzeln und unabhängig von der „Generalabstimmung“ zum Haushalt im Rat am 19.12.2018 ab 09:00 Uhr zur Abstimmung zu bringen.