Gebührenzahler bilden Interessengemeinschaft • Auflösung der GEM gefordert • Stadt soll zu Unrecht vorenthaltene Ausgleichszahlungen erstatten
Hauptredaktion [ the_time('d.m.Y'); ?> - the_time('H:i'); ?> Uhr]
[09.10.2018] Seit Anfang 2018 sind viele Hauseigentümer und Mieter mit dem Problemfeld „Rechtssituation zum Abfallentsorgungssystem in Mönchengladbach“ befasst.
Zahlreiche Widersprüche, Anträge, Aufsichtsbeschwerden und Anzeigen wurden eingereicht und Klagen vorbereitet.
Obwohl vordergründig nur individuelle Belange betroffen sind, haben sich zwischenzeitlich ca. 20 Personen aus unterschiedlichsten Statteilen zusammengefunden, um außerhalb politischer Parteien und Gruppierungen die Kompetenzen zu bündeln, sich für ein rechtskonformes Abfall- und Gebührensystem in Mönchengladbach einzusetzen und auf diesem Wege die Wiederherstellung der Gesetzesbindung in der Stadt Mönchengladbach im Gebührensystem zu erreichen.
Dazu haben sich Betroffene entschlossen, die Interessengemeinschaft Gebührenzahler Mönchengladbach – IGGMG – zu bilden. Diese agiert parteipolitisch unabhängig.
Auf Basis valider Zahlen aus jederzeit öffentlich zugänglichen Quellen wurde ermittelt, dass den Zahlern von Abfallgebühren seit 2005 ein Schaden in Höhe von etwa 85 Mio. Euro entstanden ist.
Rund 70 Millionen Euro dieses Schadens entstanden aus Differenzen zwischen Vorkalkulationen und tatsächlich entstandenen Kosten der Abfallentsorgung. Diese sogenannten Kostenüberdeckungen hat die Stadt Mönchengladbach nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, den Gebührenzahlern zurückgegeben, sondern unzulässigerweise zur Sanierung des städtischen Haushaltes verwendet.
Für das Jahr 2019 erwartet die IGGMG erneut entsprechende Gesetzesverstöße.
Im Zentrum dieser Gesetzesverstöße steht die GEM mbH, die 1992 von der Stadt Mönchengladbach und der damaligen Viersener Trienekens AG mit dem Ziel gegründet wurde, auf Kosten der Gebührenzahler Gewinne für den Mönchengladbacher Haushalt und die Firma Trienekens zu erwirtschaften.
Von den unzulässigen Gewinnen aus den Zahlungen der Mönchengladbacher Gebührenzahler profitierten nach der Auflösung der Trienekens AG deren Rechtsnachfolger, am Ende sogar die Stadt Krefeld über ihr Entsorgungsunternehmen EGN.
Nachdem die GEM mbH im Jahr 2016 zu 100% in den alleinigen Besitz der Stadt Mönchengladbach übergegangen ist, kommen deren Gewinne nunmehr zu 100% dem städtischen Haushalt zugute.
Die Preis- und Gebührenkalkulation wurden letztmalig im Jahr 2008, also vor 10 Jahren, von der Preisüberwachung der Bezirksregierung Düsseldorf nach dem öffentlichen Preisrecht geprüft.
Schon damals gab es Unstimmigkeiten bei der Ermittlung der Selbstkosten, die jedoch offensichtlich nicht korrigiert wurden.
Vor dem Hintergrund dieser und weiterer Fakten fordert die IGGMG:
- Unverzügliche Auflösung und Liquidation der GEM mbH und Übernahme der kommunalen Aufgaben der GEM durch die mags AöR bei gleichzeitiger Übernahme aller Mitarbeiter, des technischen Equipments und der Immobilien.
Allein durch die Auflösung der GEM mbH würden die Gebühren jährlich um ca. 10 Mio. EURO sinken.
Kein operativer Mitarbeiter (Müllwerker) würde seinen Arbeitsplatz verlieren.
In diesem Kontext begrüßen die Mitglieder der IGGMG die Initiative der Grünen, die Auflösung der GEM mbH zu fordern. - Transparente „Nachkalkulation“ der gesonderten Betriebsabrechnungen der GEM mbH für die Tätigkeitsfelder der kommunalen Daseinsvorsorge (Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Winterdienst) und der für private Kunden erbrachten Leistungen und deren Offenlegung unter Berücksichtigung aller relevanten abgaben- und kommunalrechtlichen Gesetze, Verordnungen usw.
Hiermit sollte keine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt werden, selbst wenn sie bisher nicht in der Prüfung von Jahresabschlüssen der mags, der GEM und der Stadt Mönchengladbach usw. involviert war.
Vielmehr sollte die staatliche Preisüberwachungsstelle, die der Bezirksregierung Düsseldorf unterstellt ist, mit der Preisprüfung nach dem öffentlichen Preisrecht beauftragt und die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) eingeschaltet werden. - Erstattung aller den Gebührenzahlern zu Unrecht vorenthaltenen Kostenausgleichszahlungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und weiterer einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen für den Zeitraum 2005 bis 2018.
Hierzu sind sämtliche Gebührenbescheide zur Abfallentsorgung von 2005 bis 2018 aufzuheben und neue, liegenschaftsbezogene und rechtsmittelfähige Bescheide zu erstellen. - Entwicklung und zeitnahe Veröffentlichung einer rechtskonformen Betriebsabrechnung durch die mags AöR gesondert für alle kommunalen, gebührenrelevanten Leistungen der Daseinsvorsorge (Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Winterdienst) sowie für alle weiteren kommunalen Leistungen für die Stadt Mönchengladbach.
Kontakt:
Werner Knor
Telefon 0178 – 54 49 227
eMail: kontakt@iggmg.de
2.
Brummbär schrieb am 13.10.2018 um 19:16 Uhr:
Hallo @ holtschoppen
Ich könnte mir vorstellen, dass Ihnen Herr Werner Knor (Kontaktdaten am Ende des Artikels) sicher gerne etwas dazu sagt.
Viel Erfolg! Sicher ist jede Unterstützung willkommen.
Der Bürgerinitiative viel Erfolg und vor allem schon jetzt DANKE für Ihr nicht einfaches Engagement!
1.
holtschoppen schrieb am 13.10.2018 um 10:04 Uhr:
Ja, finde ich gut, wie kann man helfen?